Entscheidungsvorlage - A 61/0033/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss VEP Kulturbunker Rehmannstraße und Sachstandsberichthier: Antrag der Fraktionen SPD und Grüne zur Tagesordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Aufbau eines soziokulturellen Zentrums im
Frankenberger Viertel
soll der
derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 547 durch die Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert werden.
Um
die Beratungsfolge der politischen Gremien der Stadt Aachen einzuhalten,
schlägt die Verwaltung die Beratung über einen Aufstellungsbeschluss in der
nächstmöglichen Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen - Mitte und des Planungsausschusses vor. Dies
entspricht den Richtlinien des Rates über die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Der
Planungsstand dieses Verfahrens ist nach Abschluss der Voruntersuchungen und
Vorabstimmungen innerhalb der Verwaltung so, dass als nächster Schritt die Programmberatung mit dem Auftrag zur
Bürgerbeteiligung folgen könnte.
Der
Neubau mit seinen vielfältigen Nutzungsangeboten und der Ausbau des
Veranstaltungsraumes im Musikbunker führen zu einem erhöhtem Besucheraufkommen
und zu einer Verschärfung der bereits vorhandenen Stellplatzproblematik im
unmittelbaren Bereich des Musikbunkers und den angrenzenden Wohnstraßen.
Zur
Zeit führt das Planungsamt in Zusammenarbeit mit dem Musikbunker e.V. Gespräche
mit dem Eigentümer der Flächen des unmittelbar benachbarten Geländes des
Moltkebahnhofes.
Hier
soll ein möglichst großer Anteil
an Stellplätzen auf dem noch
baulich nutzbaren Bereich des Moltkebahnhofes untergebracht werden.
Auf
Grund der Fußwegeentfernungen hat eine solche Unterbringung der Stellplätze aus
städtebaulichen und verkehrlichen Gründen Vorrang.
Zur
Zeit strebt der Musikbunker e.V. den Erwerb des Bunkers an. Ein Vorkaufsrecht
besteht bis zum Ende des Jahres.