Entscheidungsvorlage - A 61/0259/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Monheimsalleehier: 1.Aufstellungsbeschluss2.Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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18.01.2006
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.01.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Ausweisung einer
Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich Monheimsallee / Stadtgarten, die
Aufstellung des Bebauungsplanes
- Monheimsallee - im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu
beschließen.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat der Stadt den Erlass
einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1)
Satz 1 Nr. 2 BauGB für den im zugehörigen Lageplan dargestellten Bereich.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Ausweisung einer
Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich Monheimsallee / Stadtgarten, die
Aufstellung des Bebauungsplanes
- Monheimsallee - im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat der Stadt den Erlass einer
Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1
Nr. 2 BauGB für den im zugehörigen Lageplan dargestellten Bereich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Gebäude der Knappschaft, das sich in der Monheimsallee befindet und vom Stadtpark umgrenzt wird, steht zur Zeit zum Verkauf an.
Auf der nordöstlichen Seite der Monheimsallee herrscht eine Konzentration von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen auf kulturellem und sozialem Sektor vor, die um das Haus der Musik erweitert werden soll. Zur Zeit steht hierfür die Fläche oberhalb der Tiefgarage Monheimsallee zur Verfügung.
Um diese Planung auch durch eine kulturell beziehungsweise soziale Nutzung auf dem Gelände der Knappschaft weiter entwickeln zu können, empfiehlt die Verwaltung für die Grundstücke der Knappschaft einen Bebauungsplan aufzustellen zwecks Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf und gleichzeitig für die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen.
Die Vorkaufsrechtsatzung mit Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese besondere Vorkaufsrechtssatzung die Stadt nicht verpflichtet, die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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595,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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75,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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35,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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33 kB
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