Kenntnisnahme - AVV/0011/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschiedenes (AVV)Sachstand Förderprojekt "Klimapaket Pendler"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.03.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss des „Klimaschutzplans 2050“ im Jahr 2016 erstmals Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen für einzelne Sektoren beschlossen. Zur Umsetzung des „Klimaschutzplans 2050“ hat das Bundeskabinett am 9. Oktober 2019 das „Klimaschutzprogramm 2030“ verabschiedet und das Bundes-Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Im Bundes-Klimaschutzgesetz werden neben dem nationalen Klimaziel 2030 sektorale jährliche Emissionsbudgets bis 2030 verbindlich festgeschrieben. Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen entlang eines linearen Minderungspfads bis 2030 um 42 Prozent – auf 95 Millionen Tonnen CO2 – im Vergleich zu 1990 mindern. Der „Klimaschutzplan 2030“ umfasst für die einzelnen Sektoren konkrete Maßnahmen, um die festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Ein Handlungsfeld im Verkehrsbereich umfasst dabei Maßnahmen, mit denen die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erhöht werden soll.
Der öffentliche Personenverkehr ist aufgrund der hohen Energieeffizienz und des hohen Grades der Elektrifizierung mit erheblich geringeren Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer verbunden als der motorisierte Individualverkehr (MIV). Durch die Verlagerung von Verkehr vom MIV auf den ÖPNV können daher Minderungen der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erreicht werden. Zur Realisierung dieses Minderungspotenzials bedarf es einer Stärkung des ÖPNV. Daher unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms in Ergänzung weiterer Maßnahmen Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV, die dazu geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzprogramms zu leisten.
Die umzusetzenden Maßnahmen sollen dazu beitragen,
- die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen,
- die Nutzung des ÖPNV zu steigern,
- die Verlagerung von Verkehren des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV zu erreichen und
- die CO2-Emissionen des ÖPNV und des Verkehrssektors zu verringern.
Gefördert werden zur Erreichung der Klimaziele geeignete Maßnahmen in drei Bereichen:
- Entwicklung attraktiver Tarife (z.B. JobTickets, innovative Tarif-/Verbundangebote),
- Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z.B. Mobilitätsplattformen sowie deren Verknüpfung) und
- Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z.B. Taktverdichtungen, Entwicklung und Realisierung von On-demand-Diensten, Vorrang- und Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln).
Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beläuft sich in den nächsten vier Jahren auf über 250 Mio. € nach gegenwärtigem Sachstand (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2021) und vorbehaltlich der Beschlüsse über die zukünftigen Bundeshaushalte für die kommenden Haushaltsjahre.
Der entsprechende Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist am 22.01.2021 gestartet. Eine Beteiligung an einem zweistufigen Auswahlverfahren durch Einreichung einer Projektskizze ist demnach bis spätestens 29.03.2021 möglich.
NRW-weite Vorgehensweise
Klimaschutz hört nicht an Stadtgrenzen oder Verbundgrenzen auf, sondern muss überregional werden. Vor dem Hintergrund der Erreichung globaler Klimaziele, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor bedeutsam zu senken, ist die Stärkung des Modal-Splits zugunsten des ÖPNV eine gemeinsame Aufgabe aller ÖPNV-Akteure in NRW.
Gleichzeitig wird der Ruf der Kunden und der Öffentlichkeit immer deutlicher nach Tarifen, die kein Tarifwissen erfordern. Aber auch angesichts der COVID-19-Pandemie ist es ein wichtiges Ziel, Angebote zu entwickeln, welche das neue Mobilitätsverhalten berücksichtigen. Um diese Ziele zu erreichen und die Zugangshürde zum ÖPNV zu senken, sind einfache und kundenorientierte Lösungen im tariflichen und vertrieblichen Bereich erforderlich. Ziel der Attraktivitätssteigerung ist es dabei, einen dauerhaften und maßgeblichen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV zu erreichen, um so die Umweltbelastung durch die Gewinnung neuer Stammkunden nachhaltig zu verringern.
Den verkehrsbedingten CO2- und Luftschadstoffemissionen bedeutsam zu senken und somit landesweit einen weiteren wirkungsvollen Beitrag zur Förderung des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung zu leisten, kann allerdings nur durch gemeinsames und konsequentes Handeln gelingen. Aus Sicht der Tarifkooperationsräume VRS, VRR, AVV und WestfalenTarif ist es deshalb zielführend, einen gemeinsamen Antrag abzugeben. Gleichzeitig erhöht aus Sicht der Beteiligten die gemeinsame Antragstellung die Chancen, eine Förderzusage zu erhalten und somit weitere finanzielle Mittel für den ÖPNV unserer Region zu sichern und damit den Anteil an ÖPNV-Wegen unter allen geleisteten Wegen erhöhen zu können. Deshalb arbeiten die Akteure derzeit gemeinsam an einem eTarif-Konzept, das sich prioritär an Berufspendler richtet.
Zielgruppe
Trotz verschiedener erfolgreicher tariflicher Angebote in NRW ist die Marktdurchdringung im Bereich der Berufspendler weiterhin geringer als in anderen Zielgruppen im ÖPNV. Dies hängt insbesondere mit der Besonderheit dieser Zielgruppe zusammen, denn Berufspendlern stehen vergleichsweise höhere finanzielle und gleichzeitig nur geringe zeitliche Mittel zur Verfügung. Die Erreichbarkeit der Arbeitsstelle stellt bei der Wahl des Verkehrsmittels für die täglichen Pendlerstrecke daher ein wichtiges Kriterium dar. Aus diesem Grund ist der motorisierte Individualverkehr für die meisten Berufspendler von hoher Bedeutung und die Zielgruppe der Berufstätigen zeichnet sich durch eine besonders hohe Pkw-Verfügbarkeit aus.
Aus diesen Gründen handelt es sich bei den Berufspendlern um eine Schlüsselgruppe zur Reduktion des Autoverkehrs mit großem Potenzial im Sinne der Verkehrswende.
Nächste Schritte
Derzeit wird gemeinsam das Grobkonzept erarbeitet. Ein besonderer Fokus wird dabei auch darauf gelegt, dass das Modell auch nach dem Förderzeitraum zukunftsfähig und kostendeckend ist.
Die Verbundgesellschaft wird über den Fortgang der Aktivitäten berichten.