Entscheidungsvorlage - FB 61/0052/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Skulptur vorbehaltlich  der Annahme der Schenkung durch den Rat der Stadt Aachen und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021 an der Barockfabrik neben dem Eingang zur Stadtpuppenbühne aufstellen zu lassen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Stadtpuppenbühne Öcher Schängche am 4. Mai 2021, strebt der Förderverein Denkmoel Öcher Schängche e.V. die Aufstellung einer Bronze-Skulptur in der Innenstadt an. Die Skulptur wird eine Marktszene zeigen, bei der drei zentrale Protagonisten der Aachener Puppenbühne Marktfrau, Schängche und Polizist, im Kreis mit Blick nach außen aufgestellt werden. Die gesamte Skulptur wird eine Höhe von ca. 1,80 m haben. Der runde Sockel aus Blaustein hat dabei eine Höhe von ca. 70 cm und einen Durchmesser von 80 cm. Die Figuren aus Bronze werden eine Höhe von ca. 1,10 m aufweisen (siehe Anlage 1).

Am 11.11.2020 beauftragte die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verwaltung mit der weiteren Standortprüfung für die Skulptur Öcher Schängche. Mögliche Standorte für die Skulptur wurden durch die Bezirksvertretung auf die Hartmannstraße und das Umfeld der Barockfabrik eingegrenzt. Die Verwaltung hat drei Standorte identifiziert und detailliert geprüft. Alle drei Standorte sind grundsätzlich realisierbar. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 3.2.2021 soll über den Aufstellungsort beraten und entschieden werden, damit im Anschluss in der Sitzung des Rats der Stadt Aachen am 10.2.2021 über die Annahme der Schenkung in Zusammenhang mit dem vorgesehenen Aufstellungsort entschieden werden kann. Ziel ist die Aufstellung der Skulptur bis zum 100-jährigen Jubiläum der Stadtpuppenbühne am 4. Mai 2021.

 

 

Standort 1 – Hartmannstraße Ecke Elisabethstraße

Für diesen Standort wird vorgeschlagen, einen Bereich von 2 PKW-Parkplätzen im Anschluss an das vorhandene Baumfeld auf Gehwegniveau anzuheben, um eine kleine Platzfläche von ca. 5 m x 5 m zu erhalten. Auf dieser Fläche könnte die Skulptur mittig angeordnet werden. Zusammen mit der bereits im Anschluss vorhandenen Hockerbank ergibt sich eine harmonische Gesamtsituation (siehe Anlage 3 und 4).

 

Folgende Aspekte sind bei der Wahl dieses Standorts zu berücksichtigen:

  • Die Lage an der beliebten Einkaufsstraße führt zu einer hohen Sichtbarkeit der Skulptur bei Bürgern der Stadt.
  • Die Lage entlang touristischer Routen führt zu einer hohen Sichtbarkeit der Skulptur für Besucher der Stadt.
  • Es entsteht ein Ort für den konsumfreien Aufenthalt und ein kleiner Treffpunkt in der Innenstadt.
  • Der Ort liegt am Premiumfußweg 3 von der Innenstadt zur Burg Frankenberg. Entsprechend dem Konzept entsteht ein neuer Verweilort an dieser Route.
  • Wie aus dem Austausch zwischen Verein und Stadtverwaltung hervorging, wird der Standort vom Vorstand des Vereins Denkmoel Öcher Schänche e.V. favorisiert.
  • Die Baumaßnahme muss intensiv durch die Bodendenkmalpflege betreut werden und bindet so finanzielle und personelle Kapazitäten.
  • Im Bereich der Innenstadt sind bereits zahlreiche Skulpturen zu Brauchtum und Sagen der Aachener Stadtgeschichte zu finden. Es besteht die Gefahr, die Innenstadt thematisch zu überfrachten und so den Themenschwerpunkt Pfalzanlage zu schwächen.
  • Der Entfall von 2 Parkplätzen könnte bei den Geschäftstreibenden vor Ort zu Unmut führen.
  • Durch die Herrichtung des Ortes vor der Aufstellung entstehen höhere Baukosten als bei der Aufstellung an einem bereits vorhandenen Ort/Platz.
  • Die Verantwortung für die Unterhaltung ist ungeklärt.
  • Es bestehen terminliche und finanzielle Risiken aufgrund erwarteter Archäologie

 

 

Standort 2a – Barockfabrik neben dem Eingang zur Stadtpuppenbühne

Die Planung sieht vor, die Skulptur vor der Giebelwand des Querbaus der Barockfabrik zu platzieren. Die aktuell vorhandene, steinerne Wanne wird vorab entfernt (siehe Anlage 3).

 

Folgende Aspekte sind bei der Wahl dieses Standorts zu berücksichtigen:

  • Der Verein erhält am aktuellen Spielort der Puppenbühne ein Gesicht zur Stadt.
  • Die Skulptur wirkt identitätsstiftend für den Ort und das Quartier.
  • Die Skulptur betont und festigt den Kulturstandort Barockfabrik im Stadtgefüge.
  • Zusätzliche bauliche Anpassungen (neben dem Abbau der Wanne) sind nicht erforderlich (kosten- und ressourcenschonend).
  • Die Sichtbarkeit für Bewohner und Besucher der Stadt ist eingeschränkt.
  • Die Skulptur erhält einen Standort im unmittelbaren Eingangsbereich der Spielstätte.
  • Der Bereich der Außengastronomie der Barockfabrik behält seine jetzige, allseitig grün gefasste Gestalt.
  • Die Verantwortung für die Unterhaltung ist geklärt.
  • Der Standort wird vom Kulturbetrieb im Falle einer Platzierung an der Barockfabrik bevorzugt.
  • Der Standort wird vom Schenkenden nicht favorisiert.

