Entscheidungsvorlage - FB 61/0032/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier: Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/201 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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13.01.2021
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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14.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie stellt fest, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz, zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -
hier: Offenlagebeschluss
Anlass für die Ergänzungs-Vorlage
In Vorbereitung des Offenlagebeschlusses wurde festgestellt, dass die Ausführungen in der Begründung zu dem Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 und dem zuletzt gefassten Beschluss zur Neufassung der städtebaulichen Zielsetzungen vom 26.08.2020 durch den Rat missverständlich sein könnten. Es soll klargestellt werden, dass der ursprüngliche Beschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 noch von Relevanz ist und nur in Bezug auf die neue städtebauliche Zielsetzung durch den Beschluss des Rates von 26.08.2020 (FB 61/1500/WP17) neu gefasst wurde.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Begründung (Anlage 5 der Vorlage FB 61/0032/WP18) unter Punkt 1.6 , 8. Absatz, wie folgt zu ändern:
Der Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses vom 05.12.2013 für diesen Bebauungsplan „Antoniusstraße/Mefferdatisstraße“ wurde am 26.08.2020 durch den Rat der Stadt Aachen mit folgender neuen städtebaulichen Zielsetzung beschlossen:
Die neuen Planungsziele für den Gesamtbereich des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße lauten wie folgt:
- städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot.
Die neuen Planungsziele für den Teilbereich um die Antoniusstraße lauten wie folgt:
- Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße
- Umnutzung von Teilbereichen für andere altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)
- Verbesserung der Situation im Konzentrationsbereich
- Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung
- bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz.