Kenntnisnahme - FB 61/0085/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten. 

Die Ratsanträge

-          Nr. 525/17 „Folgeprojekt im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“: Integriertes Handlungskonzept für Aachen-Forst, Schönforst und Driescher Hof“ der Grüne-Fraktion,

-          Nr. 42/18 „Aachens Innenstadt neu denken und zukunftsfest weiterentwickeln“ der Grüne-Fraktion,

-          Nr. 74/18 „Rahmenplan Innenstadt entwickeln“ der SPD-Fraktion und

-          Nr. 78/18 „Die Innenstadt als Quartier denken! Rahmenplan Mitte“ der SPD-Fraktion

gelten damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 6.2.2020 hat der Planungsausschuss den Jahresbericht zur Städtebauförderung für das Jahr 2019 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, entsprechend die Städtebauförderanträge für das Jahr 2020 vorzubereiten.

Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Bericht für das Jahr 2020 vor, in dem auch ein Ausblick auf die kommenden Jahre enthalten ist. Der Bericht gliedert sich in drei Teile:

  • Teil A behandelt die aktuellen Rahmenbedingungen.
  • Teil B widmet sich den einzelnen Projektständen innerhalb der jeweiligen Fördergebiete.
  • Teil C bietet einen Ausblick auf die kommenden Jahre.

Ziel ist es, ein abgestimmtes Programm vorzulegen, anhand dessen die Verwaltung ihre Arbeitsplanung und Prioritäten ausrichtet.

 

 

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

Städte und Gemeinden unterliegen einem stetigen Wandel: Die Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen darin, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Das Ziel: Städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite abzubauen, dabei in zunehmendem Maße präventiv zu agieren, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern und gewachsene bauliche Strukturen zeitgemäß und nachhaltig weiterzuentwickeln. So bleiben Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv. Zugleich wird die örtliche, kommunale und regionale Identität gestärkt.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beschreibt die Neuausrichtung der Städtebauförderprogramme wie folgt:

„Beginnend mit dem Programmjahr 2020 ist es gelungen, aus den bisher sechs Programmlinien der Städtebauförderung nunmehr drei Programmteile zu machen und diese heißen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Weniger Programme bedeuten mehr Flexibilität für alle Beteiligten, wenn es um die Erneuerung der ländlichen und städtischen Infrastrukturen für unsere Bürger*innen geht.

Die Städtebauförderung enthält ein gemeinsames Bekenntnis von Bund und Land zum Einsatz von Fördermitteln für den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen.

Dabei zielt die Förderung auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Herausforderungen. Die Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik mit dem zentralen Instrument der Städtebauförderung erfolgt auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten, die mit einer Orientierung in Bildung, Gesundheit und Klimaschutz verbunden sind. (…)

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel: Ab 2021 werden die genannten Maßnahmen, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.“

 (Quelle: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung)

„Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, bestehend aus den drei neuen Regelprogrammen („Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) und dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ für das Jahr 2020 werden insgesamt 295 Projekte mit 396,6 Millionen Euro gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 530 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf rund 133 Millionen Euro.

Von den 396,6 Millionen Euro Fördermitteln tragen

  • das Land Nordrhein-Westfalen rund 198,1 Millionen Euro,
  • der Bund rund 191,3 Millionen Euro und
  • die Europäische Union rund 7,2 Millionen Euro.“

(Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, „Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020“, unter dem Link siehe oben)

Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes (STEP) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) findet üblicherweise in der ersten Jahreshälfte eines jeden Programmjahres statt und informiert den Mittelempfänger (die jeweilige Kommune) mit Angabe des Fördervolumens über die geförderten Projekte. Erst in der 2. Jahreshälfte des jeweiligen Programmjahres ist dann mit den Förderbescheiden der Bezirksregierung zu rechnen.

 

Eine Übersicht der derzeitigen Programmgebiete der Stadt Aachen befindet sich in Anlage 1.

