Kenntnisnahme - FB 61/0033/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelpläne zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.01.2021
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18.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fachverwaltung zur Beseitigung von Mängeln an Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen Regelpläne erarbeitet und mit der Kommission Barrierefreies Bauen abgestimmt hat. Die Optimierung vorhandener Sonderparkplätze ebenso wie Planung und Bau neuer Sonderparkplätze orientiert sich ab 2021 an diesen Regelplänen als neu eingeführten Standard.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 01.06.2017 wurde dem Ausschuss seitens der Fachverwaltung dargestellt, dass die Belange mobilitätseingeschränkter Personen bei Neu- und Umplanung der öffentlichen Verkehrsflächen unter Beachtung der räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Es wurde seitdem jedoch festgestellt, dass es darüber hinaus notwendig ist, die dazu erforderlichen Maßnahmen konkreter zu definieren.
Aus diesem Grund hat die Fachverwaltung unter Berücksichtigung der geltenden DIN-Normen und Planungsrichtlinien Regelpläne zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen entwickelt und mit der Kommission für Barrierefreiheit abgestimmt.
Diese sollen ab sofort sowohl bei städtischen Um- und Neuplanungen, als auch bei Planungen Dritter im Rahmen von Erschließungsplanungen berücksichtigt werden (siehe Regelpläne als Anlage zur Vorlage).
Die Auswertung der Bestandssituation der öffentlichen Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen zeigt, dass 80 Prozent der öffentlichen Sonderparkplätze in Aachen verbesserungswürdig sind.
Wesentliche Mängel bestehen bei Parkplatzgrößen und vor allem bei der Barrierefreiheit.
Diese Mängel sollen sukzessive bzw. im Rahmen ohnehin anstehender Umbauten behoben werden.
Die Finanzierung der erforderlichen Umbau- und Verbesserungsmaßnahmen ist zunächst über das PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/ 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ vorgesehen.
Um eine möglichst kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen auf und im näheren Umfeld von öffentlichen Parkplatzflächen zu erreichen, könnten für die Haushaltsplanung 2022 ff. eigene jährliche Mittel bereitgestellt werden.
Die Fachverwaltung wird dies konkretisieren.
Darüber hinaus wurde der Flyer zu Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderungen neu aufgestellt.
Hierzu wurde die Bestandssituation der Sonderparkplätze gesichtet und tabellarisch erfasst (siehe Übersicht im Anhang). In fachbereichsübergreifender Zusammenarbeit wurde außerdem der Stadtplan für Menschen mit Behinderung aktualisiert und zum Download bereitgestellt (www.aachen.de/behinderungen).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
X nicht bekannt
Es handelt sich bei den in der Vorlage benannten Maßnahmen um die Gestaltung vorhandener oder geplanter Parkplätze zugunsten der Barrierefreiheit.
Aus sich heraus resultiert aus diesen Maßnahmen keine Bedeutung für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung.
Der Effekt auf die CO2 -Emissionen ist nicht ermittelbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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111,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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