Entscheidungsvorlage - FB 56/0033/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des sozialen Umfeldes am und rund um den Kaiserplatz – Tagesordnungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, ZUKUNFT, FDP und DIE LINKE vom 03.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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04.02.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der geführten Gespräche, mögliche Maßnahmen zur Entspannung der Situation im Bereich des Kaiserplatzes zu entwickeln und umzusetzen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen zu konkretisieren und zu intensivieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Presseberichterstattung vom 18.11.2020 war die Sozialverwaltung der Stadt Aachen von verschiedenen Seiten zur Situation im Bereich des Kaiserplatzes angesprochen und um einen Austausch zur aktuellen Problematik gebeten worden. Das Dezernat Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen und der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hatten daher für den 03.12.2020 zu einem interfraktionellen Gespräch eingeladen. An diesem Gespräch nahmen Vertreter*innen der Fraktionen des Rates der Stadt Aachen, der Verwaltung der StädteRegion (Sozialpsychiatrischer Dienst), der Caritas (Suchthilfe), der Pfarre Franziska von Aachen, des Aquis Plaza und der Stadtverwaltung (Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Koordinationsstelle Bushof, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) teil.
Zu Beginn des Gespräches berichteten Vertreter des Center Managements Aquis Plaza, der Pfarre und Frau Bürgermeisterin Scheidt als Vertreterin der Anwohner*innen über die aktuelle Situation in der näheren Umgebung des Kaiserplatzes (und des Aquis Plaza). Es bestand Einvernehmen in der Einschätzung, dass sich die Situation im genannten Bereich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt hat und dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Corona-Pandemie hat dabei zu einer zusätzlichen Verschärfung der Lage vor Ort geführt, da „Rückzugsräume“ nicht mehr im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. Es wurde festgestellt, dass zwischen verschiedenen Gruppen unterschieden werden muss. Neben der Personengruppe suchtkranker und wohnungsloser Menschen fallen zudem gewaltbereite Jugendliche auf. Die Vertreter des Aquis Plaza berichteten zudem über eine hohe Zahl von Ladendiebstahlsdelikten.
Im weiteren Verlauf des Gespräches erfolgten Statements der jeweiligen Fachdienststellen. Zusammenfassend kann hierzu festgestellt werden, dass sowohl aus Sicht Gesundheitsbehörde und der Suchthilfe als auch aus Sicht der Ordnungsbehörden die Einschätzung vertreten wurde, dass bereits jetzt der Bereich rund um den Kaiserplatz im besonderen Fokus der Arbeit der Fachdienste steht und eine Ausweitung der Maßnahmen, u.a. auch wegen fehlender rechtlicher Möglichkeiten, nur noch bedingt sinnvoll sei.
Im Gespräch bestand Einvernehmen, dass es nicht „die eine Lösung“ für die gegenwärtige Problemlage geben wird, sondern es eines ganzen Bündels miteinander verzahnter Maßnahmen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern (soziale Hilfen, medizinische Versorgung, polizei- und ordnungsrechtliche Mittel, infrastrukturelle Maßnahmen etc.) bedarf. Frau Ernst berichtete von ihrer Arbeit im Bereich des Bushofs und bestätigte dies aus ihrer Erfahrung heraus.
Auch aus Sicht der Sozialverwaltung mangelt es im Zusammenspiel der einzelnen Beteiligten/Verantwortlichen an einer koordinierenden Stelle die eine gesamtstrategische Steuerung übernimmt. Insbesondere durch die Zuständigkeit verschiedener Behörden und Fachdienste und mit Blick auf die beschriebenen unterschiedlichen Zielgruppen sind bestehende Strukturen zu überdenken. Ein koordiniertes Vorgehen, idealerweise für einen größeren Bereich der Innenstadt, ist dabei unerlässlich. Erörtert wurde auch, in welchem Format nunmehr eine regelmäßige Befassung mit der Thematik erfolgen sollte, dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bereits die „Kleine Ordnungspartnerschaft“ auf operativer Ebene sowie der „Präventive Rat“ auf höchster strategischer Ebene existieren. Aufgrund der strategischen Fragestellungen zum weiteren Vorgehen besteht die Überlegung, eine dazwischen angesiedelte, strategische Runde mit der Aufgabenstellung zu etablieren, die bestehenden Rahmenbedingungen der aktuellen Situation anzupassen und abgestimmte Maßnahmen zu initiieren. Die Verwaltung erwartet zudem, dass das sich in der Schlussredaktion befindliche Gutachten zur Ermittlung von Versorgungslücken im Bereich der niedrigschwelligen Hilfen bez. der geschilderten Herausforderungen weitere Erkenntnisse bringt. Die Vorstellung des Gutachtens „Die niedrigschwelligen Soziale Wohnungslosenhilfen der Stadt Aachen – Herausforderungen und Potentiale eines Netzwerks“ ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 04.02.2021 vorgesehen.
(Beschluss zur Beauftragung durch Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im März 2020).
Vorgesehen war die weitere Beratung der Angelegenheit in der für den 17.12.2020 geplanten Ausschusssitzung. Nachdem diese bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden musste, war es der Wunsch der Politik, ein interfraktionelles Gespräch zwischen Fraktionsvertreter*innen von Stadt und StädteRegion sowie der städtischen und städteregionalen Sozial- und Gesundheitsverwaltung zu führen. Dieses Gespräch fand am 14.01.2021 statt. Zunächst wurden die bereits oben aufgeführten Aspekte des Gesprächs vom 03.12.2020 miteinander besprochen. Darüber hinaus ergaben sich im Rahmen der Diskussion die folgenden Gesichtspunkte:
- Die sich aus dem oben genannten Gutachten des Herrn Dr. Baum ergebenden Handlungsempfehlungen sind in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.
- Die Verwaltung der StädteRegion wird gebeten, die lokalen Öffnungszeiten der Suchthilfe möglichst auszudehnen und dabei gleichzeitig durch diese die Lage vor Ort kontinuierlich im Blick behalten zu lassen.
- Der aktuell – zwar temporär – geschaffene Rückzugsraum „St. Peter“ wurde einhellig begrüßt. Die sich daraus ergebenden Erfahrungen sind für die weiteren Planungen zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, ob der Betrieb von „St. Peter“ eine örtliche Verlagerung der Szene in Richtung der dortigen Umgebung nach sich zieht.
- Lobend erwähnt wurden die Tätigkeiten des u. a. im Bereich des Kaiserplatzes aktiven Projekts „Querbeet“, welches einen Beitrag zur angestrebten Sauberkeit leistet (vgl. auch TOPs 7 und 8)
- Eine etwaige Videoüberwachung im Bereich des Kaiserplatzes und Erhöhung der Polizeipräsenz vor Ort soll im präventiven Rat erörtert werden.
- Die Einrichtung eines Drogenkonsumraums soll nochmals abschließend politisch diskutiert werden. Allerdings haben Politiker*innen und Verwaltungsfachleute, die bereits in vergangenen Jahren konkrete Erfahrungen mit dem Vorhandensein eines Drogenkonsumraums gemacht haben, eindringlich vor der Einrichtung eine solchen Raums gewarnt.
- Die Personenzahl der Szene Kaiserplatz wird auf ca. 80 bis 100 Menschen geschätzt
- Etwaige infrastrukturelle Verbesserungen (öffentliche Toiletteneinrichtungen) sollen ebenfalls diskutiert werden.
- Die Zusammenarbeit von Stadt und StädteRegion ist zu intensivieren und zu steuern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
x nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,4 kB
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