Kenntnisnahme - FB 36/0029/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstand zum gesamtstädtischen Spielplatzkonzept (Vorgehensweise und Spielplatzanalyse auf Bezirksebene) zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Der gesamtstädtische Sachstand des Spielplatzkonzeptes wurde in den Sitzungen des AUK am 10.12.2019 und des KJA am 18.02.2020 präsentiert. Aus den Sitzungen ergab sich der Wunsch nach einer Vorstellung und Beratung des Konzeptes innerhalb der Bezirksvertretungen. Eine erste Beteiligung der Bezirksamtsleiter erfolgte am 05.03.2020.

Die Abstimmungen in den Sitzungen der Bezirke in Bezug auf die Vorgehensweise und Spielplatz-analyse auf Bezirksebene sind für die ersten Monate in 2021 geplant. Ferner soll der KJA anhand der vorliegenden „Mustervorlage“ zum Bezirk Aachen-Brand eine Information zum Sachstand der Beteiligung in den Bezirken erhalten. Im Anschluss an die Beteiligung aller Bezirke kann das gesamtstädtische Spielplatzkonzept endgültig fertiggestellt und durch den KJA und AUK beschlossen werden.

 

Die Stadt Aachen hat die Zielsetzung, eine attraktive und lebenswerte Stadt insbesondere für Familien und Kinder zu sein. Ein wichtiger Aspekt sind die Einrichtungen und Angebote für Kinder sowie Spielmöglichkeiten im Freien, hier insbesondere die öffentlich zugänglichen Spiel- und Bolzplätze.

Wie bereits in dem beschlossenen gesamtstädtischen Freiraumkonzept dargelegt wurde, haben Spielplätze nicht nur eine wichtige Grünraumfunktion. Sie tragen wesentlich zur Nutzungs- und Aufenthaltsqualität insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche bei. Sie dienen grundsätzlich auch als sozialer Treffpunkt für alle Altersgruppen und haben dadurch eine große Bedeutung für den generationenübergreifenden Austausch und das Miteinander in der Stadt.

Viele der heute in der Stadt vorhandenen 242 Spielplatzflächen (inklusive Spielpunkte) wurden insbesondere im Rahmen der Entwicklung von Baugebieten angelegt und befinden sich hinsichtlich Größe und Ausstattung in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Obwohl ständige Spielplatzbegehungen erfolgen und daraus resultierend Sanierungen und Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden, entspricht dieses Vorgehen insgesamt eher dem Prinzip des "Reagierens im Einzelfall statt konzeptionellen Agierens". Des Weiteren ist festzustellen, dass die Spielplatzdichte in den einzelnen Stadtgebieten sehr unterschiedlich ist.

Vor diesem Hintergrund und dem Grundsatz der sparsamen, sinnvollen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist ein nachhaltiges gesamtstädtisches Konzept zur Spielplatzplanung erforderlich.

 

Der Fachbereich Umwelt wurde mit der Erstellung eines solchen gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes beauftragt. Die Bearbeitung erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem Aachener Stadtbetrieb.

Die ersten Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes für Aachen wurden bereits Anfang 2020 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie im Kinder- und Jugendausschuss vorgestellt. Die Fachausschüsse haben das vorliegende Spielplatzkonzept beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf dessen Umsetzung unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen, sowie das hieraus resultierende Umsetzungskonzept erneut zur Beschlussfassung in den Fachausschüssen vorzulegen.

 

 

 

Zielsetzung:

Mit dem Spielplatzkonzept will die Stadt für die nächsten 5 – 15 Jahre die Weichen für eine anspruchsvolle, bedarfsgerechte Spiellandschaft in Aachen stellen, die den Bedürfnissen der Kinder durch eine altersgruppengerechte Gestaltung und der nachhaltigen Unterhaltung gerecht wird.

Das Spielplatzkonzept bietet einen qualifizierten Überblick über den Bestand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Aachen. Es ermöglicht erstmalig, nach stadtweit gültigen Kriterien eine Priorisierung der erforderlichen Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen. Somit entsteht eine solide Grundlage für die Planung gezielter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Spielplatzflächen in den Quartieren mit dem größten Handlungsbedarf.

Das Gesamtwerk bildet einen konzeptionellen Rahmen für künftige Einzelmaßnahmen und Umplanungen im Bereich der Spielplätze und dient dem zielgerichteten Einsatz von Finanzmitteln.

Die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorhaben sind Empfehlungen, die sukzessive in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Sie sind eine qualifizierte Grundlage, um in zukünftigen Haushaltsplanungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Methodik / Vorgehensweise:

In einem ersten Arbeitsschritt wurden alle Spielplätze im Rahmen einer detaillierten Bestandserfassung einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Dabei wurden alle Flächen neben der Standortuntersuchung (Lage, Größe, Zugänglichkeit) nach sozialen Gesichtspunkten, Flächen- und Spielwertparametern sowie Nutzungsaspekten untersucht.

