Entscheidungsvorlage - FB 11/0003/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und deren Stellvertreterin / dessen Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Kerstin Bläsius
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
21.01.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.02.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die im Personal- und Verwaltungsausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit
§ 52 Abs. 1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Personal- und Verwaltungsausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Kerstin Bläsius (FB 11/101) zur Schriftführerin und Frau Angelika Holländer (FB 11/101) zur stellvertretenden Schriftführerin des Personal- und Verwaltungsausschusses zu bestellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
|