Entscheidungsvorlage - FB 56/0027/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beratungsstelle RückHalt-M im Haushaltsjahr 2021 mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu unterstützen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1981 als Frauennotruf gegründet, ist der „RückHalt e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ mit

zahlreichen Schwerpunkten seit Jahrzehnten anerkannte Fachberatungsstelle für Betroffene, ihre

Angehörigen und Bezugspersonen sowie Fachkräfte aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen.

Der gemeinnützige Trägerverein unterhält Beratungsstellen für Frauen und Mädchen in Aachen und

Stolberg sowie seit 2018 „ RückHalt-M“ als Projekt für betroffene Männer in Aachen. Wichtige

konzeptionelle Grundlage ist die räumliche Trennung der Angebote, d.h. räumlich separate

Schutzräume für Frauen und Männer. Darüber hinaus gilt für alle Beratungen: Sie erfolgen auf

Wunsch anonym und sind kostenlos. Eine detaillierte Darstellung der Beratungsstelle erfolgte durch Frau Zilligen (Geschäftsführerin von RückHalt e.V.) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 23.01.2020.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde RückHalt-M auf Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom  23.01.2020 durch die Stadt Aachen mit einem Zuschuss in Höhe von 7.500 € unterstützt. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der StädteRegion über die Möglichkeiten einer gemeinsamen finanziellen Unterstützung der Beratungsstelle ab dem Jahr 2021 zu führen.

 

Bei der StädteRegion lag zum Zeitpunkt des diesbezüglichen Abstimmungsgesprächs zwischen Herrn Dr. Ziemons und Herrn Frankenberger ein Antrag von RückHalt-M bez. eines Förderungsbetrags in Höhe von 10.000 € insgesamt vor. Es wurde insoweit die jeweilige Prüfung der Unterstützung in Höhe des jeweils hälftigen Betrags vereinbart.

 

Mit Datum vom 16.11.2020 wurde dementsprechend durch den RückHalt e. V. bei der Stadt Aachen die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000 € für das Haushaltsjahr 2021 beantragt, um das Beratungsangebot von RückHalt-M für von sexueller Gewalt betroffene Männer auch in 2021 aufrecht zu erhalten. Der Verein strebt weiterhin eine Bezuschussung durch die Städteregion Aachen in gleicher Höhe an.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sind bei PSP-Element 4-050101-936-6, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 5.000,00 € eingeplant.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

x           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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