Entscheidungsvorlage - FB 61/0031/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Klimaschutz Förderprojekt #AachenMooVe!hier: Ausbau des regionalen Radwegs Aachen Stolberg und: Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 29.11.2020 - Sachstandsbericht zum Radweg Aachen-Stolberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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03.02.2021
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●
Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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18.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung für den Ausbau der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Teilstück Atsch-Eilendorf im Rahmen des Klimaschutzprojektes #AachenMooVe! zum Radweg zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für das auf Aachener Stadtgebiet entfallende Teilstück zwischen Atsch und Eilendorf zu fassen.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, den geplanten Weg zwischen Eilendorf und Stolberg auf Eilendorfer Gebiet (Gemarkung Eilendorf, Flur 2, Flurstück 956 und 952) nach endgültiger Herstellung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.
Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgeschlagenen Planung für den Ausbau der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Teilstück Atsch-Eilendorf im Rahmen des Klimaschutzprojektes #AachenMooVe! zum Radweg zu. Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau des auf Aachener Stadtgebiet entfallenden Teilstücks zwischen Atsch und Eilendorf (Ausführungsbeschluss).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Ein wichtiges strategisches Ziel der Vision Mobilität 2050 im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Aachen ist die Förderung des Fuß- und Radverkehrs für Alltags- und Freizeitzwecke. Insbesondere Pendler innerhalb der Städteregion haben im Moment noch zu wenig komfortable Möglichkeiten, den Fuß- und Radverkehr im Alltag zu nutzen.
Im Kontext dieser übergeordneten Zielvorstellungen sowie des Aachener Gesamtkonzepts zur CO2-Minderung hat die Stadt Aachen 2018 einen Greencity Masterplan verabschiedet sowie zur Reduktion der CO2-Emissionen das konkrete Umsetzungsprojekt #AachenMooVe! geplant, welches seit Sommer 2019 aus dem Landesprogramm Kommunaler.Klimaschutz.NRW gefördert wird. Im Arbeitspaket „Ausbau Rad- und Fußwegenetz“ ist zur Verbesserung der regionalen Rad- und Fußverkehrsverbindungen u.a. der Ausbau der Radroute zwischen Stolberg und Aachen geplant. Dabei entfällt ein Teil des Stückes zwischen Atsch und Eilendorf auf das Aachener Stadtgebiet. Für den Ausbau des größeren Teilstücks auf dem Gebiet der Kupferstadt Stolberg hat Stolberg selbst einen Förderantrag gestellt, welcher ebenfalls durch das Land Nordrhein-Westfalen bewilligt wurde.
Hintergrund
Die Kupferstadt Stolberg ist mit rd. 57.000 Einwohnern nach Aachen als Mittelzentrum die größte Stadt der Städteregion Aachen und grenzt unmittelbar an das Oberzentrum. Es gibt (Stand 2015) fast 9.000 Berufspendler*innen von Stolberg nach Aachen und in der Gegenrichtung fast 3.000. Aufgrund der aktuellen Wohnungs- und Bauflächensituation in Aachen ist ein weiterer Abfluss aus dem Oberzentrum nach Stolberg zu erwarten. Damit wird sich die Zahl der Alltagspendler*innen zwischen Aachen und Stolberg perspektivisch erhöhen. Schon jetzt zeigt der Trend zunehmender Nutzung von Pedelecs, dass auch größere Strecken schneller zurückgelegt werden können und unvermeidbare Steigungen auf der Strecke kein Hindernis mehr darstellen. Damit wird das Rad zu einer noch attraktiveren Alternative zum Kfz. Die mittlere Pendelentfernung zwischen Aachen und Stolberg liegt bei ca. 15 km. In diesem Bereich könnten viele Pkw-Fahrten durch den Radverkehr – insbesondere bei Nutzung von Pedelecs - ersetzt werden. Durch das Angebot von attraktiven, gut ausgebauten überörtlichen Radwegen, die überwiegend separat, d.h. ohne Kfz-Verkehr, geführt werden, soll der Umstieg weiter gefördert werden. Nach den Richtlinien der integrierten Netzgestaltung (RIN 2008) stellt die Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Stolberg und dem Oberzentrum Aachen als „überregionale Radverkehrsverbindung“ (AR II) die höchste Netzkategorie des Radverkehrsnetzes dar.
