Kenntnisnahme - FB 45/0049/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ihrem Ratsantrag vom 24.11.2020 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes Hygienekonzept für die Aachener Schulen und die Schulbusverkehre zu erstellen.

Weiter soll geprüft werden, ob eine Schnellteststrategie für sämtliche Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie das pädagogische und assistierende Personal umzusetzen ist.

 

Seit dem Schließen der Schulen ab Montag, dem 16.3.2020, erfährt die Schullandschaft wieder und wieder die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Von aufsichtlichen Weisungen zur Schließung über veränderte Ferienzeiten bis hin zu Wechsel- bzw. Hybrid-Unterrichtsangeboten - das Bildungswesen sieht sich immer wieder neuen bzw. sich verändernden Herausforderungen ausgesetzt.

Der Schulträger Stadt Aachen hat sich bei seinem Handeln durchgehend an die einschlägigen Vorgaben gehalten. Dies waren und sind vordergründig die

- die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)

- die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)

- Schulmails des Ministeriums Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW)

Darüber hinaus orientiert sich die Verwaltung an den Festlegungen des Krisenstabes von StädteRegion und Stadt Aachen, an Quellen von Dach- und Fachverbänden sowie jeweiligen Ministerien mit deren offiziellen, fachlich begründeten Positionierungen. Die gilt beispielsweise in Bezug auf den Einsatz von mobilen Luftreinigern.

 

Vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien 2020 sind die Aachener Schulen in vielfältiger Weise unterstützt worden. So haben zum Beispiel die Beschäftigten der Abteilung Schule (FB 45/400) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule jede städtische Schule persönlich aufgesucht und beraten (beispielsweise bei dem Umsetzen der Vorgaben zu Abstandsregeln). Darüber hinaus wurde eine FAQ-Liste erstellt, die ständig, in Abstimmung mit dem städteregionalen Gesundheitsamt, aktualisiert wird und auf alle häufig gestellten Fragen der Schulen Antworten gibt.

 

Grundsätzlich hat jede Schule, unabhängig von der Corona-Pandemie, einen Hygieneplan vorzuweisen. Diese Pläne sind alleine aus Gründen von Unterschiedlichkeiten in der Struktur der Schulgebäude und den schulischen Abläufen nicht zu pauschalieren.

Sofern, zum Beispiel aufgrund der aktuellen Situation, ein Anpassen dieser Pläne erforderlich ist, muss dies nicht explizit mit FB 45/400 abgestimmt werden. Ungeachtet dessen stehen die städtischen Beschäftigten selbstverständlich den Schulen beratend und unterstützend zur Seite. Eine zusätzliche Hilfestellung bieten Informationen zu dem Rahmenhygieneplan auf der Internetseite des Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de).

 

 

 

 

Besagte FAQ-Liste beinhaltete ebenfalls Informationen darüber, wie die Schülerbeförderung in Zeiten der Corona-Pandemie organisiert wird.

An der Stelle sei auf den Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen und die Vorlage „Verstärkerbusse örtlicher Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr“ hingewiesen.

 

Mit Datum 7.1.2021 hat das MSB Informationen zu dem Schulbetrieb ab dem 11.1.2021 veröffentlicht. Darin heißt es u.a., dass sich an sämtlichen öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätige Personen in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zu dem letzten Schultag vor den Osterferien (26.3.2021) bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen können. In der Zeit vom 11. bis zum 31.1.2021 kann dieses Testangebot ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land.

Zwischenzeitlich hat das Land dieses Testangebot ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

 

Die Situation bei der Schülerschaft stellt sich insofern anders dar, da für sie - zumindest bis zu deren Volljährigkeit - die Erziehungsberechtigten die Verantwortung tragen.

Nach Mitteilung des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Digitalisierung der StädteRegion Aachen werde die Nationale Teststrategie des Bundes derzeit überarbeitet. Es sei davon auszugehen, dass sie in Kürze veröffentlicht werden wird, da die Regelungen zum 1.3.2021 in Kraft treten sollen. Einzelheiten dazu seien bis zu dem Erstellen dieser Vorlage in dem Dezernat nicht bekannt. Allerdings sei verschiedenen Presseberichten zu entnehmen, dass der Referentenentwurf offenbar separate Testmöglichkeiten für Schulen und KiTa‘s vorsehe, die vor Ort zum Einsatz kommen sollen. Vorbereitend befände sich die StädteRegion in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern von Schnelltests, um zeitnah ein entsprechendes Angebot flächendeckend für die gesamte StädteRegion sicherstellen zu können.

 

Der als Anlage beigefügte Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020 gilt hierdurch als abschließend bearbeitet.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

X           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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