 

Standort 2b – Barockfabrik im Bereich des Gehwegs

Es wird vorgeschlagen, die Skulptur auf der Schnittstelle zwischen öffentlichem Gehweg und Platzfläche aufzustellen und so den Platz vor der Barockfabrik der Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Zu diesem Zweck soll die Umfriedung geöffnet und an ihrer Stelle die Skulptur aufgestellt werden. Die überwucherte Außengastronomiefläche sollte wieder hergerichtet werden. Es wird angestrebt, mit der Aufstellung der Skulptur eine positive Veränderung der räumlichen Situation vor Ort zu bewirken und ein neues, einladendes Entrée für das Kulturhaus zu formulieren. Der Gehweg soll in seiner Breite nicht eingeschränkt werden.

 

Folgende Aspekte sind bei der Wahl dieses Standorts zu berücksichtigen:

  • Der Verein erhält am aktuellen Spielort der Puppenbühne ein Gesicht zur Stadt.
  • Die Skulptur wirkt identitätsstiftend für den Ort und das Quartier.
  • Die Skulptur betont und festigt den Kulturstandort Barockfabrik im Stadtgefüge.
  • Der Vorbereich der Barockfabrik wird durch kleine ordnende Maßnahmen aufgewertet.
  • Der Bereich für die Außengastronomie kann aufgewertet werden.
  • Die Kosten für die Herstellung vor Ort entsprechen in etwa denen in der Hartmannstraße.
  • Die Sichtbarkeit für Bewohner der Stadt ist durch die Platzierung am Grabenring gut.
  • Die Verantwortung für die Unterhaltung ist geklärt.
  • Der Standort wird vom Schenkenden nicht favorisiert.

 

Finanzierung und laufende Kosten:

Die Skulptur inklusive des Sockels, sowie der Transport und das Einsetzen am Aufstellungsort werden durch den Verein finanziert. Die Kosten der Bauarbeiten und des Materials für die vorbereitenden Maßnahmen am Aufstellungsort sowie die Kosten für die Unterhaltung der Skulptur soll die Stadt tragen.

Die durch die Stadt für die jeweilige bauliche Maßnahme zu tragenden Kosten (brutto) belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung für

 

Standort 1:

-          Aufstellung der Skulptur in der Hartmannstraße auf  ca.  6.575 €  

-          Archäologische Begleitung     mind.  1.000 €

       gesamt:  mind 7.575€

Standort 2a:

-          Aufstellung an der Barockfabrik neben dem Eingang  ca.     950 €

-          Archäologische Begleitung     mind.  1.000 €

       gesamt:  mind 1.950 €

Standort 2b 

-          Aufstellung an der Barockfabrik am Gehweg   ca.  6.280 €

-          Archäologische Begleitung     mind.  1.000 €

       gesamt:  mind 7.280€

 

 

Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021, unter PSP 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 (Kleinmaßnahmen)  zur Verfügung.

 

Die Unterhaltskosten für die baulichen Anpassungen der Flächen verändern sich nicht nennenswert.

 

Die Unterhaltskosten, die aus der Skulptur inklusive Sockel selbst entstehen, können für den Standort an der Barockfabrik durch den Kulturbetrieb übernommen werden. Für den Standort in der Hartmannstraße konnte eine Übernahme der Unterhaltskosten nicht geklärt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher nach Abwägung aller Gesichtspunkte (Anlage 9) die Aufstellung der Skulptur an der Barockfabrik.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Nächste Schritte werden sein:

-          Ratsbeschluss zur Annahme der Schenkung am 10.2.2021 (aufbauend auf der Standortentscheidung)

-          Detailabstimmungen hinsichtlich Ausführung des Sockels mit dem Bildhauer bzw. Steinmetz

-          Finale Detailabstimmungen bzgl. der  Gestaltung der jeweils angrenzenden Flächen

-          Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bau

Die Bronzeskulptur wird bereits im Auftrag des Vereins Denkmoel Oecher Schängche e.V. produziert. Sie wird durch den Bildhauer selbst platziert werden.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

190.000

190.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

190.000

190.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

80.000

80.000

240.000

240.000

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

X

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

X

 

 

 

 


Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

X nicht

O           nicht bekannt

 

 

Die Herstellung der Skulptur aus Bronze, welche auf einen Blausteinsockel positioniert werden wird, geht mit einem Ressourcenverbrauch an Rohstoffen und Energie einher, der nicht kompensiert werden kann. Ebenso werden CO2-Emmissionen durch die Aufbereitung des Aufstellungsortes entstehen. Hier ist von erhöhten Aufwendungen beim Standort Hartmannstr. gegenüber den anderen beiden Standorten zu rechnen, da eine größere Fläche umgebaut werden muss.

Die Maßnahme wird jedoch mit "keine Auswirkungen auf den Klimaschutz" bewertet, da die ausgelösten Emissionen sehr gering sind.  Für die Anpassung an den Klimawandel besteht keine Relevanz, da sie keine klimaanpassungsrelevanten Flächenveränderungen mit sich bringt."

Loading...