Bestand
Für die geplante überörtliche Radverkehrsverbindung zwischen Aachen-Eilendorf (Deltourserb/ Schlackstraße) nach Stolberg-Atsch/Zentrum soll überwiegend eine ehemalige anbaufreie Straßenbahntrasse genutzt werden, die naturgemäß topografisch moderat verläuft, derzeit als unbefestigter Fußweg genutzt wird und sich im kommunalen Eigentum der beiden Städte befindet. Der nördlich an den Weg angrenzende Wald gehört den Gemeinden Eschweiler und Würselen.
Eine Anbindung an das jeweils örtliche Radverkehrsnetz ist in beiden Städten gegeben. In Aachen soll die Radroute von Stolberg kommend bis nach Eilendorf (Am Bayerhaus/Von-Coels-Str.) geführt werden und perspektivisch eine direkte Anbindung über Deltourserb und Schlackstraße an den Vennbahnweg erhalten. In Stolberg soll die über die Straßenbahntrasse verlaufende Route an die Hammstraße anschließen. Das im Oktober 2018 beschlossene „Integrierte klimafreundliche Mobilitätskonzept“ der Kupferstadt Stolberg priorisiert diese Route für den überörtlichen Radverkehr bzw. identifiziert sie als eine der wichtigsten Routen in das Oberzentrum Aachen.
Planung
Für die geplante Radroute soll der im Bestand vorhandene unbefestigte Waldweg zwischen dem Friedhof in Atsch und dem Knotenpunkt der Von-Coels-Straße und der Straße Am Bayerhaus in Eilendorf auf eine Breite von 2,50 m als ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgebaut werden. Der geplante Ausbau des Weges mit einer Länge von 1.772 m beginnt südlich des Friedhofs von Atsch, quert mittig zwischen den Ortslagen Atsch und Geisberg die Sebastianusstraße / L236 und führt von dort bis an die Von-Coels-Straße am südöstlichen Rand der Ortslage Eilendorf. Zwischen der Sebastianusstraße / L 236 und der Ortslage Eilendorf verläuft die Stadtgrenze zwischen den beiden Städten Stolberg und Aachen.
Der Teilabschnitt des baulich geplanten gemeinsamen Geh- und Radweges auf Aachener Stadtgebiet hat eine Länge von 477 m, der Abschnitt auf Stolberger Stadtgebiet ist etwa 1.295 m lang.
Der Teilabschnitt auf Aachener Stadtgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Ein kleiner Teil vor der Ortslage Eilendorf ist mit besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern versehen. Eine Befreiung von der Schutzgebietsausweisung wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen bzw. bei der UNB der Städteregion (für die auf Stolberg entfallenden Teilabschnitte) beantragt.
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan wurde durch ein externes Büro erstellt. Auf dieser Basis wurde bereits eine Vorlage am 22.9. im Naturschutzbeirat vorgestellt (vgl. Vorlage FB 36/0479/WP17). Der Naturschutzbeirat hat der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung nicht widersprochen.
In der Planung wurden Auswirkungen in einem Abstand von je 15m nördlich und südlich der Trasse untersucht und eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit oder weil sie zu nah am Trassenverlauf stehen müssen auf Aachener Stadtgebiet einzelne Bäume und Baumhecken entfernt werden. Hinzu kommt die Asphaltierung von 1.192,5 m² der bisher unbefestigten Wegefläche.
Insgesamt wird durch die Baumaßnahme auf Aachener Stadtgebiet eine Minderung des Biotopwertes um 254,05 Punkte gemäß „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006)“ berechnet. Dieses ökologische Defizit wird über das Ökokonto der Stadt Aachen verrechnet.
Eine Beleuchtung des Radweges ist nicht vorgesehen.
Trassierung: Der im Bestand vorhandene unbefestigte Waldweg soll durchgehend auf einer Breite von 2,50 m in Asphaltbauweise ausgebaut werden (vgl. Lagepläne in Anlagen 2 und 3). Der derzeitige Zustand des Weges ist in Anlage 4 dokumentiert. Im Interesse des Baumerhalts ist in Ausnahmefällen eine Breite der Trasse von nur 2,20 m möglich.
