Entscheidungsvorlage - FB 52/0019/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Neuköllner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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14.04.2021
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 und vorbehaltlich der Empfehlung durch den Sportausschuss, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Neuköllner Straße.
Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Neuköllner Straße zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen verfügt über 20 städtische Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).
Im Sommer 2020 erfolgte eine Besichtigung der Kunstrasenplätze, die in den Jahren 2006 – 2009 erstellt und bisher noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport.
Im Rahmen dieses Besichtigungstermins wurde auch die Sportanlage Neuköllner Straße überprüft. Diese Sportanlage besteht aus zwei Kunstrasenplätzen unterschiedlicher Größe. Der Kunstrasen auf beiden Plätzen ist 11 Jahre alt. Während der Kunstrasenbelag auf dem kleineren Spielfeld noch in einem, dem Alter entsprechenden, guten Zustand ist, ist ein starker Faserverlust auf dem größeren Platz festzustellen. Es sind vermehrt kahle Stellen mit einem erheblichen Faserverlust zu verzeichnen. Die Sportplatzpflegekolonne konnte im Rahmen der Pflegearbeiten feststellen, dass der Faserverlust stark zunimmt. Nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen von anderen Kunstrasenplätzen verschlechtert sich der Zustand schnell. Eine Erneuerung des Belages ist daher erforderlich.
Der vorzeitige Verschleiß des Kunstrasenplatzes ist der starken Nutzung durch Schulen und Vereine geschuldet. Der Platz wird in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr von den benachbarten beiden Berufskollegs (mit über 4.000 Schülern und Schülerinnen) genutzt. Ab 17.00 Uhr wird der Platz an 7 Tagen in der Woche von dem DJK Fußball-Verein Haaren 1912 e.V. genutzt. Der Fußballverein hat 383 Mitglieder und stellt 11 Mannschaften auf.
Der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Neuköllner Straße hat eine Größe von 98 x 65 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 7.850 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Granulat-Füllung wird der neue Kunstrasen eine Sand/Kork-Füllung erhalten. Die Sanierungskosten werden auf ca. 235.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element
5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme ist für Juli/August 2021 geplant.
Am 15.01.2021 wurde durch den Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
(FB 60) ein Antrag bei der Bezirksregierung Köln auf Fördermittel für die geplante Sanierungsmaßnahme des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Neuköllner Straße aus dem Landesförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ gestellt.
Eine Förderung in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich. Vor Beginn der Maßnahme ist die Entscheidung des Fördermittelgebers abzuwarten. Die Maßnahme soll auch dann durchgeführt werden, wenn keine Fördermittel bewilligt werden, da die Sanierung des Kunstrasenplatzes dringend erforderlich ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 260.000 | 540.289,51 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021, ein Ansatz von 260.000 € für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung.
Weiterhin stehen aufgrund einer Ermächtigungsübertragung 280.289,51 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes Monschauerstraße und die Endabwicklung der Sanierungsmaßnahmen auf den Sportanlagen Siegelallee und Josef-Glockner-Stadion zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
x nicht bekannt
Es handelt sich bei dem Vorhaben um den reinen Austausch des Materials. Er ergibt sich keine Änderung zur bestehenden Situation im Hinblick auf den Klimaschutz oder die Klimafolgeanpassung.