Entscheidungsvorlage - FB 36/0026/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwölf neue Baumstandorte in der Augusta-, Alfons- und Luisenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Elfi Buchkremer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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03.03.2021
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14.04.2021
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05.05.2021
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25.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2021 ff. die Anlage von 12 neuen Baumstandorten in der Augusta-, Alfons- und Luisenstraße im Rahmen der anstehenden Kanal- und Leitungsverlegungsarbeiten der Regionetz GmbH Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Augusta-, Alfons- und Luisenstraße werden ab Frühjahr 2021 Kanalarbeiten und Verlegung neuer Versorgungsleitungen durch die Regionetz GmbH durchgeführt.
Der Fachbereich Umwelt nimmt diese Baumaßnahme zum Anlass, die drei mit öffentlichem Grün unterversorgten Straßenräume durch insgesamt zwölf neue Baumstandorte aufzuwerten. Die Straßen liegen in der im Klimafolgenanpassungskonzept ausgewiesenen Mehrfachbelastungsszone. Hier ist es eine zentrale Notwendigkeit, das Lokalklima u.a. durch Reduzierung des Versiegelungsgrades und die Erhöhung des Grünanteils zu verbessern.
Augustastraße ( Richtung Friedrichstraße. )
Augustastraße
Die Augustastraße hat bis auf den Kreuzungsbereich Augustastraße - Friedrichstraße bisher keine Baumstandorte. Aus Blickrichtung Wilhelmstraße steht für die Neuanlage von Baumbeeten nur die rechte Straßenseite zur Verfügung, da die linke Straßenseite heute bereits komplett durch Versorgungsleitungen blockiert ist.
Insgesamt wird die Anlage von fünf neuen Baumstandorten vorgeschlagen. Hierbei werden im Abschnitt Wilhelmstraße bis Einmündung Alfonsstraße drei Baumstandorte, vor den Häusern Nr.4, Nr.8 und Nr.14 positioniert. Im weiteren Abschnitt zwischen Einmündung Alfonsstraße bis zur Friedrichstraße wird die Herstellung zwei weiterer Baumfelder vor dem zurzeit im Bau befindlichen Neubau der mehrgeschossigen Wohnanlage, Alfonstraße Nr. 1 – 15 vorgeschlagen.
Alfonsstraße
Alfonsstraße ( Richtung Augustastr. )
Im Jahr 2010 wurden in der Alfonsstraße bereits drei Baumstandorte hergestellt. Sie befinden sich im Abschnitt Augustastraße bis Einmündung Luisenstraße, rechtsseitig, vor den Häusern Alfonstraße Nr.8, Nr. 18 und Nr.28.
Im Zuge der Regionetz Maßnahme wird jetzt die Anlage von fünf weiteren Baumstandorten auf der linken Straßenseite vorgeschlagen. Vier Bäume werden vor dem Neubau der mehrgeschossigen Wohnanlage Alfonsstraße Nr. 1 – 15 im Längsparkstreifen platziert. Ein weiterer Standort, ebenfalls im Längsparkstreifen, wird vor dem Haus Alfonsstraße Nr.19 vorgeschlagen. Durch die jetzt beidseitig vorgesehene Anordnung von Straßenbäumen wird der mit fünf- und sechsgeschossigen Gebäuden gesäumte Straßenraum der unteren Alfonsstraße erheblich aufgewertet. Im oberen Bereich der Alfonsstraße können wegen der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen keine weiteren Baumstandorte hergerichtet werden. Auf weitere Straßenbäume im Abschnitt Einmündung Luisenstraße bis Lothringer Straße kann durch die Wirkung der Grünkulisse vom Lothringer Platz ( Bäume und seitliches Privatgrün ) eher verzichtet werden.
Mit der Realisierung des Bauvorhabens „Errichtung einer Wohnanlage sowie Erstellung einer Tiefgarage“ auf dem Grundstück in Aachen, Alfonsstraße 1-15 und dem hiermit verbundenen Wegfall von auf dem Baugrundstück befindlichen Bäumen, hat sich der Bauherr in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt verpflichtet, als Ersatz im öffentlichen Straßenbereich insgesamt 5 Laubbäume zu pflanzen, einschließlich aller damit verbundenen Nebenarbeiten, sowie einer anschließenden dreijährigen Anwachs- und Entwicklungspflege.
Luisenstraße
Luisenstraße ( Richtung Alfonsstraße )
In der Luisenstraße, im Abschnitt Alfonsstraße bis Kreuzung Friedrichstraße, werden ebenfalls Ver- und Entsorgungleitungen durch die Regionetz neu verlegt. Neben den rund um den Kreuzungsbereich Friedrichstraße – Luisenstraße angeordneten Bestandbaumstandorten gibt es vor Haus Luisenstraße Nr.8 und seitlich Haus Friedrichstraße Nr 60 ( Ende Parkstreifen) zwei sehr kleine, zurzeit baumlose Baumscheiben. Diese beiden Standorte werden aufgegeben und zu Gunsten von zwei neuen optimierten Baumfeldern vor Haus Luisenstraße 3 und seitlich Haus Alfonsstraße Nr.23 ersetzt.
