Kenntnisnahme - FB 61/0065/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Freunder Landstraße, Höhe KolpingstraßeGemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion Aachen-Brand sowie der FDP Aachen-Brand vom 02.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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03.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße in den letzten 3 Jahren nicht unfallauffällig ist und es deshalb beim Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 12.09.2018 verbleibt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand sowie die FDP in der Bezirksvertretung Aachen-Brand legen in ihrem gemeinsamen Antrag vom 02.12.2020 dar, dass es in den letzten Monaten vermehrt zu Unfällen, insbesondere mit Kindern, am Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße gekommen sei, und bittet um Prüfung, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit ergriffen werden können.
Die Fachverwaltung hat daraufhin die Polizei um Mitteilung der in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020) dort aktenkundigen Verkehrsunfälle gebeten.
Die Polizei hat im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 folgende Unfälle aufgenommen:
- 05.06.2018, 15.33h: Ein 35-jähriger PKW-Fahrer biegt aus der Kolpingstraße nach links in die Freunder Landstraße ab und übersieht offensichtlich einen von rechts stadtauswärts fahrenden 79-jährigen PKW-Fahrer. Beide PKW stoßen leicht zusammen.
- 20.11.2019, 08.30h: Eine 58-jährige PKW-Fahrerin will aus der Kolpingstraße in die Freunder Landstraße ausbiegen, lässt mehrere von links kommende PKW noch durchfahren. Sie übersieht aber wegen tief stehender Sonne einen ebenfalls von links kommenden 61-jährigen Radfahrer und erfasst beim Ausbiegen in die Freunder Landstraße diesen Radfahrer.
- 25.06.2020, 18.40h: Ein 9-jähriger Junge befährt mit seiner Mutter und seiner Schwester mit den Rädern die Freunder Landstraße in Fahrtrichtung Stolberg (unklar, ob in der Fahrbahn oder auf dem Gehweg). Nach Aussagen des in gleicher Richtung fahrenden 47-jährigen PKW-Fahrers wechselt der Radfahrer dann ohne Vorankündigung über den Fußgängerüberweg die Straßenseite in Richtung Kolpingstraße. Der überraschte Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasst den Jungen.
- 27.11.2020, 09.03h: Eine aus Richtung Stolberg ankommende 67-jährige Autofahrerin erkennt eine über den Fußgängerüberweg querende Passantin erst recht spät und bremst stark ab, um sie nicht zu erfassen. Eine nachfolgende 30-jährige Autofahrerin kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt auf den 1. PKW auf.
Sowohl die für eine Hauptverkehrsstraße (Landesstraße 220) geringe Zahl von 4 Verkehrsunfällen in 3 Kalenderjahren als auch die unterschiedlichen Entstehungsgeschichten ( tief stehende Sonne, Auffahrunfall durch plötzliches Bremsen, Missachtung der Vorfahrt beim Ausbiegen, unvorhergesehenes Nutzen des Fußgängerüberweges mit Fahrrädern) lassen diesen Fußgängerüberweg nicht als Unfallhäufungsstelle einstufen, die einen Handlungsbedarf erforderlich macht. Besonders bleibt festzuhalten, dass in den letzten 3 Jahren kein einziger Unfall unter Beteiligung von querenden Kindern auf dem Weg von bzw. zur Kindertagesstätte aufgenommen wurde, wie es aus der dortigen Elternschaft immer wieder dargestellt wird. Schließlich wäre vielleicht der letzte Auffahrunfall bei einer geringeren erlaubten Höchstgeschwindigkeit vielleicht zu verhindern gewesen, die übrigen aber wohl nicht. Die Einstufung der dort geltenden innerörtlichen Höchstgeschwindigtkeit von 50 km/h als verkehrsgefährdend und unfallträchtig ist auf dieser Landesstraße innerhalb der Ortslage Brand nicht gegeben.
Es liegen somit entgegen der Darstellungen einiger Bürger*innen keine neuen Erkenntnisse vor, die ein Abweichen von dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen Brand vom 12.09.2018 rechtfertigt, so dass am Beschluss vom 12.09.2018 festzuhalten ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
x nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,6 kB
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