Kenntnisnahme - FB 45/0048/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion vom 24.11.2020: Verstärkerbusse örtlicher Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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11.03.2021
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum 24.11.2020 hat die CDU-Fraktion den Rat der Stadt Aachen gebeten zu beschließen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche zusätzlichen Fahrtenangebote an Schultagen im Schülerverkehr durch Verstärkerfahrten zur Verbesserung des Infektionsschutzes eingeführt werden können. Darüber hinaus sollte die Verwaltung prüfen, inwiefern zusätzlich angemietete Busse im freigestellten Schülerverkehr für die ausschließliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, parallel zu vorhandenen Angeboten im ÖPNV, zur Erschließung der Schulen eingesetzt werden können.
Die ASEAG und ihre Auftragsunternehmer sind während des Schulbetriebes bereits mit dem größtmöglichen Angebot im Einsatz. Gerade zu den Spitzen (insbesondere zu Schulbeginn) sind sämtliche Busse und Fahrer bereits eingeplant. Zusätzliche Fahrtenangebote sind demnach mit eigenen Verstärkerbussen der ASEAG nicht möglich.
Mit Datum 29.01.2021 teilte die ASEAG mit, dass sie bereits bei ihren Auftragsunternehmen angefragt hat, ob von dort zusätzliche Fahrer und Busse bereitgestellt werden könnten. Es seien lediglich einzelne Busse (zwei Solobusse und vier Gelenkbusse) verfügbar. Darüber hinaus wurden von weiteren Unternehmen im Umkreis vier Solobusse, fünf Gelenkbusse und sechs bis elf Reisebusse gemeldet. Einige der Busse lägen jedoch unterhalb der heute geltenden Standards. Die Kosten könnten je Einsatz zwischen 150,00 € und bis zu 800,00 € netto oder bei Reisebussen noch höher liegen. Es gäbe die Möglichkeit, diese Zusatzbusse in dem freigestellten Schülerverkehr über das Landes-Programm „1.000-Busse-Programm“ anzumelden und finanzieren zu lassen.
Zu beachten ist auch, dass Verstärkerfahrten durch die Stadt Aachen organisiert werden müssten. In dem Stadtgebiet Aachen gibt es eine Vielzahl von eng getakteten und sich kreuzenden Linienverkehren. Daher ist es schwierig, ein exklusiv für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehendes Angebot sinnvoll einzubinden. Zudem sind weitere Hindernisse zu beachten:
- In Reisebussen darf ausschließlich sitzend befördert werden.
- Es könnte eine größere Unruhe in der Elternschaft entstehen, wenn auf einzelnen Strecken Verstärkerfahrten eingerichtet werden würden und auf anderen nicht.
- Die Reisebusse unterscheiden sich in der Ausstattung stark von den Linienbussen (höherwertige Ausstattung, Mangel an ÖPNV-Ausstattung wie Bordrechner, Funkausstattung, etc.).
Fazit:
Insgesamt wäre ein Aufstocken des Fahrtenangebots in geringem Maße möglich. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem schrittweisen Öffnen der Schulen, Wechselunterricht oder gar weiteren homeschooling-Phasen und einem daraus resultierenden, geringeren Aufkommen von Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Ausschreibung/Vergabe nicht erfolgen kann. Überdies würde ein zusätzliches Fahrtenangebot aus den vorgenannten Gründen unter Umständen nicht genutzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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695,8 kB
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