Entscheidungsvorlage - FB 36/0020/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächen zur Anlage von Bürgergärten, Antrag der Fraktion Die Grünen in der BV Brand vom 06.03.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Ruckert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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03.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Falle von konkreten Anfragen einer Projektgruppe zu einem 'Urbanen Garten' in Brand die in der Vorlage benannten und ggf. weitere Standortvorschläge zu prüfen.
Der Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 6.3.2020 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt, Freiflächen zu ermitteln, die für „urbane oder Bürgergärten“ geeignet sind. Im Fokus sollen dabei Flächen in der Umgebung von Kitas, Schulen und Mehrfamilienhäusern stehen.
Sogenannte 'Urbane Gärten' unterscheiden sich in der Regel von herkömmlichen Kleingartenanlagen dadurch, dass sie nicht in Gartenparzellen unterteilt werden, die wiederum einzelnen Personen bzw. Familien zugeordnet sind. Die Gesamtfläche wird stattdessen von einer Projektgruppe gestaltet und bewirtschaftet, oft ist diese als Verein organisiert. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass diese Flächen meist nicht durch Zäune o.ä. abgegrenzt und überwiegend öffentlich zugänglich sind.
Insbesondere diese öffentliche Zugänglichkeit bringt einige Besonderheiten und auch Herausforderungen mit sich. So kann es unter Umständen zu Verschmutzungen der Flächen, zu Beschädigungen an Beeten oder zu einem unerwünschten Abernten des Aufwuchses kommen. Dies erfordert Engagement und Flexibilität der jeweils verantwortlichen Garten-Gruppe.
Ein möglichst hoher Ertrag an Obst und Gemüse ist bei solchen Projekten eher nachrangig. Zentrale Zielsetzung ist meist die gemeinschaftliche Aktion und die Erlebbarkeit gärtnerischer Prozesse. Oft entstehen entsprechende Anlagen in dichter besiedelten Quartieren, in denen nur wenige private Gärten vorhanden sind.
Die funktionalen Anforderungen sind in der Regel etwas geringer als bei Kleingartenanlagen. Dennoch müssen auch 'Urbane Gärten' für die Anlieferung mit Fahrzeugen erschlossen sein. Ebenfalls sind ein Wasser- und eventuell auch ein Stromanschluss erforderlich.
Wegen des Arbeits- und Zeitaufwands, der für den langfristigen Erfolg eines solchen Projekts investiert werden muss, ist die räumliche Nähe eines 'Urbanen Gartens' zum Wohnstandort des Großteils der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll, die sich dort engagieren wollen. Sind zum Erreichen des Gartenprojekts erst längere Strecken zurückzulegen, nimmt erfahrungsgemäß die Anzahl der aktiven Mitglieder einer solchen Projektgruppe bald ab. Auch aus diesem Grund ist es bei der Planung eines 'Urbanen Gartens' eher erfolgversprechend, Standorte zu wählen bzw. zu prüfen, die von einer bereits bestehenden 'Kern-Gruppe' vorgeschlagen werden.
Die Grünversorgung, sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Grünflächen, ist in Brand überwiegend gut. Nur in einigen Baublöcken entlang der Freunder Landstraße gibt es bei den öffentlichen Grünanlagen quantitative Defizite. Diese werden durch das Vorhandensein von halb-öffentlichen Außenanlagen teilweise wieder kompensiert. Im Bereich der Freunder Landstraße gibt es im näheren Umfeld keine städtischen Flächen, die für einen 'Urbanen Garten' geeignet wären.
Die Geschosswohnungsbauten an der Schagenstraße verfügen ebenfalls über halb-öffentliche Außenanlagen, in einem Teilbereich sind hier zudem Mietergärten vorhanden, bei denen auch noch Erweiterungspotenzial erkennbar ist. In der Nähe dieses Standortes käme für einen 'Urbanen Garten' ggf. ein städtisches Grundstück 'Am Schiefen Eck' in Frage (siehe nachfolgenden Luftbild- und Katasterauszug). Diese Fläche liegt seit einigen Jahren brach, dementsprechend hat sich bereits einiges an Aufwuchs entwickelt. Angrenzend verläuft allerdings die Autobahn A44, was zu entsprechenden Lärm-Immissionen auf der Fläche führt. Neben der möglichen Nutzung für einen 'urbanen Garten' wäre an dieser Stelle ggf. auch das Potenzial für eine Hundefreilauf-Fläche gegeben.
Mögliche Fläche 'Am Schiefen Eck', Gesamtgröße 2.400 m²
Eine im Antrag genannte Fläche ist Teil des städtischen Grundstücks südlich der Schwimmhalle bzw. des Brander-Feld-Weges. Sie liegt relativ zentral in dem Siedlungsgebiet Brands südlich der Trierer Straße. Westlich grenzt Wohnbebauung mit Gärten, südlich die Kindertagesstätte Franz-Wallraff-Straße an. An dieser Stelle ist langfristig eine Bebauung angedacht, entsprechende Vorprüfungen sind eingeleitet worden. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Fläche südlich des Brander-Feld-Weges, Gesamtgröße 1.500 m²
Für beide Flächen wäre die oben erwähnte Wasser- und ggf. Stromversorgung noch anzulegen. Die Kosten hierfür müssten für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden, da sich die Anschlussmöglichkeiten und die entsprechenden Leitungslängen unterscheiden. Es muss hierfür jedoch mit mindestens 15.000 bis 20.000 € gerechnet werden.
Die im Antrag zusätzlich benannten Flächen am süd-westlichen ("hinteren") Rand des Parks 'Eschenallee' und am Friedhof sind zum einen aufgrund der Zweckbestimmung, der Bodenverhältnisse und des jeweiligen Gestaltungskonzepts für die Anlage eines 'Urbanen Gartens' ungeeignet. Zum anderen wurde für diese Teilflächen in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 11.9.2019 bereits das Anlegen von Blüh- und Langgraswiesen beschlossen.
Für Gartenprojekte von Schulen und Kindertagesstätten sind in der Regel Flächen auf dem jeweiligen Grundstück der Einrichtung am besten geeignet, da die regelmäßige Pflege der Anlage auf diese Weise gut in den Tagesablauf der Kinder und in die pädagogische Arbeit integriert werden kann. Dies wird auch bereits an mehreren Schulen und Kindertagesstätten praktiziert.
Unabhängig davon, ob ein 'Urbaner Garten' in Verbindung mit einem Wohnstandort, einem Verein oder einer pädagogischen Einrichtung betrieben wird, ist in jedem Fall eine wichtige Voraussetzung für das nachhaltige Gelingen eine engagierte Projektgruppe, die bereit ist, ein solches Garten-Modell umzusetzen und dauerhaft zu betreiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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347,3 kB
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