Entscheidungsvorlage - FB 61/0058/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 2482, Flur 4, Gemarkung Richterich, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 2482, Flur 4, Gemarkung Richterich, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 2482, Flur 4, Gemarkung Richterich im Stadtbezirk Aachen- Richterich.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf

 

Bereits im Jahr 2001 beschloss der Planungsausschuss anlässlich des Verkaufs des denkmalgeschützten Zehnthofs südlich des o.g. Grundstücks (so genannte Hühnerwiese) die Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss 145). Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung einer städtebaulich verträglichen Entwicklung dieses für den historischen Ortskern prägenden Bereichs. Im November 2002 haben sich die Bezirksvertretung Richterich und der Planungsausschuss dafür ausgesprochen, dass auf der „Hühnerwiese“ entweder gar keine Bebauung entstehen solle oder aber eine Jugendeinrichtung. Eine von der Verwaltung vorgelegte Variante, die auf dem Grundstück eine Wohnbebauung vorsieht, sollte dem Beschluss zufolge nicht verfolgt werden.

 

In ihrer Sitzung am 11.10.2017 hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwaltung beauftragt, eine Gesamtplanung für den Kernbereich Alt-Richterichs (Hühnerwiese, Peter-Schwarzenberg-Halle, Dorfplatz) zu erstellen. Hierzu hat die Verwaltung nach Durchführung von Akteursgesprächen einen ersten Zwischenbericht vorgelegt, der am 13.05.2020 in der Bezirksvertretung beraten wurde. Der Zwischenbericht schlug drei Leitbilder für die künftige Entwicklung des Bereichs vor:

 

1. Dorfmitte für Alt und Jung – Schwerpunkt „Wohnen“

-          Schaffung von Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten für unterschiedliche Generationen auf der Hühnerwiese

-          Besondere Wohnformen (z.B. „Wohnen mit Service“)

-          Gemeinschaftliches Miteinander in einer lebendigen Dorfmitte

 

2. Treffpunkt für alle – Schwerpunkt „Begegnungsraum / Dritter Ort“

-          Dorfmitte als geselliger Aufenthalts- und Begegnungsort mit öffentlichen Einrichtungen (Gemeinwohl)

-          Vernetzung mehrerer Treffpunkte und Begegnungsräume in Alt-Richterich

 

3. Bildungsraum

-          Wie unter Leitbild 2, aber mit besonderer Berücksichtigung von Bedarfen der Schüler*innen der GGS Richterich

 

Die Bezirksvertretung sprach sich einstimmig dafür aus, die Leitbilder 2. und 3. weiterzuverfolgen, in denen öffentliche und soziale Aspekte im Vordergrund der künftigen Entwicklung der Ortsmitte und der Hühnerwiese stehen. Ziel ist die Stärkung der historischen Ortsmitte als kulturelles Zentrum Richterichs.

 

Um die Entwicklung der Gesamtplanung auch auf der in Privatbesitz befindlichen Hühnerwiese planungsrechtlich zu flankieren, fasste der Planungsausschuss am 20.06.2020 nach entsprechender Empfehlung durch die Bezirksvertretung Richterich einen erneuten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes – Grünenthaler Straße / Gierstraße –. Die Zielsetzungen des alten Aufstellungsbeschlusses A 145 waren hierfür nicht konkret genug. Ziele des neuen Bebauungsplans sind eine städtebaulich geordnete Entwicklung, die Berücksichtigung von funktionalen Anforderungen der künftigen Entwicklung Alt-Richterichs und die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange der südlich angrenzenden Hofanlage (Zehnthof).

 

  1. Anlass für die Veränderungssperre

 

Anlass ist der Eingang einer Bauvoranfrage im Februar 2020 zur Errichtung von zwei Mehrfamilien-Wohnhäusern auf der Hühnerwiese. Vorgesehen ist die Errichtung der beiden Häuser im nordöstlichen Bereich des Grundstücks. Im südlichen Bereich ist die Errichtung von 20 Stellplätzen vorgesehen. Der übrige Bereich des Grundstücks soll unbebaut bleiben und als parkähnlich gestaltete Grünfläche angelegt werden.

 

Da es sich um Wohnungsbau handelt, widerspricht das Vorhaben sowohl der 2002 gefassten Zielsetzung als auch den Zielen des neuen Bebauungsplans – Grünenthaler Straße / Gierstraße –. Die gleiche Planung wurde in nicht-öffentlicher Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen eines Antrags auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens im Planungsausschuss vorgestellt und einstimmig abgelehnt. Insbesondere wurde die städtebauliche Qualität in Bezug auf die Wahrnehmbarkeit des südlich angrenzenden denkmalgeschützten Zehnthofs bemängelt. Hierbei handelt es sich um einen historischen Vierkanthof (errichtet um 1800), der von ortsbildprägender Bedeutung ist. Eine Bebauung auf der Hühnerwiese müsse sich qualitätvoll in die Umgebung einfügen.

 

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 20.06.2020 wurde die Entscheidung über das Vorhaben bis einschließlich 01.06.2021 zurückgestellt.

 

Seitdem hat die Verwaltung das städtebauliche Rahmenkonzept für die Ortsmitte einschließlich der Hühnerwiese konkretisiert. Die Qualifizierung der Ortsmitte als Aufenthalts- und Begegnungsort mit öffentlichen Einrichtungen gemäß der Zielsetzungen in den beschlossenen Leitbildern sieht unter anderem Entwicklungsszenarien für den Bau einer neuen Sport- und Veranstaltungsstätte unter Einbeziehung der Hühnerwiese vor. Darüber hinaus ist eine hochwertige Entwicklung der umgebenden Freiräume vorgesehen, die dem Standort mit seiner Lage am Übergang zwischen Ort und Landschaft gerecht wird.  Die Errichtung von Wohngebäuden auf der Hühnerwiese widerspricht dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 13.05.2020 und würde die Umsetzung der Rahmenplanung verhindern. Das Rahmenkonzept wird in einer der nächsten Sitzungen von Planungsausschuss und Bezirksvertretung vorgestellt werden.

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens – Grünenthaler Straße / Gierstraße – eine Veränderungssperre zu beschließen. Sie stellt sicher, dass innerhalb der Geltungsdauer von zwei Jahren das beantragte Vorhaben nicht errichtet werden kann. In dieser Zeit soll der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden.

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Anlagen

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