Kenntnisnahme - FB 45/0020/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.05.2019 und Beschluss des Finanzausschusses vom 25.06.2019 wurden Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Inklusionsfonds beschlossen und die Bewirtschaftung der Mittel in Höhe von jährlich 35.000 € festgelegt.

 

Es lässt sich derzeit feststellen, dass der Fachabteilung bislang  zwei Anträge von freien Trägern mit einem potentiellen Fördervolumen in Höhe von insgesamt 775,80 € (90% von 862 €) vorliegen.

 

1.Fortbildung eine Herausforderung für Pädagogen der frühen Kindheit, zwei Personen

und

2. Schulung ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kinder und Jugendlichen), sieben Personen

 

Die Mittel werden für 2020 also nicht verausgabt.

 

Es gibt Rückmeldungen aus der Aachener Trägerlandschaft, dass die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Beantragung von Mitteln aus dem Inklusionsfonds aufgrund der geltenden Einschränkungen im Rahmen der Covid 19 Pandemie derzeit nur äußerst schwer oder gar nicht möglich ist. In der AG nach § 78 am 16.11.20 wurde von den Trägern darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Instrument um einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Inklusion von Kindertagesstätten handelt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss die erste Auswertung des Inklusionsfonds zur Kenntnis zu nehmen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 


Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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