 

Auf Aachen entfielen im Programmjahr 2020 Fördermittel in Höhe von 5,36 Mio. Euro, die sich auf die Programmgebiete Innenstadt, Haaren und Beverau verteilten (näheres im Folgenden unter B). Die erfreulichen Bewilligungsbescheide erreichten die Stadt Aachen bereits im Sommer 2020.

 

Die im Programmjahr 2020 zunächst bewilligten Fördermittel in Höhe von 70-80% der förderfähigen Kosten = ffK (abhängig von der Gebietskulisse) mit einem Volumen von rund 5,36 Mio. Euro überstiegen die Beträge, die - über die letzten 10 Jahre betrachtet – der Stadt Aachen im Rahmen der Städtebauförderung zu Gute kamen. Zusätzlich dazu wurde die Förderung des Landes mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes, das „Investitionspaket Kommunen“ – ein Programm zur Entlastung kommunaler Haushalte, das den Eigenanteil der Kommune zu 100% übernimmt, zugesagt. Auf Aachen entfiel somit für das Programmjahr 2020 eine Gesamtfördersumme von 7,15 Mio. Euro (s. Anlage 2).

 

Das Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (STEP) für das Programmjahr 2021 wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 veröffentlicht werden. Das Bewilligungsvolumen für die städtebauliche Erneuerung wird beim Bund und beim Land erst im Rahmen der Verabschiedung des Bundes- bzw. Landeshaushaltes für das Jahr 2021 festgelegt. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundes- und des Landeshaushaltes für das Jahr 2021 werden für die drei Bund-Länder-Programme in der Städtebauförderung für das Jahr 2021 rund 350 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

 

Von Seiten der Stadt Aachen wurden für das Programmjahr 2021 Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von rund 2,38 Mio. Euro und mit einer Fördererwartung in Höhe von 80% von rund 1,90 Mio. Euro eingereicht (s. Tabelle Anlage 3). Die vergleichsweise niedrige Summe erklärt sich dadurch, dass derzeit eine Vielzahl von Planungen laufen (und beantragt wurden), die weniger hohe Investitionssummen auslösen. Die beantragten Maßnahmen wie die Erarbeitung des Parkpflegewerks für den Burtscheider Kurgarten bzw. die Vergabe für eine Mehrfachbeauftragung für die städtebauliche Qualifizierung des Kur- und Rehastandortes Burtscheid bilden die Grundlage und werden in den kommenden Jahren investive Maßnahmen auslösen.

 

Für die Stadtentwicklung Aachens ist die Städtebauförderung eine verlässliche Größe. Regelmäßig sind die Landesprogramme überzeichnet, so dass Aachen in Konkurrenz zu anderen Kommunen treten muss. Die hohe Qualität der Aachener Anträge spielt daher eine wichtige Rolle bei der Einwerbung von Fördermitteln. Voraussetzung für die Beantragung einzelner Maßnahmen ist dabei immer ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das die jeweiligen Herausforderungen und das Zusammenwirken von Einzelmaßnahmen im Stadtteil betrachtet. Weiterhin ist eine Sanierungssatzung für ein räumlich klar definiertes Sanierungsgebiet durch die Kommune zu beschließen und damit weitere Voraussetzung für die Förderung. Der räumliche Zuschnitt deckt sich mit den Aussagen des jeweiligen ISEKs. Über die Sanierungsgrenzen hinweg können keine Fördermittel fließen. Daher spielt die passgenaue Abgrenzung der Gebiete schon zu Beginn eine bedeutende Rolle. Bei den aktuellen Fördergebieten in Aachen werden nicht alle sanierungsrechtlichen Möglichkeiten des Baugesetzbuches (BauGB) ausgeschöpft, sondern das vereinfachte Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB gewählt. Neben der Einwerbung von Städtebaufördermitteln hat das den Vorteil für Privatleute, dass unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Investitionen am Gebäude nach dem Einkommenssteuergesetz abgesetzt werden können. Die umfassenden Möglichkeiten des sanierungsrechtlichen Vollverfahrens sind in der Regel für die Umsetzung der Ziele der ISEKe nicht erforderlich.