Bestandserfassung

Gesamtstädtische Analyse

Versorgungsanalyse

Räumliche Versorgung

Flächenmäßige Versorgung

Bedarfsanalyse

Qualitätsanalyse

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene

 

Bewertung

Maßnahmenempfehlung

Prioritätenliste

 

Die daran anschließende gesamtstädtische Analyse setzt sich aus drei zentralen Themenfeldern zusammen: der Versorgungssituation, der Bedarfsanalyse sowie der qualitativen Ausstattung der Spielflächen. Bei der Untersuchung der Versorgungssituation werden die räumliche Versorgung und die flächenmäßige Versorgung thematisiert. Bei der räumlichen Versorgung wird untersucht, ob die Einzugsbereiche der einzelnen Spielplätze das jeweilige Stadtviertel abdecken oder ob Versorgungslücken bestehen. Die flächenmäßige Versorgung trifft Aussagen über die pro Kind zur Verfügung stehende Spielflächengröße. Bei der qualitativen Ausstattung werden der Standort sowie die Ausstattungsqualität jedes einzelnen Spielplatzes beleuchtet. In Anlehnung u.a. an das Freiraumkonzept und den Sozialentwicklungsplan werden für die Bedarfs- und Qualitätsanalyse stadtweit einheitliche Bewertungskriterien entwickelt. Die Ergebnisse der beiden Analysen sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung der Priorisierung des gesamtstädtischen Handlungsbedarfs.

Hierbei ist in einer weiteren Stufe von Bedeutung, die Spielplatzflächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Unter Beachtung aller Informationen werden für jeden Platz konkrete Maßnahmenempfehlungen formuliert und in einer gesamtstädtischen Prioritätenliste tabellarisch aufgeführt. Alle Ergebnisse werden anhand einer übersichtlichen Matrix nach einem Punktesystem dargestellt und befinden sich in einem umfangreichen Planwerk mit allen erforderlichen Bildern, Plänen und Steckbriefen  im Anhang des Spielplatzkonzeptes.

 

 

 

 

 

Versorgungsanalyse:

Ein wichtiger erster Punkt ist die grundsätzliche Betrachtung der Versorgungslage mit öffentlichen Spielplatzflächen innerhalb des Gesamtstadtgebietes. Hierbei sind neben der räumlichen Verteilung und damit verbunden die Erreichbarkeit von Spielflächen auch die Aspekte der Größe von Spielflächen sowie insgesamt die grundsätzliche Verteilung im Stadtgebiet zu betrachten.

Ein Runderlass des Innenministeriums NRW vom 31.7.1974 "Bauleitplanung - Hinweise für die Planung von Spielflächen" unterteilt die Spielplatzflächen in drei Arten/Kategorien von Spielbereichen um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Altersstufen zu entsprechen:

 

 

Spielplätze für Kinder

 zwischen 3 bis 6 Jahren

Spielplätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

(schulpflichtige Kinder)

Spielplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

(alle Altersstufen)

 

Typ C

Typ B

Typ A

Erreichbarkeit / Entfernung

bis zu 200 m Fußweg

bis zu 500 m Fußweg

bis zu 1000 m Fußweg

Flächengröße

mind. 60 m2

mind. 400 m2

mind. 1500 m2

 

Spielplätze des Typs "C" sind reine Kleinkinderspielplätze (3-6 Jahren). Hiervon sind in Aachen nur wenige vorhanden, die Ausstattung entspricht eher dem nach Bauordnungsrecht geforderten privaten hausnahen Kinderspielplatz.

Im Stadtgebiet sind in erster Linie Spielplätze vom Typ "B" vorhanden. Diese bieten generell eine Ausstattung für Kinder von 6-14 Jahren. Auf vielen Plätzen, die als Kategorie B ausgewiesen sind, ist in Aachen ebenfalls ein Kleinkinderbereich für Kinder unter 6 Jahren vorhanden.

In allen Stadtbereichen befinden sich Spielplatzflächen der Kategorie "A". Diese Plätze dienen allen Altersstufen auch Erwachsenen. Extra zu erwähnen sind die reinen Bolzplätze und Skateanlagen.

 

Räumliche Versorgung:

Für viele Kinder und Eltern beinhaltet die Entfernung zu einem Ort einen qualitativen Gesichtspunkt. Kleine Kinder benötigen eine intensive Betreuung und Aufsicht. Auch bei Kindern im Grundschulalter ist der eigene Aktionsradius zunächst beschränkt und wächst mit zunehmenden Alter und der Entwicklung von Selbstständigkeit. Vor diesem Hintergrund sind bei der Beurteilung zur räumlichen Versorgung in einer gesamtstädtischen Karte um die vorhandenen Spielplatzflächen, die für Kinder bis zu 14 Jahren geeignet sind, Radien mit einer Erreichbarkeit von 500 m (blaue Kreise) gezogen worden. Für ältere Kinder und Jugendliche liegt die empfohlene Erreichbarkeit von Spielplatzflächen in einem Radius von rund 1000m (lila Kreise). Getrennt werden diese Spielräume durch starke verkehrliche Barrieren wie beispielsweise die Bahntrasse, Autobahn oder schwer überwindbare Hauptverkehrsstraßen.

Die Auswertung ergibt, dass die räumliche Versorgung in der Stadt grundsätzlich bis auf wenige kleine Ausnahmen durch die vorhandenen Spielplatzflächen gegeben ist.

Es ist jedoch wichtig, dass man abschließend die versorgungstechnische Analyse mit den Ergebnissen einer Bedarfs- sowie detaillierten Qualitätsanalyse gemeinsam betrachtet.

