Entscheidungsvorlage - FB 45/0050/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu  § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 118 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2021/2022.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

 

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2021/2022 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 123 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

 

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2021/2022 118 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

 

An der Montessori-Grundschule Mataréstraße wurden zum kommenden Schuljahr 95 Schülerinnen und Schüler  (SuS) angemeldet, davon 70 Anspruchsschüler*innen. Die dreizügige Schule unterrichtet jahrgangsübergreifend und kann insgesamt 65 SuS neu aufnehmen. 30 SuS können voraussichtlich nicht aufgenommen werden.

 

In Abstimmung mit der Schulaufsicht  bei der StädteRegion Aachen und der Schulleiterin der Montessori-Grundschule Mataréstraße wird die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse aufgrund von räumlichen und organisatorischen Gründen nicht befürwortet. 

 

Für die SuS, die nicht aufgenommen werden können, stehen Schulplätze an der benachbarten Grundschule Schönforst zur Verfügung. Darüber hinaus müssen SuS auf andere Grundschulen verteilt werden. Freie Plätze sind noch an der  KGS Luisenstraße, der KGS Beeckstraße und der KGS Am Fischmarkt vorhanden.

 

Die Schulleitung der Montessori-Grundschule Mataréstraße wird die Eltern der Kinder, die nicht aufgenommen werden können, entsprechend beraten und auf die freien Plätze an den anderen Schulen hinweisen.

 

An der KGS Passstraße stellt sich die Anmeldesituation so dar, dass die Schule nach derzeitigem Stand keine 3. Eingangsklasse bilden kann, da die Zahl der angemeldeten Kinder nicht ausreicht. Da nicht abschließend beurteilt werden kann, wie sich das Elternwahlverhalten auch im Hinblick auf die Kinder, die nicht an der Schule am Lousberg aufgenommen werden können, entwickeln wird, erfolgt die vorgeschlagene Bildung von drei Klassen nach Abstimmung mit der Schulaufsicht unter Vorbehalt.

Nach jetzigem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass bei einer gleichmäßigen Verteilung der SuS, die nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden können, keine 3. Klasse an der KGS Passstraße gebildet werden muss und diese als „Reserve“ eingeplant wird.

 

Alle anderen Schulleitungen, an deren Schulen Kinder nicht aufgenommen werden können, informieren ebenfalls die Eltern und weisen auf alternative Schulen hin.

 

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

 

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitungen eine vorläufige Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...