Entscheidungsvorlage - FB 45/0043/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmen und  unter Einbindung des Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen. Diese soll dem Ausschuss mit einer Priorisierung der Handlungsbedarfe bis zum Sommer vorgelegt werden.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Auftrag der Politik

Am 04.06.2020 wurde im Schulausschuss der Schulentwicklungsplan (SEP) für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 vorgelegt. Diese Planung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die Zügigkeiten, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie den aktuellen Schulraumbestand der jeweiligen Schule. Bei der Aufstellung des SEPs wurden die Schulen über ihre Schulkonferenz beteiligt. Die sich daraus ergebenden schriftlichen Stellungnahmen der Schulen wurden dem Schulentwicklungsplan beigefügt. 

Der Schulausschuss hat im Rahmen der Beschlussfassung des SEP-Primar die Verwaltung beauftragt, den von den Schulleitungen angemeldeten Raumbedarf zu bewerten und in ein Handlungskonzept inklusive Priorisierung zu überführen. ((vgl. Vorlage FB 45/0731/WP17)) .

 

2. Herangehensweise der Verwaltung

Um die von der Schulpolitik gewünschte Bewertung und Priorisierung der Raumbedarfe aller Grundschulen durchführen zu können, wurde seitens der Verwaltung  ein Flächenraumorientierungsprogramm erstellt. Es definiert die Anzahl und die Größe der notwendigen Räume für Grundschulen und berücksichtigt die steigenden Anforderungen an Flächen und Räumen in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Diese Festlegung richtet sich in großen Teilen nach der Handreichung zum Schulbau des Städtetags NRW vom 09.12.2019, berücksichtigt aber auch „Aachen-Spezifische“ Gegebenheiten.

 

Mit diesem  Beurteilungsrahmens bietet sich die Möglichkeit, die Bedarfe der Schulen mit einem ganzheitlichen Blick zu objektivieren und zur Grundlage einer langfristigen Planung  zu machen.

 

Die Verwaltung wird zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung anhand einer Präsentation die Herangehensweise und das Flächenraumprogramm vorstellen und die weiteren Schritte, insbesondere die Art der Priorisierung möglicher Handlungsbedarfe, erläutern.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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