Entscheidungsvorlage - FB 36/0021/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobiles Grün auf dem Marktplatz, Antrag der CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Brand vom 30.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Ruckert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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03.02.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur mobilen Begrünung des Brander Marktplatzes zu beauftragen.
Der Marktplatz in seiner heutigen, neu gestalteten Form ist das Ergebnis eines Wettbewerbs mit breit angelegter Beteiligung vieler Akteursgruppen und eines daran anschließenden, insgesamt drei Jahre dauernden Prozesses für die Detail- und Ausführungsplanung. Bestandteil des realisierten Entwurfs sind markante Grünstrukturen im unmittelbaren Umfeld des Marktplatzes wie die neu gepflanzte, drei-reihige Eschenallee, die Magnolienreihen zur Trierer Straße oder die mit Zierbeeten gefassten Aufenthaltsbereiche des 'Kirchbands' in Richung St. Donatus. Auch der Übergang zwischen Marktplatz und dem angrenzenden Spielplatz wurde durch eine Ziergras-Pflanzung ergänzt.
Insgesamt ist es das – mittlerweile erreichte – Ziel der neuen Platzgestaltung, einen freien, flexiblen und klar strukturierten Raum für die vielfältigen Nutzungen im Zentrum von Brand zu schaffen. Die bewusst offen gehaltene Fläche schafft zudem den Rahmen für besondere Elemente wie den Brander Stier mit seinen 'Spuren', die von einer Sitzmauer eingefasste Linde oder den Wassertisch 'Brand'.
Das Anliegen, die Aufenthaltsqualität des Platzes besonders an heißen Sommertagen mit zusätzlichen Grünstrukturen zu erhöhen, ist nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang sind jedoch die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen.
Für den Brander Wochenmarkt und in noch stärkerem Maß für größere Veranstaltungen wird die Fläche des Platzes vollständig benötigt. Zusätzliche Pflanzbehälter müssten also in jedem Fall für ein regelmäßiges Versetzen geeignet sein. Dies stellt besondere Anforderungen an die Konstruktion und führt zu höheren Investitionskosten (etwa 8.000 - 10.000 € pro Stück, inklusive Bepflanzung). Deutlich stärker fallen jedoch die kontinuierlichen Unterhaltungskosten ins Gewicht. Neben dem Versetzen der Pflanzbehälter gehört hierzu vor allem das Düngen und Wässern, das während der Vegetationsperiode mehrmals pro Woche durchgeführt werden muss.
Um die im Antrag benannte Schatten- und Kühl-Wirkung zu erreichen, müssten die Pflanzbehälter mit mindestens kleinkronigen Bäumen bepflanzt werden. Dies würde sich wiederum auf die erforderliche Größe der Behälter auswirken, mit entsprechenden Konsequenzen für Transportfähigkeit und Kosten.
Eine wirklich nennenswerte Kühlwirkung für die Platzfläche, die über den kleinräumigen Bereich direkt an den Pflanzbehältern hinausgeht, ist durch ein solches 'Mobilgrün' nicht zu erwarten. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, wäre es sinnvoller, dauerhafte Baumpflanzungen mit Bodenanschluss anzulegen. Hierfür wären die Investitionskosten zwar höher (etwa 12.000 € pro Standort), die Wirkung für das Mikroklima – insbesondere langfristig – jedoch deutlich stärker. Allerdings käme es in diesem Fall zu Flächenkonkurrenzen und Einschränkungen für die Nutzung des Platzes bei Veranstaltungen. Zudem wäre zu beachten, dass aufgrund der Bindefrist für die Verwendung der Städtebauförderung beim Marktplatz Brand eine entsprechende Rückzahlung von Fördermitteln erfolgen müsste. Diese Vorgehensweise kommt deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht.
Für die Beschattung des Marktplatzes ist die süd-westliche Seite besonders ausschlaggebend, da aus dieser Richtung die Sonneneinstrahlung am stärksten ist. Hier ist allerdings bereits die neue dreireihige Eschenallee angelegt. Wie auch bei einer eventuellen zusätzlichen Bepflanzung auf dem Platz benötigen diese Bäume allerdings noch etwas Zeit, um im Hinblick auf die Beschattung eine stärkere Wirkung zu haben.
Aus den oben genannten Gründen
- hohe Investitions- und Unterhaltungskosten
- Einschränkungen für die Nutzbarkeit des Platzes
- geringer Nutzen für das Mikroklima
- mittelfristige Verringerung des Problems durch bereits erfolgte Baumpflanzungen
empfiehlt die Verwaltung, auf zusätzliche Pflanzbehälter auf dem Brander Marktplatz zu verzichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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