Entscheidungsvorlage - FB 56/0011/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Erweiterung des Beschlusses vom 27.08.2020 zur Kofinanzierung beschließt der Ausschuss für Wohnen, Soziales und Integration auch das Bekenntnis der Stadt Aachen für die beiden Aachener Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf/Rothe Erde und Brand und die Aussagen, dass das Mehrgenerationenhaus

 

1. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird sowie

2. weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung vom 27.08.2020 hat der Ausschuss für Wohnen, Soziales und Integration auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen die weitere Kofinanzierung der beiden Mehrgenerationenhäuser Brand und Eilendorf/Rothe Erde im Programm „Mehrgenerationenhäuser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen.

 

In der beschlossenen neuen Förderperiode 2021-2028 beträgt der Bundeszuschuss 40.000 Euro pro Einrichtung und Jahr, die kommunale Kofinanzierung liegt bei jeweils 10.000 Euro pro Jahr. Die Mittel wurden in die Haushaltsplananmeldungen 2021 ff. aufgenommen.

 

Seit 2017 werden in der Stadt Aachen die beiden o. g. Mehrgenerationenhäuser betrieben. Sie ergänzen das Angebot der Senioren-Begegnungszentren in Aachen und stellen Anlaufstellen für Begegnung in den Quartieren dar und sind damit eine wichtige Säule der sozialen Teilhabe. Sie zeichnen sich durch einen intergenerativen Schwerpunkt aus, der in der besonderen Gestaltung des Kurs- und Projektprogramms niederschlägt. Die beiden Häuser werden vom Helene-Weber-Haus in Eilendorf/Rothe Erde (Standort Barbarastr.) und der Pfarre St. Donatus in Brand (Standort Mobilé) betrieben und haben sich in den Quartieren fest etabliert.

 

Neben dem Beschluss der Kofinanzierung erwartet das Bundesministerium nun auch ein formelles Bekennen der Kommune zu den Zielen des Bundesprogramms in Form eines politischen Beschlusses. Dieses Bekenntnis soll nun nachgereicht werden, nachdem die Kofinanzierung bereits beschlossen und an den Bund weitergeleitet wurde. Die Ziele im Bundesprogramm beinhalten, dass das Mehrgenerationenhaus

 

1. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird sowie

2. weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.

 

Beide Ziele werden erfüllt, da die Mehrgenerationenhäuser in den strategischen Überlegungen zu den  Begegnungsstätten/-zentren in Aachen als Teilbaustein integriert sind. Im aktuellen Sozialentwicklungsplan werden die Mehrgenerationenhäuser als Baustein der Angebotslandschaft im Bereich der sozialen Teilhabe verstanden. Die beiden Häuser ergänzen das Angebot der anderen Einrichtungen für Begegnung und Unterstützung im Senioren-, Familien- und Kinder-/Jugendbereich mit einem innovativen generationübergreifenden Ansatz. Die kommunale Sozialplanung war zudem beim Aufbau der Mehrgenerationenhäuser beteiligt und bindet die beiden Träger in die konzeptionellen Überlegungen im Rahmen der Sozialentwicklungsplanung ein.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

x

nicht bekannt

 

 

 

 

Loading...