Entscheidungsvorlage - FB 61/0071/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 559 zur Kenntnis.

Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 559 für den Bereich östlich der Süsterfeldstraße, gegenüber Hausnummern 51, 53, 55, 57 im Stadtbezirk Aachen-Mitte gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung am 09.05.2019 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, im Bereich östlich der Süsterfeldstraße, gegenüber den Hausnummern Süsterfeldstraße 51, 53, 55, 57, den Bebauungsplan Nr. 559 aufzuheben. Außerdem beschloss er, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schloss sich in ihrer Sitzung am 15.05.2019 dem Beschluss des Planungsausschusses an und beschloss aus bezirklicher Sicht, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

In der Zeit vom 22.07.2019 bis 23.08.2019 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 559 statt. Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich am 10.09.2020 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschloss er gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte in ihrer Sitzung am 09.09.2020 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 559 fand in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 04.01.2021 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden eingegangen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Planungsausschuss wurden über das Ergebnis informiert, eine erneute Beratung dort ist nicht erforderlich

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 559 als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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