 

 

Der Bezirk Brand grenzt im Westen an die A 44. Die Autobahn stellt eine Barriere mit wenigen Tunneln als Durchlässen dar. Gleichzeitig ist die Trierer Straße als stadtprägende Hauptstraße eine r Kinder schwer überwindbare Barriere mit trennender Wirkung für Brand. Der Bezirk gliedert sich in 4 Lebensräume (Brand Markt, Brand-Nord, Brand-Süd und Brander Feld). Es liegen unterschiedliche Größen und Baustrukturen vor. Die Gebiete Brand-Süd, Brand-Nord und Brander Feld sind weitestgehend durch Ein- und Doppelhausbebauung sowie durch einen geringeren Anteil von Geschosswohnungsbau geprägt. Dagegen findet man in den meisten Teilen des Lebensraumes Brand Markt Geschosswohnungsbau mit Wohn- und Geschäftsnutzung. Das Umfeld von Brand ist durch verschiedene Grünstrukturen geprägt, es handelt sich hauptsächlich um Weiden, Bachtäler und im Nordosten um den Brander Wald. Diese Strukturen können zur Naherholung und zum naturnahen Spiel genutzt werden.

 

Die räumliche Versorgung mit Spielflächen ist im Bezirk Brand in allen bebauten Bereichen gegeben.

Flächenmäßige Versorgung

Bei der flächenmäßigen Versorgung wird untersucht, wie viele Quadratmeter Spielplatzfläche pro Kind bzw. Jugendlicher zur Verfügung stehen. Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Norm für die Festlegung eines kommunalen Spielflächenbedarfs. Das Aachener Spielplatzkonzept orientiert sich hinsichtlich der Ermittlung des Flächenbedarfswertes an der Zahl der Kinder und Jugendlichen. In anderen Kommunen wird z. T. die Ausrichtung an der Einwohnerzahl angewandt.

 

 

Bezirk / Sozialraum

 

Anzahl der Spielplätze

 

Einwohner

 

Kinder (3-14 J.)

Jugend (15-27 J.)

 

Spielplatz-fläche (m2)

 

Spielplatzfläche/ Kind + Jugend (m2)

Aachen-Mitte

Zentrum

 

21

 

36.020

 

18.407

 

34.756

 

1,89

Aachen-Mitte

Ostvierte l/ Rothe Erde

 

11

 

23.006

 

8.763

 

33.209

 

3,79

Aachen-Mitte

Forst / Driescher Hof

 

26

 

21.639

 

6.235

 

69.776

 

11,19

Aachen-Mitte

Burtscheid / Beverau

 

29

 

30.565

 

8.977

 

38.549

 

4,29

Aachen-Mitte

Süd-West

 

6

 

9.985

 

2.854

 

11.790

 

4,13

Aachen-Mitte

Vaalser Straße/ Kronenberg / Neuenhof

 

6

 

9.828

 

3.558

 

15.896

 

4,47

Aachen-Mitte

Hochschulviertel / Hörn

 

13 + 1 gepl.

 

24.416

 

10.689

 

22.114

 

2,07

 

Brand

 

24 + 2 gepl.

 

17.183

 

4.284

 

55.910

 

13,05

 

Eilendorf

 

15

 

15.757

 

3.930

 

36.756

 

9,35

 

Haaren

 

10

 

12.485

 

3.652

 

29.431

 

8,05

 

Kornelimünster/ Walheim

 

21 + 1 gepl.

 

15.379

 

3.466

 

54.652

 

15,77

 

Laurensberg

 

24 + 1 gepl.

 

20.780

 

6.712

 

41.991

 

6,26

 

Richterich

 

17

 

8.754

 

2.135

 

38.399

 

17,99

 

Gesamtstadt

 

 

227

(ohne Spielpunkte)

 

257.032

 

84.619

 

495.230

 

5,85

 

Ein Vergleich der Versorgungsquote zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der flächenmäßigen Spielflächenversorgung im Stadtgebiet. Während beispielsweise in den Bezirken Richterich und Kornelimünster/Walheim über 15 m2 Spielplatzfläche je Kind und Jugendlicher vorhanden sind, stehen in der Innenstadt jedem Kind bzw. Jugendlichen durchschnittlich nur ca. 5,5 m2 Fläche zur Verfügung.

Altersstruktur, Einwohner, Spielplatzfläche in Brand im Vergleich zur Gesamtstadt

Lebensraum

% Haushalte mit Kindern

% 3 14    Jahre

% 15 27 Jahre

% 65 Jahre +

Kinder u.

Jugendliche

qm Spiel-platzfläche

Brand Markt

18,7

9,9

14,4

22,4

   533

     1.832

Brand-Nord

19,0

10,6

13,6

24,0

1.780

   15.542

Brand-Süd

21,4

11,3

12,6

24,9

1.374

   20.736

Brander Feld

33,7

16,3

15,6

10,0

   597

   17.810

Summe Bezirk

 

 

 

 

 4.284

   55.910

Stadt Aachen

13,9

8,8

24,6

18,0

      85.813

 495.230

 

Ergebnis der Versorgungsanalyse für den Bezirk Brand:

Die Versorgung mit Spieleinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Bezirk Brand ist nach den Ergebnissen der Raumanalyse mit gut zu bezeichnen. In den meisten Bereichen herrscht eine relativ hohe Dichte an Spielplätzen vor. Bedingt durch zahlreiche Neubaugebiete ist die Anzahl an Haushalten mit Kindern ebenfalls sehr hoch. Das Verhältnis der zur Verfügung stehenden qm Spielplatzfläche pro Kind und Jugendlichen ist mit rund 13 qm im Vergleich zu anderen Bezirken und Sozialräumen ebenfalls mit gut zu bezeichnen. Insgesamt befinden sich 24 Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Brand. Zwei neue Plätze sind in den Neubaugebieten Rombachstraße und Tuchmacherviertel geplant.

