Entscheidungsvorlage - FB 56/0013/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen - Nachträgliche Genehmigung des Wegfall des Sperrvermerks für das Haushaltsjahr 2020 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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04.02.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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25.02.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Ministerpräsident*innen und die Bundeskanzlerin haben am 13.12.2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 einen umfassenden „Lockdown“ für das gesamte öffentliche Leben, beginnend mit dem 15.12.2020 vereinbart. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 16.12.2020 eine entsprechende in weiten Teilen inhaltsgleiche (Neu-)Regelung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes und mit dem Ziel, die persönlichen Kontakte vor dem Weihnachtsfest 2020 auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, wurde die für den 17.12.2020 ordnungsgemäß einberufene ordentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie pandemiebedingt und im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden und im Ausschuss vertretenen Mitgliedern der Ratsfraktionen am 14.12.2020 abgesagt.
Infolge dessen konnte der Sperrvermerk hinsichtlich des Zuschusses in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2020 für das niedrigschwellig angelegte Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen, in dessen Rahmen auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, Suchtkranken eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben – nicht wie in Vorlage FB 56/0013/WP18 „Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen - Wegfall des Sperrvermerks für das Haushaltsjahr 2020” vorgesehen durch mehrheitlichen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie aufgehoben werden.
Um dem Projektträger kurzfristig die im Interesse einer bruchlosen Aufrechterhaltung des niederschwelligen Hilfsangebots notwendige finanzielle Planungssicherheit und darüber hinaus Rechtssicherheit für das ablaufende Haushaltsjahr 2020 zu gewähren, haben der Ausschussvorsitzende und verschiedene der im Rat vertretenen Fraktionen am 14.12.2020 einvernehmlich beschlossen, die in der Vorlage für den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie FB 56/0013/WP18 Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen -Wegfall des Sperrvermerks für das Haushaltsjahr 2020 von der Verwaltung vorgeschlagene Aufhebung des Sperrvermerks hinsichtlich des Zuschusses 2020 in Höhe von 10.000 € vorzunehmen – vorbehaltlich einer nachträglichen Genehmigung durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie in seiner nächsten ordentlichen Sitzung (voraussichtlich) am 4. Februar 2021.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Das Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen wird im Haushaltsjahr 2020 mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 € unterstützt. Die Mittel stehen im Haushalt 2020 unter PSP-Element 4-050101-933-3, Sachkonto 53180000 zur Verfügung.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
| x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
x nicht
O nicht bekannt