Entscheidungsvorlage - FB 45/0021/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

und beschließt den Ratsantrag der FDP vom 24.08.2020 als erledigt anzusehen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

Zur Aufnahme von Foto und Filmaufnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Einverständnis der Eltern über einen Vordruck eingeholt.

Hierzu erhielt die Fachabteilung, die Mitteilung von einem betroffenen Vater, dass dieser Vordruck nicht den geltenden Datenschutzanforderungen gerecht werden würde.

 

Daraufhin wurde die Verwendung dieser Erklärung unverzüglich gestoppt und der entsprechende Vordruck gemeinsam mit dem städtischen Datenschutzbeauftragen analysiert und schließlich überarbeitet.

 

Im Ergebnis ist der neue Vordruck differenzierter und fokussiert die Einwilligung auf die folgenden zwei Bereiche:

 

  • wenn im Rahmen der pädagogischen Arbeit und zur Dokumentation Personenabbildungen für die Bildungsmappe angefertigt werden und
  • wenn aus Anlass von Festen, Feiern und sonstigen Aktivitäten Personenabbildungen erstellt und in den Räumen der Kindertageseinrichtung ausgehängt werden.

 

Gleichzeitig wurden die Hinweise zum Datenschutz im Vordruck klarer gegliedert und als solche kenntlich gemacht. Weggefallen ist nun die „pauschale“ Einwilligung zu Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen von Presse Terminen und zur Veröffentlichung der Aufnahmen im Social Media.

 

  1. Antrag der FDP Aachen

 

Der Antrag der FDP Aachen zielt darauf ab das genannte Formular nicht mehr zu verwenden. Dies ist, wie oben beschrieben, zwischenzeitlich geschehen.

 

Weiterhin sollten Vordrucke für die Einwilligung nur je Einzelfall angewendet werden. Diesem Aspekt kann nur zum Teil nachgekommen werden. Die generelle Einwilligung bspw. auch zu Pressezwecken und Social Media wurde zwischenzeitlich vollständig aus dem Vordruck entfernt. Dies war aber auch im vorherigen Vordruck freiwillig und konnte optional erklärt werden. Hinsichtlich der Arbeiten im Rahmen der pädagogischen Arbeit und zu Festen und Feiern der Kindertageseinrichtung strebt die Verwaltung weiterhin an, möglichst einheitliche und generelle Einwilligungen einzuholen. Eine je Situation einzuholende Einwilligung ist nicht praxisgerecht und folglich nicht durchführbar. Die Konsequenz wäre, dass auf Bildaufnahmen zur pädagogischen Arbeit vollständig verzichtet werden müsste. Die Nutzung von Bildaufnahmen wird tatsächlich aber von der deutlich überwiegenden Anzahl der Eltern geschätzt.

 

Sollten in Einzelfällen Eltern auch hierzu nicht wünschen, dass Aufnahmen ihrer Kinder getätigt werden, würde dies selbstverständlich respektiert und entsprechend berücksichtigt.

Schließlich thematisiert der Antrag die vermeintliche Verknüpfung des Vertrages und der Einwilligungserklärung. Hierzu lässt sich ausführen, dass dies tatsächlich nicht der Fall ist. Die Einwilligung ist nicht zwingender Bestandteil des Vertrages. Es ist aber bewährte Praxis – nicht nur in Aachen -, dass den Eltern möglichst alle Unterlagen, so auch die Erklärung über die Einwilligung zu Foto und Filmaufnahmen – als eine Unterlagensammlung ausgehändigt werden.

 

Durch die überarbeiteten Hinweistexte des Vordruckes, sollte dem potentiellen Missverständnis eines direkten Zusammenhanges zwischen Vertrag und Einwilligungserklärung wirksam entgegengewirkt werden können. Gleichzeitig sind die städtischen Leitungskräfte angehalten hierzu auch sensibel zu beraten.

 

Die Bereitstellung des Vordruckes in mehreren Sprachen wird geprüft.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 


Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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Anlagen

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