Entscheidungsvorlage - FB 61/0040/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Beschluss, das Parken in der Schönrathstraße zwischen Altstraße und Hasencleverstraße gemäß Variante 2 (Anlage 5) neu zuordnen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass:

Durch den starken Besucherandrang im Tierpark bei schönem Wetter  und durch den Verlagerungseffekt des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel ist der Parkdruck im Viertel zwischen Bahnhof Rothe Erde und Adenauerallee meistens sehr hoch.

Eine Folge ist, dass zum Parken alle freien Flächen ausgeschöpft werden. Ebenso werden in schmalen Fahrbahnen Kraftfahrzeuge nicht mehr am Fahrbahnrand abgestellt sondern aufgeschultert auf dem Gehweg. Dadurch werden die Gehwege stark eingeengt und Fußgängern steht häufig kein ausreichender Platz mehr zur Verfügung.

Für die Schönrathstraße zwischen Altstraße und Hasencleverstraße (Anlage 1) wurden derartige Probleme aus der Bürgerschaft gemeldet, durch die Verwaltung geprüft und eine Änderung der Parkordnung in zwei Varianten ausgearbeitet.

 

Bestand:

Die Schönrathstraße ist eine Wohnstraße und liegt südlich der Innenstadt zwischen Triererstraße und dem Tierpark. Sie ist in eine Tempo 30-Zone eingebettet und Bestandteil der Schulwegpläne der Stadt Aachen. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Seniorenheim.

Aufgrund des hohen temporären Parkdrucks durch Besucher*innen in diesem Quartier ist schon vor Jahren das rund um den Tierpark praktizierte aufgeschulterte Parken legalisiert worden, da es auch mit Politesseneinsatz nicht abzustellen war. Auf dem 150 m langen Abschnitt der Schönrathstraße zwischen Altstraße und Hasencleverstraße wurde das aufgeschulterte Parken nicht angeordnet und Kraftfahrzeuge, die heute aufgeschultert parken werden durch das Ordnungsamt verwarnt.

 

Die Fahrbahn in diesem Bereich verfügt über eine Breite von ca. 6,10 m. Die Gehwege auf der nördlichen Straßenseite haben eine Breite von 2,90 m – 3,00 m, die sich rechnerisch bei einer 1,00 m  Gehwegmitnutzung durch abgestellte Kfz auf 1,90 m – 2,00 m reduziert. Auf der südlichen Straßenseite haben die Gehwege eine Breite von 2,50 m – 2,85 m, hier reduziert sich die Gehwegbreite auf 1,50 m – 1,85 m. In der Praxis zeigt sich jedoch eine deutlich größere Gehwegmitnutzung durch parkende Kfz (Anlage 2).

Von der ca. 6,10 m breiten Fahrbahn verbleiben sowohl beim beidseitigen aufgeschulterten Parken mit 1,00 m Fahrbahnnutzung als auch beim einseitigen Fahrbahnrandparken je ca. 4,10 m Restfahrbahn, was seit Jahren im Begegnungsverkehr mit Linienbussen (Linie 16 im 30 Minutentakt) auf diesem kurzen Straßenstück funktioniert. Derzeit stehen beidseitig 39 aufgeschulterte Parkmöglichkeiten zur Verfügung (Anlage 3).

 

Planungen:

Variante 1 (Anlage 4)

Bei der Neuordnung der Parkplätze in Variante 1 werden die Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite am Fahrbahnrand angeordnet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der südlichen Straßenseite wird mittels VZ 283 (absolutes Halteverbot) untersagt. Es verbleiben 23 von 39 Parkplätzen.

 

Variante 2 (Anlage 5):

Bei der Planungsvariante 2 werden die Parkplätze einseitig auf der südlichen Straßenseite am Fahrbahnrand angeordnet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der nördlichen Straßenseite wird mittels VZ 283 (absolutes Halteverbot) untersagt. Es verbleiben 26 von 39 Parkständen.

 

Die ASEAG spricht sich für das südliche Fahrbahnrandparken aus, damit die nördliche Haltestelle von den Bussen am Fahrbahnrand hindernisfrei angefahren werden kann.

 

Kosten

Durch die Neuordnung entstehen keine anrechenbaren Kosten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Abwägung der erforderlichen Parkplätze für die Anwohner*innen und dem Grundsatzbeschluss, das Gehwegparken wenn möglich zurückzunehmen, besonders wenn Restgehwegbreiten verbleiben, die einen Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen, die Benutzung von Rollatoren und Rollstühlen nicht mehr gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung das einseitige Fahrbahnrandparken auf der südlichen Seite (Variante 2, Anlage 5). Dabei bleibt die größte mögliche Anzahl an Parkständen erhalten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

X

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

X nicht

O           nicht bekannt

 

 

Begründung:

Auf einem Straßenabschnitt von 150 m soll das Parken neu geordnet werden, sodass künftig  nur noch einseitig am Fahrbahnrand geparkt wird. Durch die Reduktion der Parkplätze um 13 auf 26 in der Vorzugsvariante wird der Park-Such-Verkehr zwar kurzfristig ansteigen, längerfristig wird dadurch aber die Strategie unterstützt, vom KfZ auf umwelt- und klimafreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen. Eine Quantifizierung der Effekte ist nicht möglich, wir gehen aber davon aus, dass die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme stehenden Effekte als gering zu bewerten sind.

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Anlagen

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