Entscheidungsvorlage - FB 11/0017/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Steuerung von Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-, Fernwärme-, Strom- und Telekommunikationsnetzen im Aachener Stadtgebiet in Kooperation mit der Regionetz GmbH, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD.

 

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Steuerung von Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-, Fernwärme-, Strom- und Telekommunikationsnetzen im Aachener Stadtgebiet in Kooperation mit der Regionetz GmbH, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Als einer der größten Netzbetreiber in der Region bündelt die Regionetz GmbH, nachfolgend kurz Regionetz genannt, alle Aufgaben rund um den Bau, den Betrieb und die Netzwirtschaft in den Bereichen Strom-, Gas-, Wärme- und Wassernetze in der Stadt Aachen. Darüber hinaus erfolgt die Betriebsführung des Abwasserbereiches in Aachen durch die Regionetz.

Sehr hohe Sanierungsbedarfe seitens der Regionetz sowie im Bereich der Verkehrsinfrastruktur seitens der Stadt Aachen erfordern zunehmend immer mehr Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten bzw. den Auftraggebern, um entsprechende Maßnahmen im geplanten Zeit- und Kostenrahmen umsetzen zu können, Synergien in der Planung zu nutzen und übermäßige Belastungen für die Bürger*innen durch Baustellen im Stadtgebiet zu vermeiden.

 

Zur verbindlichen Steuerung (zeitliche Festlegung von Maßnahmen(-paketen), verbindliche Planung, Kommunikation, Bau und Umsetzung von geplanten Budgets bzw. Haushaltsansätzen) anstehender Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-, Fernwärme-, Strom- und Telekommunikationsnetzen bedarf es somit einer deutlich engeren Kooperation zwischen der Regionetz und der Stadt Aachen.

Dies erfordert die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle in der Abteilung FB 61/700 - Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser im FB 61, deren  Aufgabenschwerpunkt die federführende Zusammenführung und Auswertung aller relevanten Informationen ist, um zeitliche, räumliche und organisatorische Zusammenhänge transparent offenzulegen und die erforderlichen Abstimmungen herbeizuführen.

Als Pendant wird diese entsprechende Funktion ebenfalls bei der Regionetz gebildet. Der Bedarf beider Funktionen resultiert aus den Erkenntnissen des im letzten Jahr begonnen Projektes „Maßnahmenabstimmung Regionetz/ Stadt Aachen“, welches seitens der Stadt Aachen aufgabenbezogen von FB 61 und E 18 betreut wird.

 

Durch eine ständige Betreuung der Gesamtmaßnahmenübersicht, die alle anstehenden Infrastrukturmaßnahmen seitens der Stadt Aachen und der Regionetz zusammenfassen soll, können auf beiden Seiten kritische Rahmenbedingungen innerhalb einzelner und auch im Hinblick auf verschiedene Projekte untereinander frühzeitig identifiziert und bei Konflikten zeitnah entsprechende Lösungsansätze erarbeitet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

(HHPLE)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff. (HHPLE 2021)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

 0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

45.200 €

0

271.200 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

45.200 €

0

271.200 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-45.200 €

-271.200 €

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer Vollzeitstelle, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD (technische Sachbearbeitung) in Höhe von 90.400 Euro jährlich (gemäß KGSt - Materialien 2019/2020).

 

Da von einer Besetzung der Stelle frühestens ab dem 01.07.2021 auszugehen ist, werden für das Haushaltsjahr 2021 die hälftigen Personalkosten zu Grunde gelegt.

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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