 

 

Bedarfsanalyse:

Für die gesamtstädtische Bedarfsanalyse wurde ein Bewertungsbogen erstellt. Neben den wichtigen Grundinformationen (Lage, Größe, Planungsrecht) werden in dem Bogen Kriterien in einer sechsstufigen Bewertungsmatrix erfasst, die die Bedeutung des Platzes im gesamtstädtischen Vergleich (unabhängig vom aktuellen Zustand des Platzes) beschreiben.

 

Bei der Bedarfsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Haushalte mit Kindern

Anzahl der Haushalte mit Kindern überdurchschnittlich 

- im Vergleich zum Durchschnittswert für die Gesamtstadt

2.

Soziale Notwendigkeit

Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf

– Grundlage 2.Sozialentwicklungsplan

3.

Stadtklimatische Bedeutung

Vorsorgebereich Stadtklima - Grundlage Freiraumkonzept, Stadtklimatische Mehrfachbelastung /hohe Einwohnerdichte

4.

Öffentliche Grünversorgung

Geringe Versorgung mit öffentlich nutzbaren Grünflächen

Grundlage – Karte Freiraumkonzept

5.

Nutzung durch weitere Gruppen

Nutzung durch Ausflügler oder es befinden sich Grundschulen / Kitas im Einzugsbereich (500 m)

6.

Zuschlag

- Einziger Platz in einem Ortsteil

- Besondere Gesamtstädtische Bedeutung (touristische Bedeutung, Teil einer Route (z.B. Premiumweg, Vennbahn)

- Individuelle Besonderheit, z.B. Nähe (500 m) zu einer sozialen Einrichtung

 

Je höher die Punktzahl (max. 6), umso höher ist die gesamtstädtische Bedeutung des Platzes.

Abhängig von der erreichten Punktzahl wird das Analyseergebnis in drei Bewertungsstufen unterteilt (hohe, mittlere, niedrige Bedeutung).

 

Nach der Bewertung durch die Bedarfsanalyse besteht etwa für die Hälfte der Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Brand aus gesamtstädtischer Sicht eine mittlere Bedeutung (13 Plätze) und für die andere Hälfte eine niedrige Bedeutung (11 Plätze). Das Ergebnis der Bedarfsanalyse ist zusammen mit dem Ergebnis der Qualitätsanalyse Grundlage zur Entwicklung der  gesamtstädtischen Prioritätsliste, die eine Tendenz zur zeitlichen Umsetzung aufzeigt. Auf bezirklicher Ebene kann die Bedeutung eines Platzes wegen besonderer örtlicher Umstände ggfls. von der übergeordneten Einstufung abweichen. Auf bezirklicher Ebene kann die Bedeutung eines Platzes wegen besonderer örtlicher Umstände, z. B. wegen einem geplanten Neubaugebiet oder weil dort viele Kinder und Jugendliche wohnen, ggfls. von der übergeordneten Einstufung abweichen.

 

 

 

 

 

Qualitätsanalyse:

Die Beurteilung der Qualität der einzelnen Spielplatzflächen stellt eine wichtige Grundlage für die Feststellung des Handlungsbedarfs und den damit verbundenen Maßnahmenvorschlägen dar. Zum einen können gezielte Maßnahmen zur Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse zusammen mit der Bedarfsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige Entwicklung der Spielflächen dar. Die Qualitätsanalyse setzt sich aus Kriterien zusammen, die den aktuellen Zustand (Qualität und Spielwert) des Platzes beschreiben. Die Kriterien stellen die allgemeine Qualität des Platzes fest, die nicht das Alter der Geräte berücksichtig. Zur Einschätzung der Qualität wurden für die Spielplätze zehn Bewertungskriterien festgelegt. Für die Bolzplätze wurden die Beurteilungskriterien (acht) an die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Vier Kriterien für die Bolzplätze stimmen mit denen der Spielplätze in den Punkten 1., 2., 9. und 10. überein. Weitere vier Kriterien sind für die Bolzplätze, beispielsweise bezüglich des Zustandes des Platzbelages oder der Eingrünung verändert worden.

 

Bei der Qualitätsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Soziale Kontrolle

Es bestehen keine Angsträume, direktes Umfeld ist zur Hauptnutzungszeit belebt, Einsehbarkeit

2.

Ausstattung für unterschiedliche Nutzergruppen

z.B. für jüngere Kinder, Kinder und Jugendliche, jüngere Erwachsene

3.

Differenziertes Flächenangebot/ Raumaufteilung

Unterschiedlich gestaltete Flächen, Modellierungen, Rückzugsräume, Sonnen- und Schattenbereiche

4.

