Kenntnisnahme - FB 52/0022/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt die seitens der Verwaltung geplante Einrichtung eines Schulsportfonds in Zusammenarbeit mit dem „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“ zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Verein „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“ unterstützt die Stadt Aachen bereits seit einigen Jahren mit einem Schulbuchfonds, um bedürftige Familien bei der Beschaffung von Schulbüchern durch die Übernahme des Eigenanteils zu fördern.

Die Einrichtung dieses Fonds wurde im Schulausschuss am 18.10.2007 beschlossen.

 

Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen.

 

Zukünftig möchte der Verein darüber hinaus Kindern in Notsituationen die Teilnahme am Schulsport, die Aufnahme in Sportvereinen oder eine Teilnahme an offenen Sportangeboten ermöglichen. Dafür möchte der Verein, ähnlich wie beim Schulbuchfonds, einen Schulsportfonds einrichten. Durch die Einrichtung eines solchen Fonds soll insbesondere Familien geholfen werden, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Probleme haben, die notwendige Sportausstattung für den Sportunterricht zu beschaffen oder die Teilnahme an offenen Sportangeboten zu finanzieren.

 

Da der Verein die notwendige Abwicklung, d.h. die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Bewirtschaftung der Mittel nicht selbst leisten möchte, wurde vereinbart, dass der Verein der Sportverwaltung die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt und diese die Bewirtschaftung übernimmt.

 

Die Abwicklung kann über die Sportverwaltung erfolgen, indem die Schulen die Antragsvoraus-setzungen prüfen und die Mittel im Bedarfsfall bei der Sportverwaltung abrufen. Anschließend überweist die Schule den betreffenden Eltern die Zuschüsse. Den in Frage kommenden Antragstellern/ Antragstellerinnen wird somit der Gang „aufs Amt“ für die erforderliche Offenlegung ihrer Einkommenssituation und Bedürftigkeit erspart und ein niedrigschwelliger Zugang zu dieser Unterstützung kann ermöglicht werden.

 

Bei einer bereits erfolgten Abfrage bzgl. des Interesses am Schulsportfonds seitens der Schulen und der Bereitschaft, dieses Projekt zu unterstützen, erfolgten bereits überwiegend positive Rückmeldungen.

 

Zwischen der Sportverwaltung und dem Verein wurden für das Verfahren die als Anlage beigefügten Regularien vereinbart.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

x           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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