Entscheidungsvorlage - FB 45/0044/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2021, die Umsetzung des beschriebenen Um- und Anbaus mit Kosten in Höhe von insgesamt 330.000 €.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Kita Gut-Knapp-Straße werden derzeit 79 Kinder betreut, 24 Kinder hiervon sind unter drei Jahre. Die Kita verfügt derzeit über keinen Schlafraum. Damit die Kinder schlafen können, werden täglich Betten im Mehrzweckraum aufgebaut und nach dem Schlaf der Kinder wieder abgebaut. Diese Situation ist für die Kinder nicht ideal und bedeutet für die Erzieher*innen einen erheblichen Mehraufwand.

Der Landschaftsverband Rheinland hat diesbezüglich signalisiert, dass unter derartigen Bedingungen die Betreuung von u3 Kindern nicht auf Dauer erlaubt werden kann.

Die Einrichtung liegt im Sozialraum Haaren/Verlautenheide/Kalkofen, der sowohl im U3 Bereich als auch im ü3 Bereich zu den Sozialräumen mit den geringsten Versorgungsquoten innerhalb des Stadtgebiets gehört. Es besteht daher sowohl aus pädagogischer, als auch aus organisatorischer und planerischer Sicht ein hoher Bedarf, die bestehenden und dringend benötigten Betreuungsplätze perspektivisch und nachhaltig zu sichern.

 

Um die Situation zu verändern, sollen zwei Maßnahmen umgesetzt werden. Zum einen soll der bestehende Werkraum in einen Schlafraum umgewandelt werden. Der Raum wird derzeit als Lagerraum verwendet. Um den Raum als Schlafraum nutzbar zu machen, ist der Anbau eines Fluchtbalkons notwendig,  damit ein zweiter Rettungsweg gegeben ist. Dieser Fluchtbalkon, bestehend aus einer Stahlkonstruktion, steht aufgrund des abschüssigen Geländes auf Stützen und soll an den vorhandenen gepflasterten Bereich vor dem Haupteingang anschließen.

Zum anderen soll der jetzige Geräteraum durch einen Anbau zu einem Schlafraum erweitert werden. Als Ersatz für den Geräteraum wird ein Gartenhäuschen auf dem Außengelände platziert. Da das Außengelände deutlich größer ist als vom Landschaftsverband Rheinland gefordert, ist der damit einhergehend Flächenverlust unproblematisch.

 

Durch die Maßnahmen werden die benötigten Schlafplätze geschaffen und somit die problematische Situation in der Kita behoben. Die Umbauten sollen idealerweise in der Schließzeit der Sommerferien 2021 vorgenommen werden, sodass der Betrieb der Kita nicht gestört wird. Der Anbau des Fluchtbalkons beeinträchtigt die Kita nicht, sodass dieser auch während des Betriebes vorgenommen werden kann. Mit diesem Vorgehen könnten die in Haaren dringend benötigten Kitaplätze gesichert werden.

 

  1. Finanzierung

Durch den Um- und Anbau entstehen investive Kosten in Höhe von 330.000 €. Die erforderlichen Mittel hierfür sind auf der Position 5-060101-900-00100-991-5; 78650000 eingeplant.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die geplante Maßnahme stellt eine Notwendigkeit für den Betrieb der Kita Gut-Knapp-Straße dar. Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 330.000 € umzusetzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-060101-900-00100-991-5; 78650000 Um- und Anbauten städt. Kitas U3

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

340.000

340.000

1.020.000

1.020.000

0

0

Ergebnis

-340.000

-340.000

-1.020.000

-1.020.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

x 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

x            nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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