Kenntnisnahme - FB 45/0046/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums durch Frau Langfort-RiepeAntrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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11.03.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum 14.1.2021 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, den Punkt „Vorstellung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums durch Frau Langfort-Riepe“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen.
Erläuterungen
Das Euregionale Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (im Folgenden mit EMZ abgekürzt) ist die zentrale Fachberatungs- und Fortbildungsstelle in medienpädagogischen und medientechnischen Fragen für rund 750 schulische und außerschulische Einrichtungen in der Städteregion. Grundlage für den Betrieb des EMZ bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (im Folgenden mit örV EMZ abgekürzt), die zwischen den drei Vertragspartnern geschlossen wurde. Die Partner Stadt und StädteRegion Aachen teilen sich die Finanzierung des Medienzentrums hälftig. Von der unteren Schulaufsicht werden zudem fünf Lehrkräfte mit unterschiedlichen Stundenanteilen gestellt, die unter einem Dach mit den kommunalen Mitarbeiter*innen (4,5 Stellen) im Bereich der Medienbildung gemeinsam tätig sind. Ergänzt wird das Team vom Datenschutzbeauftragten für Schulen, der ebenfalls seinen Arbeitsplatz im EMZ hat. Damit ist das Medienzentrum eine staatliche-kommunale Verantwortungsgemeinschaft und bündelt innere und äußere Schulangelegenheiten sowie medienpädagogische und medientechnische Konzepte. Medienbildung wird als ganzheitliche Aufgabe verstanden und findet längs der Bildungskette von der Erzieherin in der Kita über die Sozialarbeiterin in der Jugendeinrichtung bis hin zur Lehrerin am Berufskolleg statt.
Gemäß örV EMZ übernimmt die zentrale Medienstelle in der Region die folgenden Aufgaben:
- Bereitstellung von didaktischen Medienpaketen[1] für die Schulen und (in Kürze auch) Kitas in der Region und in Ostbelgien über die Online-Datenbank EDMOND NRW[2]
- Medienpädagogische Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildung für schulische und außerschulische Einrichtungen
- Außerschulische Kinder- und Jugendmedienarbeit
- Fachtechnische Beratung (Präsentationstechnik und die dazugehörigen Steuergeräte) inkl. technischer Multiplikatorenschulungen[3]
- Gründung von qualifizierten Bildungspartnerschaften und die Förderung der aktiven Medienarbeit in der Region
- Zusammenarbeit mit den technischen Dienstleistern in der Region (wie beispielsweise der regio iT oder AixConcept) sowie regionalen und überregionalen Einrichtungen in dem Bereich der Medienbildung und den zwei Landschaftsverbänden (LVR und LWL)
- Planung, Organisation und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
Darüber hinaus berät das EMZ Bildungsträger in der gesamten Region in medienpädagogischen und medientechnischen Fragen und konzeptioniert und begleitet kommunale Medienentwicklungsplanungen. Bei dem Umsetzen einschlägiger Förderprogramme unterstützt das Medienzentrum die einzelnen Kommunen in der gesamten Region. Das Medienzentrum arbeitet eng mit dem Institut für Didaktik der RWTH, dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen (ZfsL) und dem Schülerlabor InfoSphere sowie außerschulischen Lernorten zusammen.
Das EMZ arbeitet an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik, Medienausstattung sowie Medienentwicklungsplanung und fördert Medienbildung in vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen.
Aufgrund der aktuellen Situation sind dabei die folgenden Angebote und Konzepte in den Fokus gerückt:
- Online-basierte und telefonische Beratungsleistungen sowie die Anmeldung und Einweisungen für die Onlinedatenbank EDMOND NRW. Seit dem 15.12.2020 bietet das EMZ in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragen für Schulen ein rechtssicheres Videokonferenzprogramm für das Distanzlernen an. Aktuell melden sich bis zu 150 Lehrkräfte täglich bei EDMOND NRW neu an. Das EMZ verwaltet die Datenbank und leistet den technischen und pädagogischen Support für ebendieses Angebot. Darüber hinaus geben die Mitarbeiter*innen Auskunft darüber, wie sich die didaktischen Medienpakete gewinnbringend in das Distanzlernen integrieren lassen.
