Kenntnisnahme - FB 61/0069/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.02.21 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion beantragt einen Sachstandsbericht zu der Errichtung von Bewohnerparkzonen gemäß der gültigen Prioritätenliste sowie einen Zeitplan der Verwaltung für die künftige Errichtung geplanter Bewohnerparkzonen gemäß der aktuellen Prioritätenliste in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 18.02.2021 vorzulegen (s. Anlage 1).

 

Stellungnahme:

Derzeit gibt es 23 Bewohnerparkzonen in der Stadt Aachen, die bewirtschaftet und durch Ordnungskräfte überwacht werden. Weitere 12 Zonen und Zonenerweiterungen befinden sich gemäß Prioritätenliste in der Vorbereitung, Planung oder Umsetzung. Eine Übersicht über bestehende und geplante Zonen liefert die Anlage 2. Das standardisierte Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone ist ein vielschichtiges Verfahren an dem viele unterschiedliche Fachbereiche, Bürger*innen und Politik beteiligt sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass jedes Jahr zwei Bewohnerparkzonen geplant, durch die Gremien beschlossen und eingerichtet werden.

 

Die Prioritätenliste wurde zuletzt vor einem halben Jahr am 25.06.2020 im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen wie folgt beschlossen:

"KU" (Kullen)

Erw. "K" (Kruppstraße)

"M" (Habsburger Allee)

"U" (Körnerstraße)

"Ost1" (Stolberger Straße)

"BU5" (Malmedyer Straße)

"Erz" (Erzbergerallee)

"BU4" (Kalverbenden)

"West1" (Hörn)

Erw. "J1" (Junkerstraße)

Erw. "E" (Soerser Weg)

Erw. "E2" (Alter Tivoli)

 

Die Einrichtung der Zone „KU“ (Kullen) wurde im Juni von der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt beschlossen. Derzeit wird die Zone eingerichtet und berechtigte Bürger*innen können seit dem 01.02.2021 einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Überwachung der Zone durch das Ordnungsamt startet am 01.03.2021.

 

Die Ergebnisse der Voruntersuchung für die geplante Zonenerweiterung „K“ (Kruppstraße) befinden sich in der politischen Beratung. Die Planung der Zone sowie die Durchführung einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen wurden in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.11.2020 beschlossen. Die Beratung im Mobilitätsausschuss wurde aufgrund der Corona-Situation verschoben und wird voraussichtlich am 18.02.21 erfolgen. In Abhängigkeit vom Beschluss ist die Planung und Bürgerinformation zur Erweiterung der Zone „K“ im 2. Quartal 2021 vorgesehen.

 

Die Planung der Bewohnerparkzone „M“ (Habsburgerallee) wurde den Bürger*innen im Zeitraum vom 7. bis 21.12.2020 vorgestellt. Derzeit werden die Bürgereingaben geprüft und für die politische Beratung im März vorbereitet. In Abhängigkeit von den politischen Beschlüssen sollen die Ausschreibungen und das Aufstellen der Parkscheinautomaten und Verkehrszeichen im 2. bzw.3. Quartal 2021 erfolgen.

 

Die Vorarbeiten und die Vergabe eines Parkraumgutachtens im Bereich der geplanten Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) erfolgten im 4. Quartal 2020. Der zuerst vorgesehene Erhebungszeitpunkt Mitte Januar wurde aufgrund des verlängerten coronabedingten Shutdowns verschoben. Die Erhebung der Parkraumauslastung soll nach derzeitigem Stand Ende Februar durchgeführt werden. Zudem gibt es einen Bürgerantrag zur Erweiterung der geplanten Zone „U“. Dieser soll im Bürgerforum voraussichtlich im März diskutiert werden. In Abhängigkeit von den politischen Beschlüssen soll die Planung und die Bürgerinformation nach den Sommerferien im 3. Quartal 2021 durchgeführt werden.

 

Gemäß Prioritätenliste stehen danach die Vorarbeiten zur Bewohnerparkzone „Ost1“ (Stolberger Straße) an. Die Parkraumerhebung sowie ggf. die Planung und die Vorbereitungen zur Information der Bürger*innen sollen in diesem Jahr erfolgen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 die Planungsarbeiten für die zukünftigen Zonen "BU5" (Malmedyer Straße) und "Erz" (Erzbergeallee) begonnen werden, im Anschluss daran die Arbeiten der Zonen "BU4" (Kalverbenden) und "West1" (Hörn) im Jahr 2023. Darauf folgen 2024 die Erweiterungen der Zonen "J1" (Junkerstraße),  "E" (Soerser Weg) und "E2" (Alter Tivoli),(s. Anlage 3).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

X

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

X nicht

O           nicht bekannt

 

 

Begründung:

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und dessen Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

 

Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, deshalb ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz im Hinblick auf die Gesamtstadt nicht eindeutig.

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Anlagen

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