Kenntnisnahme - E 49/0003/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Personalsituation in der Musikschule zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Mit Vorlage E 49.5/0031/WP17 vom 16.6.15 wurde ein Programm auf den Weg gebracht zur Übernahme von freien, auf Honorarbasis arbeitenden Musikschullehrkräften in abhängige Beschäftigungsverhältnisse nach TVöD. Beginnend im Jahr 2016 sollten in den Schuljahren 2016/17 bis 2020/21 innerhalb eines 5-Jahres-Plans Deputate im Umfang von insgesamt 6,55 Vollzeitstellen zur Umwandlung kommen. Als Ziel wurde eine Abdeckung von „70 % bis 75% der Gesamtunterrichtsleistung der Musikschule durch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigten Lehrkräfte“ formuliert.

Dieser Plan wurde nach den genannten Vorgaben umgesetzt, die fünfte und letzte Stufe dieses Plans befindet sich derzeit noch in der Umsetzung. Im Januar dieses Jahres wurden dazu noch einmal 3 Stellen à 15,5 Jahreswochenstunden in den Bereichen Zupf-, Streich- und Tasteninstrumente intern ausgeschrieben.

Aufgrund des Umwandlungsplans ergibt sich folgende zahlenmäßige Entwicklung:

 

Ist-Stand 05/2015

Ist-Stand 01/2021

vorauss. 03/2021

Prognose nach Umsetzung Stufe 5

Jahreswochenstunden*

 

gesamt

1340

100%

1283

100%

1277

100%

Anteil Honorarkräfte

633

47%

371

29%

319

25%

Anteil TVöD-Kräfte

707

53%

911

71%

957

75%

Lehrkräfte

 

gesamt

94

100%

80

100%

80

100%

davon Honorar

58

62%

35

44%

32

40%

davon TVöD

36

38%

45

56%

48

60%

*Die „Jahreswochenstunde“ ist ein rechnerischer Wert für eine wöchentlich über das Schuljahr erteilte 45 Minuten-Unterrichtseinheit. Im Schuljahr 2020/21 werden also jede Woche 1.283 x 45 Minuten als Unterricht erteilt bzw. (in vergleichsweise sehr geringem Umfang) als Funktionsstunden für bestimmte Aufgaben (z.B. Fachbereichsleitung) geleistet.

 

Resumée und Ausblick

Die mit der Beschlusslage aus dem Jahr 2015 in Gang gesetzte und nun kurz vor dem Abschluss stehende Personalentwicklung hatte vor allem die Verbesserung der internen Arbeitsbedingungen an der Musikschule zum Ziel und wandte sich direkt an die Bestandslehrkräfte mit Honorarvertrag.

Mit der 75%-Abdeckung tariflich Beschäftigter beim pädagogischen Personal wird das in der o.g. Vorlage gesteckte Ziel in vollem Umfang erreicht.

Wünschenswert ist die Fortführung dieser Entwicklung: Die Aachener Musikschule bietet hohe Potentiale für einen weiteren quantitativen, vor allem aber auch inhaltlichen Ausbau. Die Planung und Umsetzung künftiger Personalentwicklungsmaßnahmen sollte sich gerade an letzterem Anspruch ausrichten, indem inhaltliche Zielsetzungen in der Formulierung geeigneter Stellenprofile Berücksichtigung finden. Notwendig dazu ist jedoch eine Bereitstellung weiterer Finanzmittel. Pro Vollzeitstelle (32 Jahreswochenstunden inkl. Ferienüberhang) sind dafür rund 30T€ aufzubringen. Eine entsprechende Vorlage dazu wird zu gegebener Zeit erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt werden. Die kurzfristige Kontinuität der weiteren Personalentwicklung kann durch Landesmittel aus der „Musikschuloffensive“ NRW sichergestellt werden.

 

Musikschuloffensive des Landes NRW

Bis zum Jahr 2022 wird das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung kommunaler Musikschulen landesweit um insgesamt 6,5 Mio. Euro dauerhaft erhöhen. Die Mittel sollen explizit auch zur Erhöhung des Anteils tariflich Beschäftigter eingesetzt werden. Hintergrund dafür ist die „wichtige Rolle“, die die kommunalen Musikschulen aus Sicht der Landesregierung im Schwerpunkt kulturelle Bildung spielten. Die Landesregierung wolle daran mitwirken, „dass musikalische Bildungsbiographien durch Angebote in allen Altersstufen möglichst durchgängig werden.“ (Staatssekretär Klaus Kaiser aus dem MKW bei der Mitgliederversammlung des Landesverbands der Musikschulen in NRW am 27.11.2020)

Für die Musikschule der Stadt Aachen fällt bei diesem Programm eine Vollzeitstelle ab, die kostendeckend aus der Erhöhung der Landesmittel dauerhaft finanziert wird und voraussichtlich im Schuljahr 2021/22 besetzt werden kann. Damit wird sich der TVöD-Anteil um weitere 32 Jahreswochenstunden bzw. 2,5% erhöhen.

 

Warum ist eine Erhöhung des Anteils im TVöD beschäftigter Lehrkräfte wünschenswert?

Nicht nur für Lehrkräfte, die sich eine soziale Absicherung für ihre Tätigkeit wünschen, sondern auch aus Arbeitgebersicht hat der Status „TVöD“ entscheidende Vorteile. Die wichtigsten Argumente im Überblick:

-          Rechtssicherheit: Beim Einsatz von Honorarkräften ist immer zu berücksichtigen, dass die sog. „Scheinselbständigkeit“ vermieden wird. Diese wird immer dann unterstellt, wenn eine Weisungsgebundenheit nachgewiesen werden kann. Das macht es schwer, diese Gruppe der Lehrkräfte in inhaltliche Prozesse der Musikschule einzubinden oder z.B. in Kooperationsprojekten einzusetzen. Eine klare Abgrenzung, ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht, ist in der Regel nicht möglich. Daher entscheiden im Streitfall immer die Arbeitsgerichte, die solche Fälle individuell und durchaus auch unterschiedlich bewerten. Selbst bei sorgfältigem Umgang mit dem Einsatz von Honorarkräften ist ein rechtliches Restrisiko grundsätzlich nie völlig auszuschließen.

-          Zusammenhangstätigkeiten: Jede TVöD-Lehrkraft hat einen tarifvertraglich festgelegten Umfang an Tätigkeiten zu leisten, die über die reine Unterrichtsverpflichtung hinausgehen. Dieser Anteil bildet die entscheidende Grundlage, um die inhaltliche Arbeit durch Konferenzen, Arbeitsgruppen u.ä. voranzubringen oder Veranstaltungen der Musikschule zu planen und in vielfältiger Weise umzusetzen.

-          Verbindlichkeit, Teamarbeit und Qualität: Die organisatorischen und inhaltlichen Prozesse der Musikschule benötigen verlässliche Zuarbeit, zudem ist ein grer Teil der internen Abläufe der Musikschule in Teamstrukturen organisiert. Der definierte arbeitsrechtliche Rahmen, in dem sich abhängig Beschäftigte bewegen, ermöglicht die zuverlässige Umsetzung dieser Arbeitsabläufe und erhöht die Prozessqualität. Gleichzeitig bietet der arbeitsrechtliche Rahmen den Beschäftigten wichtige Schutzmechanismen r ihre Tätigkeit.

 

 

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Anlagen

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