 

Weitere Informationen zur Städtebauförderung des Landes:

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Gebietskulissen wurden von Seiten der Stadt Aachen in 2020 Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) über auslaufende und neu zu erschließende Programmgebiete geführt. Hintergrund ist, dass sich mehrere Gebiete dem Laufzeitende nähern (Aachen-Nord, Brand, Haaren) und auf Grund geänderter Problemlagen eine geschärfte Fokussierung notwendig ist. (Hierzu mehr unter Teil C)

 

Die einzelnen Projektstände werden im Folgenden gebietsweise unter Punkt B erläutert.

 

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick 2020 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

1. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Im Rahmen der 6. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 wurde im Programmjahr 2020 mit einem Fördersatz von 80% ffK zunächst eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 0,96 Mio. Euro für die folgenden Projekte bewilligt:

 

-          Mehrfachbeauftragung: Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes zur Vorbereitung der planungsrechtlichen Sicherung zur Umsetzung Hbf Südausgang

-          Umgestaltung Pontstraße / Platz am Marienbongard

-          Verbesserung Fußgängerführung im Kreuzungsbereich Harscampstraße bis Einmündung Theaterstraße

-          Verbesserung der Freibereiche von Schulen, hier: Schule am Lousberg

-          Aufwertung von Spielplätzen und Umsetzung besserer Erreichbarkeit, Neugestaltung Spielanlage Lindenplatz und Spielpunkt Augustinergasse.

 

Mit der Zusage des unter Punkt A bereits erwähnten „Nordrhein-Westfalen-Programms I“ belief sich die Förderzusage schließlich auf 100% der beantragten Gesamtsumme und somit für das Programmjahr 2020 für die Aachener Innenstadt auf insgesamt 1,19 Mio. Euro.

 

Mit dem Antrag vom 30.09.2020 für die 7. Förderstufe im Programmjahr 2021 wurden folgende Projekte mit einem Fördersatz von 80% ffK und einer erhofften Zuwendung in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro beantragt:

 

-          Kur- und Rehastandort Burtscheid – Städtebauliche Qualifizierung – Mehrfachbeauftragung

-          Erarbeitung Parkpflegewerk Burtscheider Kurgarten

-          Städtebauliche Machbarkeitsstudie Hbf Südausgang

-          Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk Stadtpark – Konzertplatz und Minigolfanlage

-          Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk – Neuordnung Bereich Neues Kurhaus

-          Verflechtungsbereich Harscampstraße, „Schildplatz“ und Schildstraße

-          Verbesserung der Freibereiche von Schulen, hier: Gemeinschaftsgrundschule Gerlachstraße.

 

 

Im Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung für 2021 findet sich nun erfreulicherweise der von Seiten der Stadt Aachen für das Innenstadtkonzept 2022 in 2020 eingereichte Antrag in der Priorität „A“. Dies ist wieder ein positives Signal für Aachen, da – vorausgesetzt, das Ministerium folgt dem Vorschlag –, die Stadt Aachen aus Erfahrung davon ausgehen kann, dass ihr Antrag auch für das Programmjahr 2021 im Rahmen des STEP 2021 vollständig bewilligt werden wird.

 

Bereits bewilligte Projekte aus den vorherigen Förderstufen sind teils bereits umgesetzt (s. Maßnahme Hof und Mariahilfstraße), andere befinden sich in der Planung und kurz vor der Umsetzung wie die Martin-Luther-Straße mit Teilbereichen der Gottfriedstraße und Richardstraße.

 

Auch strategische Maßnahmen wie die Modernisierungsberatung durch altbau plus e.V. soder die Umsetzung des Citymanagements laufen in der Innenstadt bereits erfolgreich.

 

Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) in 2020 wird das Innenstadtkonzept 2022 perspektivisch in den nächsten Jahren auslaufen. Geplant ist eine Überführung des bestehenden Innenstadtkonzeptes 2022 in eine Fokussierung und inhaltliche Neuausrichtung auf die östliche Innenstadt. 