Der geplante Ausbau auf Aachener Stadtgebiet beginnt am Knotenpunkt Von-Coels-Straße/ Am Bayerhaus und verläuft bis zur Stadtgrenze zwischen Aachen und Stolberg.
Die Trassierung des Weges im Grund- und Aufriss wird durch bestehende Zwangspunkte wie
Anschlüsse an die vorhandenen Zuwegungen, Grenzverläufe, vorhandene befestigte Flächen, Baumbestand und Höhenverlauf sowie Böschungsflächen bestimmt.
Querschnitt: Die Einseitneigung von 2,5% in südlicher Richtung ermöglicht eine Entwässerung in das Gelände. Die Anpassung an den Höhenverlauf der Sebastianusstraße erfolgt beidseitig auf einer Länge von rd. 15m.
Der bisherige Waldweg ist auf einer durchschnittlich rund 50 cm starken Schottertragschicht befestigt, die um rd. 10 cm baulich abgetragen werden und darauf der geplante Weg rund 20 cm oberhalb des Bestandsniveaus befestigt werden soll. Der gemeinsame Geh- und Radweg soll oberhalb der Schottertragschicht eine Frostschutzschicht, Asphalttragschicht sowie Asphaltbeton erhalten.
Entwässerung: Das anfallende Niederschlagswasser wird in Dammlage entsprechend der Bestandssituation über den Böschungskörper abgeführt. In Einschnittslagen wird das anfallende Wasser in die 1 m breiten parallel verlaufenden Mulden geleitet und dort versickert.
Versorgungsleitungen: Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich Leitungen und Anlagen für Strom (regionetz GmbH/Amprion GmbH), Gas (regionetz GmbH/TENP GmbH & Co. KG/Open Grid Europe GmbH/Thyssengas GmbH/Gascade Gastransport GmbH/ZEELINK GmbH & Co. KG), Kommunikation (Telekom Deutschland GmbH/NetCologne GmbH) und Wasserversorgung (enwor GmbH/Stadt Stolberg).
Im Ausbaubereich sind die querenden Leitungen im Zuge der Baumaßnahmen zu sichern. Bei der Höhenplanung wurde insbesondere der Verlauf der Gasleitung auf dem Stadtgebiet Aachen berücksichtigt. Eine Kampfmitteluntersuchung im gesamten Planungsgebiet wird im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgen.
Perspektivische Anbindung von Stolberg an die Aachener Innenstadt
Die Weiterführung der Route bis in die Aachener Innenstadt soll im Kfz-Nebenstraßennetz perspektivisch über die landwirtschaftlichen Wege Deltourserb und Schlackstraße sowie weiter über den Vennbahnweg mit Anbindung an die Rad-Vorrang-Route Eilendorf erfolgen (vgl. Anlage 5). Ein für die direkte Routenführung erforderlicher 30 Meter langer Stich zwischen dem hier geplanten gemeinsamen Geh- und Radweg und der Straße Deltourserb ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht realisierbar, da das hierfür erforderliche Grundstück durch die Stadt Aachen nicht erworben werden kann. Mit der Realisierung der Ortsumgehung Eilendorf (L221n) soll dieser Anschluss jedoch hergestellt werden. Die Ortsumgehung Eilendorf (L221n) mit Anschlussstelle an die A44 wird vom Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) geplant und umgesetzt. Das Planfeststellungsverfahren, welches erfahrungsgemäß einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren in Anspruch nimmt, soll durch den Landesbetrieb in Kürze beginnen. Der Baubeginn kann erfolgen, sobald der Beschluss unanfechtbar, die Finanzierung gesichert und der Grunderwerb im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren vollzogen ist.
Bis dahin können Radfahrende, die in Richtung Aachener Innenstadt fahren möchten, über die Sebastianusstraße (alternativ zu den stark befahren Kfz-Hauptverkehrsstraßen Von-Coels-Straße und Freunder Str.) die landschaftlichen Wege Sebastianusweg und die Schiltsgasse fahren, um die Straße Deltourserb und weiter den Vennbahnweg über das Nebenstraßennetz zu erreichen. Eine weitere alternative Führung besteht über die Einmündung Deltourserb, die etwa 500m stadteinwärts hinter der Einmündung „Am Bayerhaus“ von der Von-Coels-Straße abzweigt.