Nutzungsvariable Geräte

Geräte sind vielfältig nutzbar, hoher Spielwert

Ermöglichung von vielfältigen zusammenhängenden Spielabläufen

5.

Infrastruktur / Ausstattung

Sitzgelegenheiten, Abfalleimer, Zäune sind vorhanden und befinden sich in einem guten, nutzbaren Zustand

6.

Infrastruktur / Erschließung

Wege zum Hauptspielbereich führend sind vorhanden und befinden sich in einem barrierefreien, nutzbaren Zustand

7.

Bespielbarer Grünanteil

Freie, zusammenhängende Spiel- oder Bolzwiese (200 / 100 m2) und eine bespielbare Pflanzfläche oder unmittelbar neben dem Spielplatz (z.B. Spielplatz im Park)

8.

Naturmaterial vorhanden

z.B. Materialien wie Sand, Erde, Holz, Wasser, Pflanzen mit Früchten vorhanden, oder große naturnahe Flächen

9.

Zugänglichkeit

Gute, erkennbare Zugänglichkeit

10.

Immissions- /Lärmbelastung

Keine Belastung durch Lärm oder Immission

 

Eine hohe Punktzahl (max. 10) steht für eine gegenwärtige hohe Qualität des Platzes und folglich für einen niedrigen Handlungsbedarf. Abhängig von der erreichten Punktzahl wird das Analyseergebnis in drei Bewertungsstufen unterteilt (hoher, mittlerer, niedriger Handlungsbedarf).

Die Bewertung der Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Brand liegt bei der gesamtstädtischen Qualitätsanalyse mehrheitlich im mittleren Bereich. Für fünf Spiel- und Bolzplätze besteht kein wesentlicher Handlungsbedarf, 15 Plätze werden mit mittlerem Handlungsbedarf bewertet und vier Plätze mit hohem Handlungsbedarf.

Spielplatzsteckbriefe:

Die Ergebnisse der gesamtstädtischen Bedarfsanalyse und Qualitätsanalyse werden für jede einzelne Spielplatzfläche in Spielplatzsteckbriefen dokumentiert. Ebenso sind dort die Planungsziele und Maßnahmenempfehlungen einschließlich geschätzter Investitionssummen abgebildet. So entsteht ein vollständiges Bild über den Spielplatz von der aktuellen Situation über die Entwicklung bis hin zur zukünftigen Ausrichtung. Auf einen Blick können alle relevanten Daten erfasst werden.

Neben einem Luftbild und aktuellen Fotos geben die Steckbriefe zusätzlich zu den zuvor genannten Inhalten zudem Aufschluss über die Flächengröße sowie die Alterszuordnung der Zielgruppe. Des Weiteren erfolgt eine kurze textliche Beschreibung der Fläche und der umgebenden Siedlungsstruktur. Alle in den Steckbriefen zusammengefassten Daten entsprechen einer Momentaufnahme, die zukünftig einer fortlaufenden Anpassung und Aktualisierung bedarf.

Die Spielplatzsteckbriefe werden im Spielplatzkonzept den jeweiligen Bezirken bzw. für den Bezirk Mitte den Sozialräumen zugeordnet.

 

 

Beispiel: Steckbrief Franz-Walraff-Straße

 

 

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene:

Unabhängig von der gesamtstädtischen Analyse gilt es insbesondere, bei den Spielplatzflächen ihre Bedeutung für die Spielplatzversorgung des Quartiers zu beurteilen. An einigen Stellen in der Stadt überschneiden sich die Einzugsbereiche nebeneinander liegender Spielplätze mit gleicher Aus-richtung. Hierbei ist ergänzend zu den zuvor durchgeführten Analysen von Wichtigkeit, die Spielplatz-flächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Abschließend werden aus dieser Betrachtung sowie schwerpunktmäßig aus den Ergebnissen der Qualitätsanalyse und allen relevanten Daten (zusammengefasst in den Steckbriefen) Analyse-Ergebnisse formuliert und detaillierte Planungsziele und Maßnahmen für jeden einzelnen Platz entwickelt.

 

Lebensraum Trierer Straße/ Markt:

Der zentral neben dem Marktplatz gelegene Spielplatz Eschenallee wurde im Kontext der Rahmenplanung Brand und der Städtebauförderung komplett umgeplant und im Jahr 2018 fertiggestellt. Eine Tischtennisplatte und eine Picknickkombination wurden 2020 ergänzt. Für den Platz sind zurzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich.  

 

Lebensraum Brand Nord:

Nördlich der Trierer Straße liegen die Spielplätze Ellerstraße, Hermann-Löns-Straße / Bonhoeferstraße, Hermann-Löns-Straße, In den Heimstätten und der Spiel-/ Bolzplatz  Am Tiergarten in unmittelbarer Nähe zueinander.

Der Spiel-/Bolzplatz Am Tiergarten soll wegen seinem Angebot für Kinder und Jugendliche sowie seiner Nähe zum Neubaugebiet auf dem ehemaligen Baumarktgelände durch eine Umplanung weiterentwickelt werden. Dagegen kann der kleine Spielplatz In den Heimstätten bis zu einem Generationswechsel als Spielwiese und Treffpunkt  genutzt werden. Der Standort ist wegen seiner begrenzten Fläche und Ausstattung sowie wegen seiner Lage hinter parkenden Autos aktuell nicht optimal für jüngere Kinder geeignet.

