Entscheidungsvorlage - FB 45/0018/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt das AWO Fanprojekt unter Beteiligung der Stadt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 23.500 Euro jährlich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 weiter zu führen.
     
  2. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen.
     
  3. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung nachfolgend zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit der Gründung des AWO Fanprojektes im November 2008 wird die Förderung von der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen in einem Turnus von drei Jahren jeweils nach Beschlüssen des Rates der Stadt Aachen und des Städteregionsrates verlängert.  
 

In seiner Sitzung am 19.06.2020 spricht sich der Städteregionsausschuss Aachen für eine unbefristete Förderung vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen ab dem 01.01.2021 aus.

 

Unbefristete Vereinbarungen/Förderungen mit Leistungsanbietern werden bei der Stadt Aachen grundsätzlich nicht abgeschlossen. Dies trifft auch auf das AWO Fanprojekt zu.
 

Daher empfiehlt die Verwaltung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen. Der finanzielle Anteil der Stadt Aachen beläuft sich auf 23.500 Euro jährlich.
Dieser städtische Finanzierungsanteil wird im Rahmen der Finanzierung der StädteRegion über Regionsumlage und Ausgleichszahlung abgerechnet.

 

  1. Vorgeschichte

Im Juni 2008 hat der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen vor dem Hintergrund stark rechtsorientierter, junger Fangruppen die Einrichtung eines Fanprojektes beschlossen. Die Kosten wurden je zu einem Drittel vom DFB, dem Land NRW und der Stadt Aachen getragen.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung - auch der Verbandsversammlung StädteRegion - im Mai 2009 wurde das Projekt mit Bildung der StädteRegion Aachen als städteregionales Projekt fortgeführt.

Der kommunale Anteil wird seitdem hälftig von der Stadt und der Städteregion Aachen getragen.

 

  1. Inhaltliche Ausrichtung

Das Fanprojekt StädteRegion Aachen lehnt sich an das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ der Deutschen Sportjugend an und wird vom Deutschen Fußballbund (DFB) inhaltlich und finanziell unterstützt.

 

Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren, die sich im Umfeld von Fußballspielen, insbesondere Spielen der Alemannia Aachen, einfinden. Das Projekt ist dennoch nicht ausschließlich auf die Alemannia Aachen bezogen.

Die Zielsetzung für das AWO Fanprojekt wurde in folgenden Punkten formuliert:
 

  • Verringerung der rassistischen, rechtsextremen und sexistischen Äußerungen
  • Eindämmung von Gewalt und Hinführung zu gewaltfreier Konfliktlösung
  • Abbau extremistischer Orientierungen

 

Das AWO Fanprojekt hat sich in den vergangenen Jahren in Aachen etabliert und ist immer wieder als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Fangruppen und dem Verein und zwischen den verschiedenen Fangruppen untereinander gefordert.

Die Hauptaufgabe von Fanprojekten besteht in der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Weiter ist es die Aufgabe von Fanprojekten, eine kreative, an demokratischen Werten orientierte und selbstbestimmte Fankultur zu stärken sowie

lebensweltbezogene Freizeit- und Bildungsangebote für junge Fans zu offerieren. Wichtig ist der Aufbau von belastbaren Beziehungen zu den jugendlichen Fans, die auf Vertrauen basiert. Als wichtige Bezugspersonen können die Mitarbeiter*innen der Fanprojekte zur positiven Entwicklung von jungen Fußballfans beitragen.

Daher begleiten die Fanprojekte die Fans auch an den Spieltagen und tragen mit ihrer Arbeit gemeinsam mit den Fanbeauftragten der Klubs zu guten Aufenthaltsbedingungen für Fans und reibungslosen Abläufen im Stadion bei. Im professionellen Netzwerk für Prävention und Sicherheit im Fußball sind die Fanprojekte ein wichtiger Partner.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Der städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 23.500 Euro pro Jahr wird im Rahmen der Finanzierung der StädteRegion über Regionsumlage und Ausgleichszahlung abgerechnet.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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Anlagen

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