Entscheidungsvorlage - FB 56/0013/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Sachstandsberichte zu dem Projekt Querbeet zur Kenntnis und beschließt den Sperrvermerk hinsichtlich des Zuschusses 2020 in Höhe von 10.000 € aufzuheben.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei dem Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen handelt es sich um ein niedrigschwellig angelegtes Projekt auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, Suchtkranken eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben.

 

Das Projekt richtet sich an suchtkranke, substituierte, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Kund*innen des Jobcenters Aachen sowie Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII mit schwerwiegenden und multiplen Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit langfristig zu verringern, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern  sowie langfristigen Leistungsbezug zu verringern.

 

Eine ausführliche Darstellung des Projektes erfolgte durch Herrn Krznaric von der Suchthilfe Aachen anlässlich der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 04.10.2018.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 06.12.2018 beschlossen, das Projekt Querbeet im Haushaltsjahr

2019 mit  einem Betrag in Höhe von 10.000 € zu unterstützen. Weiterhin sollten auch für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt gestellt werden,  die mit einem Sperrvermerk zu versehen waren aufgrund der zu der Zeit noch ungeklärten Unterstützung des Projektes durch die Städteregion Aachen sowie einer erwünschten Evaluation..

 

Die Unterstützung durch die Städteregion Aachen erfolgt in der Form, dass ein Streetworker aus den Bereich der Suchthilfe mit einem Beschäftigungsumfang von 20 % zur Mitarbeit im Projekt Querbeet freigestellt wird. Dies entspricht einem ungefähren Kostenbeitrag für 2020 in Höhe von 11.778 €.

 

Anlässlich der nunmehr durch die Suchthilfe erfolgter Antragstellung für das Haushaltsjahr 2020   wurden zwei ausführliche Sachstandsberichte zum Zwecke der Evaluation vorgelegt. Diese Unterlagen sind der Vorlage zur Entscheidungsfindung beigefügt.

 

Aufgrund des sich abzeichnenden sehr positiven Erfolges des Projektes wird von Seiten der Suchthilfe eine Fortsetzung von Querbeet über den bisher vereinbarten Zeitraum bis zum 31.03.2021 hinaus angestrebt. Hinsichtlich einer diesbezüglichen weiteren Unterstützung durch die Stadt Aachen wird eine weitere Beschlussvorlage für den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zu Jahresbeginn 2021 erfolgen.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

x

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

x

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

x

nicht bekannt

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...