Die Spielplätze Hermann-Löns-Straße/ Bonhoeferstraße und Hermann-Löns-Straße liegen direkt nebeneinander. Letzterer ist nur gering ausgestattet. Die Infrastruktur des gesamten Platzes (Spielplatz und Grünfläche) ist in die Jahre gekommen. Hier wäre eine Aufwertung / Ergänzung durch Einzelmaßnahmen für alle Altersstufen sinnvoll. Auf dem Spielplatz Hermann-Löns-Straße/ Bonhoeferstraße befinden sich momentan keine Geräte. Zukünftig soll die Infrastruktur (Bänke und Abfalleimer) verbessert werden, so dass der Platz als Spielwiese nutzbar bleibt. Erhalt und Aufwertung der beiden Spielplätze ist vor dem Hintergrund der geplanten Innenentwicklung des ehemaligen Sportplatzes an der Karl-Kuck-Straße (Wohnungsbau) und der Nähe zu einer Grundschule und einem Kindergarten auf bezirklicher Ebene von hoher Bedeutung.

Der Spielplatz Ellerstraße ist gut ausgestattet und soll durch kleinere Einzelmaßnahmen (z.B. Aufwertung der Infrastruktur und einer besseren Kenntlichmachung der Zugänge) aufgewertet werden.

Für die Spielplätze Brander Bahnhof, Brander Wald und Krauthausener Straße sind umfangreichere Einzelmaßnahmen geplant. Gerade die Spielplätze Brander Bahnhof und Brander Wald besitzen u. a. durch ihr naturnahes Umfeld attraktive Spielmöglichkeiten und werden auch als Ausflugsziele stark genutzt. Der Spielplatz Krauthausener Straße ist der einzige im Ortsteil Krauthausen. Hierdurch kommt ihm eine besondere Bedeutung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu. Der Spielplatz Georgstraße soll durch kleinere Einzelmaßnahmen und eine bessere Kenntlichmachung aufgewertet werden.

Für die Bolzplätze Freunder Heideweg und Kleinbahnstraße sind keine Maßnahmen vorgesehen. Sie befinden sich in einem guten Zustand, letzterer ist 2019 saniert worden.

 

Lebensraum Brander Feld und Brand Süd:

Ebenfalls besondere Beachtung muss dem Lebensraum Brander Feld und den angrenzenden Neubaugebieten im Lebensraum Brand Süd gewidmet werden. Hier liegen die Spielplätze Am Schiefen Eck, der Spiel/ Bolzplatz Schagenstraße, die Spielplätze Brander Wall, Franz-Walraff-Straße, die Bolzwiese Wilhelm-Ziemons-Str. und das Minispielfeld Wolferskaul.

Zukünftig wird an der Vennbahntrasse zusätzlich der Spielplatz Rombachstraße entstehen.

Der Spielplatz Am Schiefen Eck liegt im Grünzug Brander Wall. Durch die Ausstattung mit nur zwei Geräten sind die Nutzungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Da er nicht eingezäunt ist, wird er häufig durch Hunde verunreinigt und ist insgesamt durch fehlende Wege bei Feuchtigkeit nur eingeschränkt nutzbar. Der Standort ist für Kleinkinder nicht geeignet und der gegenwärtige Zustand weist einen hohen Handlungsbedarf auf. Allerdings hat die Fläche durch ihre Größe und durch den Baumbestand Potential. Im Zusammenhang mit den zukünftigen Nutzungsangeboten der umliegenden Plätze wird eine Umnutzung für eine andere Nutzergruppe angestrebt, z. B. als Hundefreilauffläche oder für Spaziergänger und Jugendliche.

Der Spiel/ Bolzplatz Schagenstraße war seit Mai 2019 bis Mitte 2020 wegen Bauarbeiten zur Verlegung einer Gasleitung in Teilbereichen nicht nutzbar. Infrastruktur und Ausstattung müssen verbessert werden. Er soll wegen seiner Lage im Grünzug, der Nähe zu zwei Schulen, zwei Kindergärten und wegen Nutzungsmöglichkeiten für Jugendliche insgesamt umgeplant werden. Das zukünftige Nutzungsangebot ist im Zusammenhang mit den umliegenden Plätzen zu sehen. Hierbei müssen auch zukünftige Entwicklungen der Spielplätze im Bereich Driescher Hof (unmittelbar hinter dem Autobahntunnel) betrachtet werden. Die Spielangebote auf dem Brander Wall sind in der Bedarfsanalyse niedrig bewertet worden, sollten aber wegen ihrer besonderen Funktion als „Ausflugsort“ mit Ausblickpunkt und Riesenrutsche, sowie Naturspielmöglichkeit erhalten und langfristig weiter verbessert werden. Der Lebensraum Brander Feld und Bereiche in seinem Umfeld  zeichnen sich durch umfangreiche Neubaugebiete aus. Hierdurch hat es einen großen Zuzug von Familien mit Kindern gegeben. Aktuell überwiegt der Anteil von Kindern bis 14 Jahren. Vor diesem Hintergrund ist der zurzeit mittlere Anteil an Jugendlichen für die  zukünftige Entwicklung des Gebietes zu beachten. Aber auch durch die Einrichtungen Gesamtschule, Tennisplatz, Sportplatz und Schwimmhalle halten sich täglich viele Kinder und Jugendliche in diesem Gebiet auf. Folglich soll auch das stark genutzte Angebot auf dem Spielplatz Franz-Walraff-Straße erhalten bleiben und veraltete Geräte bei Bedarf durch Einzelmaßnahmen erneuert werden.