Alle neuen Baumgruben werden gemäß Empfehlung der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) mit einem Volumen von 12 m³ hergestellt. Die mit Hochbordsteinen zur Fahrbahn und mit einem Tiefbord zum Gehweg eingefassten Baumscheiben sind 3,50 m lang und 2,0 m breit. Sie werden mit bodendeckenden Stauden und/oder Gehölzen begrünt.
Grundsätzlich bietet eine offene, begrünte Baumscheibe, dem Straßenbaum durch stärkere Wasseraufnahmemöglichkeit und stärkeren Gasaustausch eine viel bessere Lebensgrundlage als eine befestigte Baumscheibe. Auf die, vor allem in der Innenstadt, auch zur Montage von Fahrradbügeln zuletzt häufiger gewählte Befestigung der Baumscheiben sollte hier möglichst verzichtet werden.
Im Zuge der Baumaßnahme ist die Aufstellung von insgesamt 19 Fahrradbügeln im Bereich der Längsparkstreifen oder auch baulich vorgezogener Gehwegbereichen geplant.
Als Baumart für die fünf Baumstandorte in der Augustastraße wird der Feldahorn (Acer campestre) vorgeschlagen. Die fünf Baumstandorte in der Alfonsstraße werden, entsprechend der hier schon vorhandenen Baumart, mit Säulenulmen (Ulmus columnella) bepflanzt. In der Luisenstraße ist die Pflanzung von zwei Zierkirschen (Prunus `Umineko´) vorgesehen.
Bilanzierung
Für die Anlage der 12 neuen Baumstandorte, den Bau der beiden vorgezogenen Querungshilfen und der Inanspruchnahme der Flächen für die 19 Fahrradbügel entfallen in der Augusta-, Alfons-, und Luisenstraße insgesamt 14 Parkplätze.
Finanzierung:
Die Tiefbauarbeiten der Baumstandorte können im Rahmen der vorgesehenen Kanalbaumaßnahme der Regionetz GmbH ca. 10 % kostengünstiger hergestellt werden.
Für die Herstellung der 12 neuen Baumstandorte entstehen voraussichtlich insgesamt Kosten in Höhe von 124.800 € (Tiefbau 88.800 € / Bepflanzung 36.000 €). Von den 124.800 € werden 52.000 €
(5 Baumstandorte: Tiefbau 37.000 € / Bepflanzung 15.000 € ) durch den Investor des Neubaus der Mehrgeschosswohnanlage Alfonsstraße 1 – 15 übernommen.
Die anteiligen Kosten der Stadt betragen ca. 72.800 € (Tiefbau 51.800 € / Bepflanzung 21.000 €).
Die Herstellung der beiden Querungsstellen (ca. 37.000 €) und der Einbau von 19 Fahrradbügeln (ca. 6.000 €) verursachen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 43.000 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Finanzielle Auswirkungen (neue Baumstandorte) PSP Element PSP 5-130101-900-00900-300-1, Finanzpositionen 78350000 (Baumpflanzungen im Stadtgebiet, Investitionsauszahlung für Festwerte, hier: Baumpflanzungen) vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021
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investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022-24 | fortgeschriebener Ansatz 2022-24 | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Auszahlungen | 200.000,00€ | 213.961,36€* | 1.200.000,00€** | 1.200.000,00€ | 0€ | 0€ |
Ergebnis | -200.000,00€ | -213.961,36*€ | -1.200.000,00€ | -1.200.000,00€ | 0€ | 0€ |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
4-130101-919-5, Kostenart 52560000 (Baumpflanzungen im Stadtgebiet, Aufwand für Festwerte) | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022-2024 | fortgeschriebener Ansatz 2022-24 | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Personal-/Sachaufwand | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Abschreibungen | 200.000,00€ | 213.961,36€* | 1.200.000,00€** | 1.200.000,00€ | 0€ | 0€ |
Ergebnis | -200.000,00€ | -213.961,36*€ | -1.200.000,00€ | -1.200.000,00€ | 0€ | 0€ |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
* davon 13.961,36€ als Ermächtigungsübertragung der offenen Aufträge aus dem Vorjahr.