- Medientechnische Beratungsprozesse laufen unter Einhaltung der geforderten Abstands- und Hygieneregeln weiter, damit die Schulen von den Schulträgern schnellstmöglich mit Medientechnik ausgestattet werden können und die Fristen der Förderprogramme eingehalten werden. Diesbezüglich steht seit Sommer 2020 neben dem digitalen Klassenzimmer ein medientechnischer Beratungsraum („TecLab“) zur Verfügung, der mit Fördermitteln des Ministeriums für Schule und Bildung eingerichtet werden konnte.
- Verleih und pädagogische Begleitung von Tablet-Koffern für Schulen und Kitas (im Rahmen des Projektes „medienkompetente Kitas“) in der Region in Verbindung mit einer Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte. Zu Beginn der Pandemie auch Verleih einzelner Tablets an Lehrkräfte, die nicht über ein eigenes Endgerät verfügen.
- Erklärfilme für den Einsatz unterschiedlicher Plattformen und Tools im Unterricht auf Distanz. Dabei werden Fragen, die dem EMZ mehrfach gestellt werden und deren Beantworten einen Mehrwert für viele Lehrkräfte darstellt, in einem Erklärfilm aufgegriffen. Die Videos können über die Internetseite des EMZ abgerufen werden.
- Best-Practice-Beispiele für das Distanzlernen sowie für den Medieneinsatz in der Kita. Dabei werden Lehrkräfte (auch überregional) und Erzieher*innen aus den hiesigen Kitas zu ihrem Medieneinsatz im Unterricht und Bildungsalltag interviewt.
- Fortbildungsangebote über die Plattform „Moodle“ sowie Webinare über ZOOM.[4] Die Medienberater realisieren zudem landesweite Fortbildungsangebote zu LOGINEO LMS.[5]
Zukünftig sollen diese Angebote auch speziell den Schulen in unserer Region zur Verfügung gestellt werden. Eine Kooperation mit dem Kreis Heinsberg ist diesbezüglich in Planung.
Weitere Aufgabenbereiche, die derzeit verstärkt vom EMZ abgedeckt werden, können dem Jahresbericht 2019 entnommen werden, der auch einen Einblick in die Arbeit der zentralen Medienstelle in Zeiten von Corona bietet.[6] (sh. Anlage 1)
Der als Anlage 2 beigefügte Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 14.1.2021 gilt hierdurch als abschließend bearbeitet.
[1] Der Prozess beinhaltet auch den Bestandsaufbau und die Bestandserschließung geeigneter Bildungsmedien. Jährlich werden diesbezüglich sogenannte Landes- und Kreisonlinelizenzen unter pädagogischen Gesichtspunkten sowie auf der Grundlage einschlägiger Statistiken und einer kontinuierlichen Marktbeobachtung beschafft. Bildungseinrichtungen aus der Region haben die Möglichkeit, sich an diesem Prozess aktiv zu beteiligen.
[2] Damit erfüllt das Medienzentrum u.a. die Pflichtaufgabe der 11 Schulträger in der Region und stellt den Schulen „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen […] Lehrmittel“ bereit, vgl. § 79 SchulG NRW.
[3] Die Medientechniker*innen beraten Schulen auf der Grundlage der schulischen Medienkonzepte und erstellen Gerätelisten, sie testen Präsentationstechnik für Bildungseinrichtungen und setzen einheitliche Standards im Bereich der Medientechnik. Für die Installation der Technik in den Schulen selbst sind sie jedoch nicht zuständig, diese Aufgabe obliegt den einzelnen Schulträgern!
[4] Im Dezember 2020 fand beispielsweise ein Webinar zum Thema „Cyber-Mobbing“ statt. Ca. 70 Lehrkräfte aus Schulen, pädagogische Fachkräfte aus außerschulischen Einrichtungen sowie Sozialarbeiter und Psychologen haben daran teilgenommen.
[5] LOGINEO LMS ist ein Lernmanagement-System, welches auf der Software Moodle basiert und vom Land NRW allen Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
[6] Die Leitung des EMZ verfasst gemäß örV EMZ jährlich einen Tätigkeitbericht, der über die Aufgabenwahrnehmung in den einzelnen Dienstleistungsbereichen informiert und einen Einblick in die Personal- und Organisationsentwicklung bietet. Dieser Vorlage wurde der aktuelle Jahresbericht beigefügt, siehe Anhang Nr. 1.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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11,7 MB
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|||
2
|
öffentlich
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234,9 kB
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