Vorgehensweise
Die Planungs- und Bauleistungen werden durch die Kupferstadt Stolberg in Kooperation mit der Stadt Aachen durchgeführt. Für Planung und Ausbau übernimmt die Kupferstadt Stolberg für die gesamte Strecke die Koordinierung. Hierdurch wird eine einheitliche und zeitlich gut koordinierte Umsetzung ermöglicht. Grundlage dieser Aufgabenübertragung ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Städten Aachen und Stolberg.
Nach dem endgültigen Ausbau des Weges soll die Fläche gemäß §6 Straßen- und Wegegesetz als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Der Gemeingebrauch soll auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt werden.
Der Antrag der Fraktion Die Grünen an die Bezirksvertretung Eilendorf vom 29.11.2020 gilt damit als behandelt. Weitergehende Fragen werden in der Sitzung mündlich beantwortet.
Kosten und Finanzierung
Zur Finanzierung der Maßnahme wurden den Projektpartnern Stolberg und Aachen Fördermittel des Landes NRW bewilligt (80% aus EU/EFRE-Mitteln Zuschuss im Rahmen von #AachenMooVe!,) die allerdings eine Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des vorgegebenen Zeitrahmens (bis Juni 2022) voraussetzen. Der Bau soll nach aktuellem Stand Ende 2021 beginnen. Die Aufteilung der Kostenübernahme zwischen den Städten Aachen und Stolberg ist in der oben genannten Verwaltungsvereinbarung geregelt. Für das Teilstück auf Aachener Stadtgebiet wurden in den Planungen Kosten von ca. 150.000 EUR brutto berechnet. Diese sind im Haushalt unter den PSP-Elementen 5-120102-900-09700-300-1 und 4-120102-985-8 abgedeckt. Des Weiteren sind Folgekosten für Unterhaltung bei der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2023 zu berücksichtigen: für das Straßengrün bei FB36/200 7.218 EUR p.a. zuzüglich 159 EUR p.a. für den Zubringer Deltourserb (ab Fertigstellung der Anschlussstelle L221n) und Folgekosten für die Unterhaltung der asphaltierten Fläche von ca. 706 EUR p.a. ab 2023 zuzüglich 58 EUR p.a. für den Zubringer Deltourserb (ab Fertigstellung der Anschlussstelle L221n).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-09700-300-1 – Radverkehrsanlagen (KKS) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 283.200 | 283.200 | 762.800 | 762.800 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 366.500* | 366.500* | 953.500 | 953.500 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 83.300 | 83.300 | 190.700 | 190.700 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-985-8 – Radverkehrsanlagen (KKS) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 354.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2019 i.H.v. 12.500 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
| X |
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
X vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil durch die neu entstehende Radverbindung zwischen Aachen und Stolberg jährlich zahlreiche Alltagspendler zum Umstieg vom PKW auf das Fahrrad bewegt werden können. Durch die Aufwertung des Weges soll der Radweg zu allen Jahreszeiten sicher befahrbar sein. Es wird davon ausgegangen, dass 4% der täglich 9.000 Pendler zwischen Stolberg und Aachen auf das Rad umsteigen und damit ab Projektende jährlich 145 Tonnen CO2 eingespart werden können.
Durch die geplante Asphaltierung des Weges gehen keine CO2-Senken verloren, da der bisherige Gehweg bereits geschottert ist. Die Bautätigkeiten an sich erzeugen aber einen gewissen, bisher noch nicht bezifferbaren, CO2-Ausstoß ebenso wie die Herstellung des eigentlichen Baumaterials (Asphalt.)
Eine Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung kann sich daraus ergeben, dass die im Rahmen der Maßnahme versiegelte Fläche von 2,50 m auf 475 m Länge (d.h. 1.187,5 m²) nicht mehr für die natürliche Versickerung im Starkregenfall zur Verfügung steht. Die Verwaltung sieht hier jedoch keine nennenswerte Relevanz, da die Versickerung seitlich der Trasse erfolgen kann. In diesem Bereich wird auch keine Relevanz im Hinblick auf eine starke Aufheizung gesehen. Der dichte Baumbewuchs entlang der Trasse verschattet diese überwiegend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
|
(wie Dokument)
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3,5 MB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
976,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
7,5 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
363,7 kB
|