Der oben genannten Ansatz in Höhe von 200.000,00€ in 2021 und je 400.000,00€ in den Folgejahren bei der Finanzposition 78350000 „Investitionsauszahlung für Festwerte“, der insgesamt für Baumpflanzungen sowie die Herstellung entsprechender Baumgruben vorgesehen ist, soll im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2021 aufgrund zuordnungsrechtlicher Vorgaben der Anlagenbuchhaltung zur korrekten Darstellung auf die Finanzpositionen 78350000 „Investitionsauszahlung für Festwerte“ für die eigentlichen Baumpflanzungen sowie auf 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ für die Herstellung notwendiger Baumgruben aufgeteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen (neue Baumstandorte) PSP Element PSP 5-130101-900-00900-300-1, Finanzpositionen 78520000 (Baumpflanzungen im Stadtgebiet, Tiefbaumaßnahmen, hier: Baumgruben) vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021
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investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022-24 | fortgeschriebener Ansatz 2022-24 | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | |
Auszahlungen | 0,00€ | 95.440,56€* | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | |
Ergebnis | 0,00€ | -95.440,56€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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* davon 95.440,56€ als Ermächtigungsübertragung der offenen Aufträge aus dem Vorjahr.
Für die Herstellung der Baumgruben im Rahmen der o.g. Straßen werden insgesamt Mittel im Tiefbau in Höhe von 51.800,00€ benötigt, welche durch die vorgenannte Verlagerung der Ansätze im Rahmen der 2. VN gedeckt werden.
Für die Herstellung der 12 neuen Baumstandorte entstehen Kosten von insgesamt ca. 124.800€ (Tiefbau 88.800€ über 78520000, Pflanzung und dreijährige Pflege 36.000 € über 78350000 Festwert).
Von den 124.800€ werden für 5 neue Standorte die Kosten von ca. 52.000€ (Tiefbau 37.000€ / Bepflanzung 15.000€) durch den Investor des Neubaus der Mehrgeschosswohnanlage Alfonsstraße 1-15 übernommen.
Somit verbleiben anteilige Kosten bei der Stadt in Höhe von ca. 72.800€ (Tiefbau 51.800€ / Bepflanzung 21.000€).
Die Kosten für die Baumpflanzungen in Höhe von 21.000,00€ werden gemäß 83 GO bereitgestellt. Diese sind zu 100% gedeckt als zweckgebundene Ausgleichsmittel für neue Baumpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung. Die sogenannten Baumschutzgelder werden unter PSP 5-130103-900-02600-050-1, Sachkonto 68810000 in den Vorjahren vereinnahmt, solange auf dem Bestandskonto „Erhaltene Anzahlungen“ verwahrt bis sich eine zweckentsprechende Verwendung ereignet. Im Anschluss werden sie in Abstimmung mit FB 20 auf dem jeweils sachlich zutreffenden Aufwands- bzw. Auszahlungskonten bereitgestellt.
Erst ab dem 4 Jahr nach Fertigstellung übernimmt der Stadtbetrieb (E18/400) die Pflege und Unterhaltung dieser 12 neuen Standorte.
Aufgrund der zurzeit insgesamt im Stadtgebiet bestehenden negativen Baumbilanz fallen zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Folgekosten an. Die Summe der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten für alle städtischen Bäume werden auf Grundlage des zurzeit in Aufstellung befindlichen Baumkatasters sowie im Rahmen des Grünflächenmanagements ermittelt.
Finanzielle Auswirkungen (Aufstellen der Fahrradbügel durch FB 61)
PSP Element PSP 5-120102-800-00700-300-1, 78350000 (Fahrradabstellanlagen)
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021
investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022-24 | fortgeschriebener Ansatz 2022-24 | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Auszahlungen | 25.000,00€ | 25.000,00€ | 75.000,00€ | 75.000,00€ | 0€ | 6.000,00€ |
Ergebnis | -25.000,00€ | -25.000,00€ | -75.000,00€ | -75.000,00€ | 0€ | -6.000,00€ |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
PSP Element PSP4-120102-811-7, 52560000 (Fahrradabstellanlagen)
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022-2024 | fortgeschriebener Ansatz 2022-24 | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Personal-/Sachaufwand | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Abschreibungen | 25.000,00€ | 25.000,00€ | 75.000,00€ | 75.000,00€ | 0€ | 6.000,00€ |
Ergebnis | -25.000,00€ | -25.000,00€ | -75.000,00€ | -75.000,00€ | 0€ | -6.000,00€ |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Finanzielle Auswirkungen (Aufstellen der Fahrradbügel durch FB 61)
PSP Element PSP 5-120102-900-02400-300-1, 78520000 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum)
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021
investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022-24 | fortgeschriebener Ansatz 2022-24 | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Auszahlungen | 150.000,00€ | 150.000,00€ | 300.000,00€ | 300.000,00€ | 0€ | 37.000,00€ |
Ergebnis | 150.000,00€ | -150.000,00€ | -300.000,00€ | 300.000,00€ | 0€ | -37.000,00€ |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz / die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine |
| positiv | X | negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel | X | groß |
| nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv | X | negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt | x |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,2 kB
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