Kenntnisnahme - E 46/47/0005/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der FDP-Fraktion gilt somit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Januar 2021 bezweckt, die im Investitionsplan für die Spielzeit 2020/2021 vorgesehene Anschaffung der zweiten Harfe für das Sinfonieorchester Aachen gänzlich aus eigenbetrieblichen Mitteln von SMD Aachen zu finanzieren. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Die Beschaffung einer zweiten Harfe würde vorrangig der Schonung der vorhandenen 1. Konzertharfe dienen, da man diese dann nicht mehr den Strapazen der häufigen Transporte aussetzen müsste.

 

Zur Finanzierung einer zweiten Harfe ist im Vermögensplan für die laufende Spielzeit 2020/2021 ein Betrag von 75 TEuro eingeplant, dessen Finanzierung zu einem Anteil von 30 TEuro aus Drittmitteln als Investitionszuschuss vorgesehen wurde. Zur Finanzierung der Harfe aus Eigenmitteln ist also ein Betrag von 45 TEuro eingeplant. Die Einwerbung der Drittmittel war bisher erfolglos.

 

Das Gesamtvolumen des Vermögensplans umfasst - bereinigt um die zu 100 % aus Drittmitteln finanzierten Investitionen im Rahmen des Projekts „Akzent Barock“ - eine Summe von 255 TEuro. Hiervon entfallen außer den o.g. 75 TEuro

 

- 10 TEuro auf (regelmäßig) erforderliche bauliche Maßnahmen,

- 115 TEuro auf dringend erforderliche und zum Teil sicherheitsrelevante Erneuerungen im Bereich Bühnentechnik,

- 5 TEuro auf IT-Arbeitsplatzausstattung sowie

- 50 TEuro auf sonstige GWG (im Wesentlichen erforderliche Arbeitsmittel für die techn. / künstlerischen Werkstätten).

 

Dieses Budget bietet nach derzeitiger Sicht keinen Raum, die in Rede stehende zweiteHarfe vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren.

 

Inwieweit eine vollständige Finanzierung der zweiten Harfe aus Eigenmitteln im Rahmen der künftigen Wirtschaftsplanung möglich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Der Wirtschaftplan 2021/2022 sowie der Vorläufige Wirtschaftplan 2022/2023 sind derzeit in Arbeit. Hierbei sind vorrangig die weiterhin (sicherheits-) technischen bzw. für den Spielbetrieb zwingend erforderlichen Maßnahmen mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Erläuterung

 

Klimarelevanz:

entfällt

 

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Anlagen

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