Die Bolzwiese Wilhelm-Ziemons-Str. und das Minispielfeld Wolferskaul sollten ebenfalls erhalten bleiben, bei letzterem Platz wurde 2020 der Belag überarbeitet.  Die Plätze sind gut frequentiert und angesichts der ausgesprochen hohen Kinderzahlen erforderlich. Aufwertungen durch Einzelmaßnahmen können bei beiden Plätzen die Qualität und die Nutzungsmöglichkeiten erhöhen.

Der neu geplante Spielplatz Rombachstraße wird direkt an der Vennbahntrasse liegen. Er resultiert aus dem Integrierten Handlungskonzept für Brand und dem Bebauungsplan für das neue Wohngebiet an der Rombachstraße. Der Spielplatz soll in Form eines „Pocketparks“ voraussichtlich 2021 realisiert werden. Das Angebot wird schwerpunktmäßig auf die Nutzergruppe der Erwachsenen sowie Kinder/ Kleinkinder ausgerichtet sein. Somit  kann der geplante Platz einen Ersatz für das entfallende Kleinkindangebot  Am Schiefen Eck bieten. Durch die zentrale Lage ist mit Nutzer*innen aus den umliegenden Baugebieten sowie des angrenzenden Vennbahnweges zu rechnen.

 

Des Weiteren wird der Lebensraum Brand Süd mit seinen Spiel und Bolzplätzen um das Neubaugebiet Tuchmacherviertel  im Zusammenhang betrachtet. Dies betrifft die Spielplätze Im Vennbahnbogen, Am Alten Kalkwerk, Im Kollenbruch, Beckerstraße sowie den geplanten kleinen Spielplatz im Neubaugebiet.

Der Spielplatz Im Vennbahnbogen ist zur Versorgung der Anwohner (Jugendliche und Kinder) und wegen seiner direkten Lage an der Vennbahntrasse ein attraktiver Standort. Eine bessere Anbindung zur Vennbahn ist zu erwägen. Der nahe gelegenen Spielplatz Am Alten Kalkwerk liegt etwas versteckt im Wohngebiet. Er soll weiterhin als Spielplatz und Treffpunkt fungieren. Wenn die dort vorhandenen Geräte zukünftig erneuert werden müssen, soll eine Spielplatzgestaltungr ältere Kinder geprüft werden.

r den Spielplatz Im Kollenbruch wurde gesamtstädtisch eine niedrige Bedeutung festgestellt. Auf bezirklicher Ebene besteht jedoch wegen dem geplanten Neubaugebiet Tuchmacherviertel und dem neu entstandenen Kindergarten direkt neben dem Spielplatz r das Gebiet eine hohe Relevanz. Wegen seinem guten Zustand sind keine Maßnahmen geplant. Der Spielplatz Beckerstraße ist  gesamtstädtisch mit mittlerer Bedeutung  bewertet worden. Zukünftig gewinnt er u. a. wegen dem Neubaugebiet Tuchmacher Viertel und seinem Angebot  r Jugendliche weiter an Bedeutung. Voraussichtlich ab Ende 2020 wird der Platz zeitweise durch eine Baumaßnahme in Teilbereichen beeinträchtigt. Im Zuge der Maßnahme wird u. a. der Zugang von der Beckerstraße aus verbreitert und der alte Zaun entfernt. Eine Aufwertung für Teile der Infrastruktur und eine Sanierung der feuchten Bolzwiese sind r die Zukunft vorgesehen. Im Bereich der Bolzplatzes Rollefstraße gibt es Überlegungen ein neues Wohngebiet zu entwickeln. In diesem Fall ist geplant, den Bolzplatz verkleinert und in verbesserter Form zu erhalten bzw. zu überplanen und an dieser Stelle einen kleinen Spielplatz für Kleinkinder zu realisieren.

Der Spielplatz Walkweg wird trotz der begrenzten Anzahl der Geräte, die z. T. veraltet sind, gut genutzt. Das Gelände wird durch seine Größe und wegen seiner attraktiven naturnahen Erscheinung von zahlreichen Familien und älteren Menschen besucht. Das Angebot soll u. a. durch Geräteersatz und verschiedener kleiner Aufwertungsmaßnahmen besser auf die Anwohner*innen (Familien und Senioren) abgestimmt und der naturnahe Charakter weiter entwickelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmenempfehlungen auf Spielplatzebene:

Lebensraum

Art

Spielplatz (SP)

Bolzplatz (BP)

Skateanlage (SA)

 

Spielplatzname

Analyse-Ergebnis

 

Trierer Straße/Markt

SP

Eschenallee

 

Keine Maßnahme

Brand Nord

SP / BP

Am Tiergarten

 

Umplanung

 

SP

Brander Bahnhof

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Brander Wald

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Ellerstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

BP

Freunder Heideweg

 

