Entscheidungsvorlage - FB 56/0013/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie genehmigt nachträglich die am 14.12.2020 beschlossene Aufhebung des Sperrvermerks für das Projekt „Querbeet“ im Haushaltsjahr 2020 betreffend den Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ministerpräsident*innen und die Bundeskanzlerin haben am 13.12.2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 einen umfassenden „Lockdown“ für das gesamte öffentliche Leben, beginnend mit dem 15.12.2020 vereinbart. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 16.12.2020 eine entsprechende in weiten Teilen inhaltsgleiche (Neu-)Regelung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes und mit dem Ziel, die persönlichen Kontakte vor dem Weihnachtsfest 2020 auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, wurde die für den 17.12.2020 ordnungsgemäß einberufene ordentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie pandemiebedingt und im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden und im Ausschuss vertretenen Mitgliedern der Ratsfraktionen am 14.12.2020 abgesagt.

 

Infolge dessen konnte der Sperrvermerk hinsichtlich des Zuschusses in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2020 für das niedrigschwellig angelegte Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen, in dessen Rahmen auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, Suchtkranken eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben – nicht wie in Vorlage FB 56/0013/WP18 „Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen - Wegfall des Sperrvermerks für das Haushaltsjahr 2020” vorgesehen durch mehrheitlichen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie aufgehoben werden.

 

Um dem Projektträger kurzfristig die im Interesse einer bruchlosen Aufrechterhaltung des niederschwelligen Hilfsangebots notwendige finanzielle Planungssicherheit und darüber hinaus Rechtssicherheit für das ablaufende Haushaltsjahr 2020 zu gewähren, haben der Ausschussvorsitzende und verschiedene der im Rat vertretenen Fraktionen am 14.12.2020 einvernehmlich beschlossen, die in der Vorlage für den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie FB 56/0013/WP18 Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen -Wegfall des Sperrvermerks für das Haushaltsjahr 2020 von der Verwaltung vorgeschlagene Aufhebung des Sperrvermerks hinsichtlich des Zuschusses 2020 in Höhe von 10.000 € vorzunehmen – vorbehaltlich einer nachträglichen Genehmigung durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie in seiner nächsten ordentlichen Sitzung (voraussichtlich) am 4. Februar 2021.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Das Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen wird im Haushaltsjahr 2020 mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 € unterstützt. Die Mittel stehen im Haushalt 2020 unter PSP-Element 4-050101-933-3, Sachkonto 53180000 zur Verfügung.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

x nicht

O           nicht bekannt

 

 

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