Entscheidungsvorlage - FB 45/0039/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Er beschließt, dem Antrag des Knutschfleck e.V. auf Erhöhung des städtischen Anteils des  Betriebskostenzuschusses ab 2021 von 22.640 Euro auf 54.000 Euro zur Aufstockung des Stellenumfangs in der offenen Jugendeinrichtung stattzugeben.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Der Verein Knutschfleck e.V. ist seit 1997 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Er unterhält in der Jakobstraße 161 den JugendtreffKnutschfleck“ r LGBTQI (Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer und Intersex) - Jugendliche und  junge Erwachsene.

Im weiteren Umkreis bis Köln ist er die einzige Einrichtung dieser Art, wodurch sich der Besucherkreis aus der gesamten Region Aachen zusammensetzt.

Seit 2008 erhält der Verein einen städtischen Zuschuss zu seinen Betriebskosten.

2010 wurde der „Knutschfleck“ als Sonderform der offenen Jugendarbeit in den Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen.

Seit 2018 besteht eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Aachen, der berücksichtigte Stellenumfang beträgt 50%. Die Höhe des städtischen Zuschusses beträgt für 2020 insgesamt 22.640 Euro.

Da ca. 40 % der Besucher aus der Städteregion kommen, übernimmt diese seit 2019 auch 40% des Betriebskostenzuschusses.

Im Jahr 2020 konnte „Knutschfleck“ seine Einrichtung räumlich erweitern. Im Nachbarhaus wurden geeignete Räumlichkeiten frei, die mit den bestehenden Räumen verbundenen werden können. Der Betriebskostenzuschuss wurde entsprechend erhöht.

 

  1. Antragstellung

 

Knutschfleck e.V. beantragt mit Schreiben vom 23.11.2020 eine Erhöhung der Betriebskosten, um den erhöhten Personalbedarf zu decken. In einem Ergänzungsschreiben vom 15.01.2021 präzisiert der Verein seinen Antrag. Er bittet um die Aufstockung der vorhandenen Personalstelle von derzeit 0,5 VZÄ auf 0,75 VZÄ Beschäftigungsumfang.

Darüber hinaus beantragt er die Schaffung einer weiteren 0,5 VZÄ für eine Personalressource im Bereich der Psychologie.

 

Der Verein begründet den Antrag mit

 

  • dem stetig wachsenden Informations- und Beratungsbedarf bei den Besucher*innen, deren sozialem Umfeld (Eltern, Schule usw.)
  • als auch als Fachstelle für Institutionen, die professionell mit dieser Problematik bei Jugendlichen und jungen Menschen befasst sind (z.B. Jugendamt, Ärzte, Therapeuten)
    und
  • der Zunahme von notwendiger psychologischer  Begleitung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Menschen vor dem Hintergrund der akuten Diskriminierungserfahrung und suizidalen Gefährdungen.

 

Zusammenfassend erklärt der Verein, dass seine vorhandene Personalressource im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung und vor dem Hintergrund der zunehmenden thematischen Komplexität deutlich an seine Grenzen kommt.

 

Die Berechnung der entsprechenden Positionen ist im beiliegenden Finanzplan aufgeführt.

 

 

3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung
 

Die Anzahl der Besucher*innen des Knutschfleck e.V. ist in den letzten Jahren entsprechend seiner Bekanntheit gewachsen.

Der Verein wurde in seinen Anfängen in Selbstverwaltung von den Besucher*innen um die 20 Jahre betrieben. Zwischenzeitlich hat sich die Besucher*innen-Struktur deutlich verändert.


Neben Jugendlichen und jungen Menschen besuchen auch unter 14-Jährige das offene Angebot.

Sie erwarten hier neben der Möglichkeit stress- bzw. diskriminierungsfrei ihre Freizeit zu verbringen auch eine fundierte Beratung und Betreuung.
Im Besonderen diese Altersgruppe befindet sich oft in einer problematischen Lebensphase, in der sie sich nur selten mit ihren Fragen zur eigenen sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Zuordnung an ihr direktes soziales Umfeld wenden.

Eltern, Lehrkräfte sowie Beratungsstellen stehen den besonderen Fragestellungen, die sich für LGBTQI ergeben, oftmals ratlos und meist ohne ausreichendes Fachwissen gegenüber.

 

„Knutschfleck“ stellt sich als qualifizierte  Anlaufstelle zur Verfügung.

Die Hilfestellung, die viele Besucher*innen beim Besuch des offenen Jugendtreffs benötigen und einfordern, kann weder durch die vorhandene Teilzeitkraft noch durch ehrenamtliche Zusatzkräfte vollumfänglich sichergestellt werden.

Die ehrenamtlichen Helfer*innen sind – entsprechend der Besucherstruktur – minderjährig und können keinesfalls in die professionelle und kontinuierliche Beratungs- und Betreuungsarbeit einbezogen werden.

Eine ausreichende, qualifizierte Personalausstattung ist aus Sicht der Fachverwaltung sowohl für den Bereich des Jugendtreffs als auch für die inkludierte Beratungs- und Betreuungsarbeit unverzichtbar.

 

Der Antrag des Vereins Knutschfleck e.V. wird daher vollinhaltlich befürwortet.
 

Der Antrag des Vereins incl. des Ergänzungsschreibens liegt ebenso der Abteilung Jugendförderung des Jugendamtes der Städteregion Aachen vor. Gemeinsame Fachgespräche als auch Gespräche mit den Vertreter*innen des Vereins haben stattgefunden. Von Seiten der Städteregion Aachen wird ebenfalls geprüft, dem Antrag entsprechend der prozentualen Aufteilung zwischen Stadt und Region stattzugeben.

 

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung
 

Die Fachverwaltung schlägt vor, dem Antrag des Knutschfleck e.V. zur Aufstockung des Stellenumfangs in der offenen Jugendeinrichtung auf Erhöhung des städtischen Anteils des  Betriebskostenzuschusses auf 54.000 Euro stattzugeben.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Produkt Sachkonto

4-060201-908-9

53180000-4530

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-060201-908-9, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)2.611.700

2.645.300

7.835.100

7.935.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-2.611.700

-2.645.300

-7.835.100

-7.935.900

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-33.600

-100.800

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden*

 keine ausreichende Deckung vorhanden*

 

* Deckung wird im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2021 ff hergestellt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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