Keine Maßnahme

 

SP

Georgstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Hermann-Löns-Straße/ Bonhöferstraße

 

Keine Maßnahme

(Erhalt

als Naturspielplatz)

 

SP

Hermann-Löns-Straße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

In den Heimstätten

 

Umnutzung

 

BP

Kleinbahnstraße

 

Keine Maßnahme

 

SP

Krauthausener Straße

 

Einzelmaßnahmen

Brand Süd

SP

Am Alten Kalkwerk

 

Einzelmaßnahmen

 

SP / BP

Beckerstraße

 

Umplanung    

(Sanierung Bolzplatz)

 

SP

Franz-Walraff-Straße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Im Kollenbruch

 

Keine Maßnahme

 

SP

Im Vennbahnbogen

 

Einzelmaßnahmen

 

BP

Rollefstraße

 

Zukünftige Umplanung

 

SP

Walkweg

 

Einzelmaßnahmen

 

BP

Wilhelm-Ziemons-Straße

 

Einzelmaßnahmen

 

BP

Wolferskaul

 

Einzelmaßnahmen

Brander Feld

SP

Am Schiefen Eck

 

Umnutzung

 

SP

Brander Wall

 

Einzelmaßnahmen

 

SP / BP

Schagenstraße

 

Umplanung

 

Ergebnis:

Das Spielplatzkonzept bietet einen differenzierten Überblick über den Bestand und den aktuellen Zustand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in den Bezirken der Stadt Aachen. Nach stadtweit gültigen Kriterien werden in Form einer Prioritätsliste die erforderlichen Aufwertungs-, Um- und Neubaumaßnahmen dokumentiert. Die Auswertung ergibt für die einzelnen Bezirke stark variierenden Bedarf und unterschiedliche Prioritäten. Neben einem hohen Anteil an Spielplätzen in einem zufriedenstellenden Zustand, gibt es auch einen Anteil von sanierungsbedürftigen Anlagen.

Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept zeigt, dass sich die Spielflächen in der Stadt überwiegend in einem zufriedenstellenden Zustand mit einem durchschnittlichen Gerätestandard (Mindestausstattung) befinden. Bei den Sanierungsbedürftigen Anlagen ist die Qualität nicht ausreichend gegeben und somit die Versorgungssituation in dem vorhandenen Bestand in den nächsten Jahren kontinuierlich zu verbessern, um von einer bedarfsgerechten  Versorgung sprechen zu können. Bei den schlechter bewerteten (älteren) Plätzen handelt es sich häufig um Spielflächen, die in den 80er und 90er Jahren angelegt wurden und mittlerweile in einem entsprechenden Zustand sind.

Die Spielplatzanalyse zeigt, dass in den kommenden Jahren im Bezirk Brand vier Plätze überarbeitet bzw. umgeplant werden müssen, um hier weiterhin ein zeitgemäßes, attraktives und bedarfsgerechtes Spielangebot vorzuhalten. Es handelt sich um die Spiel-/Bolzplätze Am Tiergarten, Beckerstraße und Schagenstraße sowie zukünftig um den Bolzplatz Rollefstraße.

Umplanungen und umfangreichere Einzelmaßnahmen können nur mit zeitlichem Vorlauf realisiert werden. Die Tendenz der zeitlichen Umsetzung entwickelt sich aus der Platzierung in der gesamtstädtischen Prioritätenliste und der Einstellung entsprechender Haushaltsmittel. Vor Planung der konkreten Umplanungsmaßnahmen ist immer eine Bürgerbeteiligung mit Schwerpunkt auf die Nutzergruppe Kinder und Jugend vorgeschaltet. Ziel ist der Einbezug möglichst aller Nutzergruppen und die Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten des Platzes.

Als weiteres Ergebnis stellt sich heraus, dass fast die Hälfte der ausreichend ausgestatteten Spielflächen durch kleinere Maßnahmen bzw. Teilsanierungen aufzuwerten sind.

Die Umsetzung dieser kleineren Einzelmaßnahmen soll zukünftig in Form einer jährlichen Sammelausschreibung erfolgen. Die zeitliche Abfolge der Realisierung ist abhängig von dem  aktuellen Erneuerungsbedarf der Geräte, der Prioritätenliste sowie den Wünschen und eventl. finanziellen Beteiligungen der Bezirke.

Die Gesamtanalyse hat zudem ergeben, dass zwei Plätze kurzfristig als reine Spielplatzflächen aufgegeben werden können, da die angrenzenden Wohngebiete über andere Spielplätze abgedeckt werden. Sie sollen aber weiterhin als Grün- und Freifläche für das Quartier erhalten bleiben. Dadurch ergibt sich ein zukunftsoffenes Nutzungskonzept, das die Flächen grundsätzlich sichert und es ermöglicht, bei Bedarf eine Wiederanlage als Spielfläche vorzunehmen bzw. eine andere Freiflächennutzung zu entwickeln.

 

Wichtig ist aber auch, dass ein einmalig festgelegter mehrjähriger Plan hinsichtlich der Umsetzbarkeit oder auch Anpassungsnotwendigkeit evaluiert wird.  Das Spielplatzkonzept sollte nicht statisch, sondern dynamisch betrachtet werden. Es befindet sich in einem stetigen Prozess und ist den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.  
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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