Entscheidungsvorlage - FB 45/0051/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRWBeschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für die Grund- und einige weiterführende Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
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11.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-Härtling-Förderschule sowie den in der Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-Härtling-Förderschule sowie der in der Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Veranlassung
Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) 4-030302-919-6, 52910000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1) 7.000 | 26.748,06 | 21.000 | 80.244,18 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -19.748,06 | -59.244,18 |
| ||||
| keine ausreichende Deckung vorhanden* | keine ausreichende Deckung vorhanden* | |||||
* Die benötigten Mittel (Aufwand) wurden im Rahmen der 1. Veränderungsnachweisung angemeldet und aufgenommen. Im Rahmen der 2. Veränderungsnachweisung wird ein entsprechender coronabedingter Ertrag als Gegenposition für den im Jahr 2021 entstehenden Aufwand angemeldet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,3 MB
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