Kenntnisnahme - AVV/0008/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt den Sachstand zur aktuellen Corona-Situation zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV und die damit verbundenen Herausforderungen für die gesamte Branche wurde in der Vergangenheit bereits berichtet. Mit Blick auf die weitere Entwicklung stellt sich die Situation für den Nahverkehr im AVV aktuell wie folgt dar:

 

Nach wie vor stellen die anhaltende pandemische Lage und die damit verbundenen Einschränkungen und Vorgaben die Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen. Die Verbundgesellschaft steht mit Blick auf aktuelle Entwicklungen u.a. der behördlichen Vorgaben daher weiterhin in einem regelmäßigen engen Austausch mit den Verkehrsunternehmen.

 

In diesem Kontext wird seitens der Verkehrsunternehmen aktuell von einer Fahrgastbelegung von nur etwa 40 % der üblichen Auslastung berichtet. Zugleich sind die Verkehrsunternehmen – nicht zuletzt mit Blick auf die Einhaltung der Abstandsregeln – aufgefordert, das Verkehrsangebot weitgehend unverändert auf dem regulären Niveau fortzuführen. Die wegbrechenden Einnahmen bei annähernd unverändert hohen Kosten führen für die Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger anhaltend zu massiven wirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Für das Jahr 2020 wurde seitens des Bundes und des Landes NRW ein ÖPNV-Rettungsschirm aufgespannt, in dessen Rahmen den Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträgern ein vollumfänglicher Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen bzw. Mehraufwendungen zugesichert wurde. Die seitens der Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträgern diesbezüglich bis zum 30.09.2020 zu stellenden Anträge auf Vorauszahlungen – mit einem Antragsvolumen von rd. 16,6 Mio. Euro (netto; zzgl. Ansprüche aus VRS-/NRW-Tarif) für den Zeitraum März bis Dezember 2020 – wurden nach Prüfung durch die Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich bereits antragsgemäß beschieden und ausgezahlt. Eine Spitzabrechnung der gewährten Leistungen befindet sich aktuell in Vorbereitung.

 

Entsprechend den Angaben des Branchenverbands VDV belaufen sich die Verluste der Branche bei den Ticketeinnahmen für den 9-Monatigen Zeitraum von März bis Dezember 2020 auf insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro. Die in 2021 bislang unverändert angespannte Situation macht es somit dringend erforderlich, dass zur Aufrechterhaltung des Verkehrsangebots und der hierfür benötigten Infrastruktur eine Anschlussregelung für den ÖPNV-Rettungsschirm vereinbart wird. Hierüber findet aktuell bereits eine weitergehende Abstimmung auf der Bundes- und Landesebene statt. In diesem Zusammenhang besteht u.a. Klärungsbedarf hinsichtlich der Verwendung von Restmitteln des Vorjahres und der jeweils hälftig vereinbarten Kostentragung durch Bund und Länder.

Ungeachtet der abrechnungstechnischen Fragen ist aufgrund von Informationen aus diesbezüglichen Abstimmungsgesprächen sowie gleichlautenden Berichten u.a. in der Fachpresse nach derzeitigem Stand jedoch grundsätzlich zu erwarten, dass es auch für das laufende Jahr eine Verständigung über die wirtschaftliche Absicherung des Nahverkehrs zwischen den Beteiligten geben wird. Die Verbundgesellschaft wird über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit zu gegebener Zeit erneut berichten.

 

Angesichts der anhaltenden Diskussion darüber, inwieweit die im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge selbst Corona-Hotspots darstellen, besteht neben den wirtschaftlichen Aspekten eine zentrale Herausforderung der Branche darin, das in Teilen verlorengegangene Vertrauen der Fahrgäste zurückzugewinnen. Diesbezüglich findet im AVV ebenfalls ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Verbundgesellschaft und den Verkehrsunternehmen statt. Über geeignete Marketingkampagnen hinaus wird die insbesondere im Gelegenheitsverkehr erforderliche Fahrgastrückgewinnung u.a. auch durch tarifliche Angebote geprüft.

 

Mit Blick auf die Öffnung der NRW-Impfzentren am 8. Februar hat die Verbundgesellschaft darüber hinaus das Auskunftssystem des AVV sowie die AVV-App avvconnect angepasst. Hierdurch soll die Fahrplansuche nach dem direkten Weg zu den Impfzentren der StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Düren und Heinsberg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtert werden. Des Weiteren erhalten die Fahrgäste auch zu der seit dem 25.01.2021 geltenden erweiterten Maskenpflicht bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln detaillierte Informationen auf der Website des AVV.

 

Über die weitere Entwicklung wird die Geschäftsführung informieren.

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