Entscheidungsvorlage - FB 45/0051/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-Härtling-Förderschule sowie den in der Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-Härtling-Förderschule sowie der in der Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

Veranlassung

Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-030302-919-6, 52910000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 7.000

26.748,06

21.000

80.244,18

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-19.748,06

-59.244,18

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden*

keine ausreichende Deckung vorhanden*

 

* Die benötigten Mittel (Aufwand) wurden im Rahmen der 1. Veränderungsnachweisung angemeldet und aufgenommen. Im Rahmen der 2. Veränderungsnachweisung wird ein entsprechender coronabedingter Ertrag als Gegenposition für den im Jahr 2021 entstehenden Aufwand angemeldet.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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