Entscheidungsvorlage - FB 20/0027/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatungen 2021 des Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Clahsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
02.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2022 bis 2024 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.
Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan 2021 veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.
Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 16.12.2020 wurde der Haushaltsplanentwurf 2021 mit seinen Anlagen in den Hauptausschuss der Stadt Aachen eingebracht, der zum genannten Datum an Stelle des Rates zusammengetreten ist. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1.
Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.
Demnach sind der Vorlage beigefügt:
- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,
konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und Produktblätter)
- Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,
konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan).
Für die Beratung der 2. Veränderungsnachweisung, die weitere Veränderungen aus der Verwaltung sowie die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse enthalten wird, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser 2. Veränderungsnachweisung ist in der Finanzausschusssitzung am 16.03.2021 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
490,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
711,8 kB
|