Kenntnisnahme - AVV/0003/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Sachstand Einführung eTarif NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
18.03.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Initiative des Landes NRW soll jeder Fahrgast bis Ende 2021 die Möglichkeit haben, sich flächendeckend in NRW mit einem auf Luftlinienkilometern basierenden eTarif im öffentlichen Personennahverkehr fortzubewegen. Als Zielgruppe sollen zunächst die Gelegenheitskunden angesprochen werden, die aufgrund der Komplexität der aktuellen Tariflandschaft besonderen Nutzungshemmnissen gegenüberstehen.
Zwischenzeitlich hat das Verkehrsministerium durch ein Memorandum of Understanding (MoU) seine Unterstützung zum eTarif NRW zusagt und den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften des Landes NRW insgesamt 100 Millionen Euro Förderung bis zum Jahr 2031 zugesichert.
Im Rahmen der auf NRW-Ebene eingerichteten Teilarbeitsgruppen in den Bereichen Tarif, Vertrieb, Kommunikation, Einnahmenaufteilung und rechtliche Fragestellungen wurden in den vergangenen Wochen umfangreiche Abstimmungen zwischen Verbundvertretern, SPNV- und ÖSPV-Vertretern durchgeführt.
Tariflich hat man sich in der Teil-AG Tarif bisher auf die folgenden Empfehlungen geeinigt:
- Einheitliche Tarifbildung in ganz NRW: Echte Luftlinie nach Kilometern, Grundpreis und Arbeitspreis
- Individuelle Bepreisung von Grundpreis und Arbeitspreis bei tarifrauminternen Fahrten
- Einmalige Erhebung des Grundpreises und Addition der regionalen Arbeitspreise der durchfahrenen
Tarifräume bei tarifraumübergreifenden Fahrten (NRW-Fahrten) - Gleiche Bepreisung von Hin- und Rückfahrt in ganz NRW
- Keine tariflichen Anwendungen der Tarifkragen (konventioneller Tarif bleibt davon unberührt)
- Anreizsysteme und Deckelungen erfolgen nach einheitlicher Logik in ganz NRW
- Preisbandbreiten in ganz NRW für folgende Preisparameter:
Grundpreis
Arbeitspreis
Preisdeckel
Anreizsysteme
- 24-Stunden-Preisdeckel von 30 Euro in ganz NRW
- Keine BahnCard-Anerkennung zu Beginn, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen geprüft
Weitere Empfehlungen sowie die Tarifbestimmungen werden von der Arbeitsgruppe zeitnah ausgearbeitet. Eine Beschlussfassung soll in der Sitzung des Landesarbeitskreis Nahverkehr am 23.03.2021 erfolgen und im Anschluss den regionalen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.