Kenntnisnahme - FB 45/0008/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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22.12.2020
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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09.02.2021
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09.03.2021
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●
Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
1. Erläuterungen:
1.1. Hintergrund
Wie bereits in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionsprogramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen. Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019 begonnen wurde.
Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt, um fortlaufend über alle Anträge informiert zu sein.
1.2. Geplante Änderung der Förderrichtlinie
Durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) erfolgte mit Schreiben vom 30.09.2020 eine Verbändeanhörung zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Die Hauptänderungspunkte betreffen die Anpassung der Förderhöhen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen an die Preisentwicklung seit August 2017 und die Verlängerung der Durchführungsfristen in den Landesprogrammen sowie im Bundesinvestitionsprogramm 2017 - 2020. Die Steigerung der Bemessungsgrundlagen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen beträgt je nach Maßnahme mindestens 10 %.
Eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände wurde am 07.10.2020 eingereicht. Mit der Veröffentlichung der angepassten Förderrichtlinie ist zeitnah zu rechnen. Dies hat zur Folge, dass der Landschaftsverband Rheinland aktuell keine laufenden Förderanträge bewilligt, um den Trägern die Möglichkeit einer höheren Förderung nach Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie durch Abänderung der eingereichten Antragsunterlagen zu ermöglichen.
- Statusbericht über den Stand der Anträge
- Einzelfallentscheidungen (Schaffung neuer Plätze)
Einrichtung | Art der Maßnahme | Gesamtkosten | Förderung | Status | |
Vorlage-Nr.: FB 45/0711/WP17 | |||||
Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura) | Aus- und Umbaumaßnahme sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 4 neuen U3-Plätzen | 72.958,00 € | 52.000,00 € | bewilligt | |
Vorlage-Nr.: FB 45/0711/WP17 | |||||
Rollefstraße 2 (pro futura) | Aus- und Umbaumaßnahme sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 4 neuen U3-Plätzen | 62.989,00 € | 52.000,00 € | bewilligt | |
Vorlage-Nr.: Antrag aus 2018 (somit keine Vorlage) | |||||
Schleswigstraße 3 (pro futura) | Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 16 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen | 1.010.328,00 € | 900.000,00 € | bewilligt | |
Vorlage-Nr.: FB 45/0696/WP17 | |||||
Stettiner Straße 16 (städtisch) | Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen | 2.455.814,38 € | 1.020.000,00 € | Antrag eingereicht | |
2.2. Laufendes Geschäft der Verwaltung (Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung)
Einrichtung | Art der Maßnahme | Gesamtkosten | Förderung | Status |
Gartenstraße 25 (AWO) | Ausstattungsmaßnahmen von | 145.733,00 € | 70.000,00 € | bewilligt |
Hanbrucher Straße 14 a (Kinderladen Han-brucher Straße e.V.) | Ausstattungsmaßnahmen von | 14.000,00 € | 14.000,00 € | bewilligt |
Hanbrucher Straße 14 a (Kinderladen Han-brucher Straße e.V.) | Aus- und Umbaumaßnahmen | 108.500,00 € |
| Antrag eingereicht |
Kaiserstraße 59 (städtisch) | Ausstattungsmaßnahmen von | Antrag zurückgezogen; | ||
Kalverbenden 4 (AWO) | Ausstattungsmaßnahmen von | 35.000,00 € | 35.000,00 € | bewilligt |
Normannenstraße 39 (privater Träger) | Ausstattungsmaßnahmen von | 35.000,00 € | 35.000,00 € | Antrag eingereicht |
Passstraße 25 (städtisch) | Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen | 241.200,00 € | 241.200,00 € (davon 30 % Eigenanteil) | Antrag eingereicht |
Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen) | Ausstattungsmaßnahmen von | neuer Antrag muss | ||
Sittarder Straße 56 (AWO) | Ausstattungsmaßnahmen von | 294.000,00 € | 294.000,00 € | bewilligt |
Steppenbergallee 3 – 5 (Kleine Strolche e. V.) | Aus- und Umbaumaßnahme sowie | 144.952,00 € | 141.801,08 € | Antrag eingereicht |
Stettiner Straße 16 (städtisch) | Neubaumaßnahme inkl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung sowie | 2.455.814,38 € | 212.500,00 € | Antrag eingereicht |
Viktoriaallee (AWO) | Ausstattungsmaßnahmen von | 294.000,00 € | 294.000,00 € | Antrag eingereicht |
Kindertagespflege
Zudem wurden 20 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt, von denen bislang 17 Anträge durch den LVR bewilligt wurden. |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine |
| positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig | x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
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