 

 

2. ISEK Beverau (Initiative ergreifen, Aktive Zentren)

 

Mit politischem Beschluss vom 14.11.2019 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für Beverau (ISEK Beverau) zusammen mit dem Antrag zur 1. Förderstufe in 2019 im Rahmen des Programmes „Aktive Zentren“ zur Beantragung von Städtebaufördermitteln eingereicht. Mit Beschluss vom 11.12.2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Beverau beschlossen.

 

Leitprojekt des ISEK Beverau ist der Umbau des ehemaligen Reiterhofes „Gut Branderhof“ zum Nachbarschafts- und Begegnungszentrum. Für diese Maßnahme wurde eine Förderung durch das Landesprogramm „Initiative ergreifen“ angestrebt, welches Projekte unterstützt, die bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen. Nach einer mehrjährigen Qualifizierungsphase wurde das Projekt „Gut Branderhof“ am 10.07.2019 im Beirat „Initiative ergreifen“ abschließend beraten und eine Förderempfehlung ausgesprochen. Voraussetzung für die Förderbewilligung des Leitprojektes war die Einbettung der Maßnahme in ein politisch beschlossenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept, welches dem Ministerium für das Programmjahr 2020 mit der 1. Förderstufe vorgelegt wurde.

 

Der Gesamtantrag enthält bei einem zugesprochenen Fördersatz von 70% ffK ein Fördervolumen von insgesamt 4,92 Mio. Euro.

 

Die 1. Förderstufe mit Gesamtkosten von 3,71 Mio. Euro beinhaltete unter anderen Maßnahmen das Leitprojekt „Gut Branderhof“ mit 3,33 Mio. Euro.

 

Durch das unter Punkt A beschriebene „NRW-Programm I: Investitionspaket Kommunen“ zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie mit einer 100% - Förderung in dieser Förderstufe umfasst die Förderzusage für Beverau eine Höhe von 3,69 Mio. Euro für das Programmjahr 2020.

 

Flankierende Projekte neben dem Umbau des „Gut Branderhof“ in der 1. Förderstufe waren:

-          Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Quartier Beverau

-          Kampagne und Öffentlichkeitsarbeit „nachbar.schafft beverau“ inkl. Nachbarschaftsplattform

-          Gutachten und punktuelle Erhebungen zur Umfeldverbesserung, insbesondere von Schulen und Kindergärten

-          Abbruch von Gebäuden / Sicherungsmaßnahmen am Gut Branderhof.

 

Das ISEK wird für drei Förderstufen für die Programmjahre 2020, 2022 und 2023 angemeldet werden.

 

Die folgenden Projekte:

-          Quartierswege Entwicklungsbereich „Gut Branderhof“

-          Quartiersplatz Entwicklungsbereich „Gut Branderhof“

sind dabei zentrale Bestandteile des Leitprojektes und werden neben weiteren Maßnahmen für das Programmjahr 2022 angemeldet werden.

 

In 2020 wurde entsprechend und wie mit dem Ministerium abgestimmt kein Antrag für das Programmjahr 2021 gestellt.

 

 

3.  Haaren (Stadtumbau West)

 

Zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Haaren wurden im Herbst 2015 auf Grundlage des einge­reichten Grundantrags zur Städtebauförderung zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 5,1 Mio. €  durch die Bezirksregierung Köln anerkannt. Gleichzeitig wurde der Stadt eine Bewilligung der 1. Förderstufe erteilt. Diese umfasst zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von knapp 2,3 Mio. € (Fördersatz von 80% ffK).

Ausgehend von dem Integrierten Handlungskonzept Haaren standen in dem in 2017/18 durchgeführten kooperativen Werkstattverfahren zur Ortsmitte Haaren – im Rahmen der 1. Förderstufe ursprünglich geplant als „Wettbewerb Markt und Mitte“ – drei Teilbereiche im Fokus der erarbeiteten Planungs- und Entwicklungskonzepte: Die Alt-Haarener Straße mit dem angegliederten Haarener Markt, der öffentliche Raum rund um St. Germanus sowie der Park am alten Friedhof begleitet von Wurm- und Haarbachaue.

