Kenntnisnahme - FB 61/0065/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße in den letzten 3 Jahren nicht unfallauffällig ist und es deshalb beim Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 12.09.2018 verbleibt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand sowie die FDP in der Bezirksvertretung Aachen-Brand legen in ihrem gemeinsamen Antrag vom 02.12.2020 dar, dass es in den letzten Monaten vermehrt zu Unfällen, insbesondere mit Kindern, am Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße gekommen sei, und bittet um Prüfung, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit ergriffen werden können.

 

Die Fachverwaltung hat daraufhin die Polizei um Mitteilung der in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020) dort aktenkundigen Verkehrsunfälle gebeten.

Die Polizei hat im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 folgende Unfälle aufgenommen:

 

- 05.06.2018, 15.33h: Ein 35-jähriger PKW-Fahrer biegt aus der Kolpingstraße nach links in die Freunder Landstraße ab und übersieht offensichtlich einen von rechts stadtauswärts fahrenden 79-jährigen PKW-Fahrer. Beide PKW stoßen leicht zusammen.

 

- 20.11.2019, 08.30h: Eine 58-jährige PKW-Fahrerin will aus der Kolpingstraße in die Freunder Landstraße ausbiegen, lässt mehrere von links kommende PKW noch durchfahren. Sie übersieht aber wegen tief stehender Sonne einen ebenfalls von links kommenden 61-jährigen Radfahrer und erfasst beim Ausbiegen in die Freunder Landstraße diesen Radfahrer.

 

- 25.06.2020, 18.40h: Ein 9-jähriger Junge befährt mit seiner Mutter und seiner Schwester mit den Rädern die Freunder Landstraße in Fahrtrichtung Stolberg (unklar, ob in der Fahrbahn oder auf dem Gehweg). Nach Aussagen des in gleicher Richtung fahrenden 47-jährigen PKW-Fahrers wechselt der Radfahrer dann ohne Vorankündigung über den Fußgängerüberweg die Straßenseite in Richtung Kolpingstraße. Der überraschte Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasst den Jungen.

 

- 27.11.2020, 09.03h: Eine aus Richtung Stolberg ankommende 67-jährige Autofahrerin  erkennt eine über den Fußgängerüberweg querende Passantin erst recht spät und bremst stark ab, um sie nicht zu erfassen. Eine nachfolgende 30-jährige Autofahrerin kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt auf den 1. PKW auf.

 

Sowohl die für eine Hauptverkehrsstraße (Landesstraße 220)  geringe Zahl von 4 Verkehrsunfällen in 3 Kalenderjahren als auch die unterschiedlichen Entstehungsgeschichten ( tief stehende Sonne, Auffahrunfall durch plötzliches Bremsen, Missachtung der Vorfahrt beim Ausbiegen, unvorhergesehenes Nutzen des Fußgängerüberweges mit Fahrrädern) lassen diesen Fußgängerüberweg nicht als Unfallhäufungsstelle einstufen, die einen Handlungsbedarf erforderlich macht. Besonders bleibt festzuhalten, dass in den letzten 3 Jahren kein einziger Unfall unter Beteiligung von querenden Kindern  auf dem Weg von bzw. zur Kindertagesstätte aufgenommen wurde, wie es aus der dortigen Elternschaft immer wieder dargestellt wird. Schließlich wäre vielleicht der letzte Auffahrunfall bei einer geringeren erlaubten Höchstgeschwindigkeit vielleicht zu verhindern gewesen, die übrigen aber wohl nicht. Die Einstufung der dort geltenden innerörtlichen Höchstgeschwindigtkeit von 50 km/h als verkehrsgefährdend und unfallträchtig ist auf dieser Landesstraße innerhalb der Ortslage Brand nicht gegeben.

 

Es liegen somit entgegen der Darstellungen einiger Bürger*innen keine neuen Erkenntnisse vor, die ein Abweichen von dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen Brand vom 12.09.2018 rechtfertigt, so dass am Beschluss vom 12.09.2018 festzuhalten ist.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

x nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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