 

Mit den Projekten „Rund um St. Germanus“ und Park am alten Friedhof wurden im zurückliegenden Jahr 2020 zwei Kernprojekte der Städtebauförderung weiter ausgearbeitet.

Im Rahmen der 3. Förderstufe wurden für „Rund um St. Germanus“ die 2019 beantragten Planungsmittel in Höhe von ca. 2.170.000 € (Fördersatz von 80 % ffK) bewilligt. Ein Beschluss der Planung in den politischen Gremien erfolgte im März/April 2020.

Für den Park am alten Friedhof sowie den angrenzenden Bachauenbereich stehen bereits bewilligte Fördermittel aus der 1. Förderstufe zur Verfügung (förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. €, Fördersatz von 80 % ffK). Um diese in 2021 in Teilen für den ersten Abschnitt, die Neugestaltung des Parks, umsetzen zu können, wurde 2020 an der Entwurfsplanung gearbeitet. Ein Abschluss dieser sowie der anschließenden Ausführungsplanung ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Zudem wurde vom Fachbereich Umwelt das Büro „3Plus Freiraumplanung“ für die Entwurfs- und Ausführungsplanung des Rad- und Fußweges mit Aufenthaltsbereichen entlang der Wurm und des Haarener Ecks beauftragt sowie für die Planung zweier Brücken. Gleichzeitig hat der WVER einen Auftrag an das Büro „Achten und Jansen“ für die Renaturierung des Wurmbaches in diesem Bereich vergeben. Dies wurde erst durch den zuvor in 2020 erfolgten Erwerb des Haarener Dreiecks durch die Stadt Aachen möglich.

Ein weiteres Projekt, dessen Förderung ebenfalls im Rahmen der 1. Förderstufe bereits bewilligt wurde, ist der Platz am Denkmal. Dessen Entwurfsplanung wurde Ende 2019 politisch beschlossen und wird aktuell in Form einer Ausführungsplanung weiterentwickelt. Dieser Planungsschritt soll ebenfalls im ersten Quartal 2021 abgeschlossen werden. Insgesamt wurden für die Umgestaltung förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 225.000 € (Fördersatz von 80 % ffK) bewilligt. Aufgrund der aktuellen Planung entstehen für den Denkmalplatz Minderkosten von ca. 65.000 € (Fördermittel: ca. 52.000 €). Diese Fördermittel sollen der Maßnahme Park am alten Friedhof einschließlich der Bachauenbereiche zufließen, da hier aktuell mit einer Kostensteigerung gerechnet wird.

Auch im Jahr 2020 wurden die Aktivitäten des Stadtbezirksmarketings fortgeführt. Dabei ging es konkret um die Fertigstellung einer aktualisierten Bezirksbroschüre, die Erarbeitung einer Print-Wanderkarte als Ergänzung zum Knotenpunktsystem für Wanderer rund um Haaren-Verlautenheide, die Erstellung einer Informationstafel zum Haarbach sowie die Unterstützung der "Abendserenade auf dem Haarberg", als besonderes jährliches Eventformat für Haaren.

Als übergeordnete Maßnahme wurde 2019 zusätzlich die Fortführung für das Beratungsangebot von altbau plus e.V.(Energetisches- und Lärmsanierungsprogramms) bei der Bezirksregierung beantragt (3. Förderstufe). Die Fortführung war bereits für das Stadterneuerungsprogramm 2019 beantragt, aber nicht bewilligt worden. Wie bei dem Antrag für den öffentlichen Raum von St. Germanus ist auch hier die Bewilligung der Fördergelder im Herbst 2020 erfolgt. Das Gesamtbudget für die geplante Fortführung des Energetischen- und Lärmsanierungsprogramms in 2020-2022 beläuft sich auf 85.000 € (Fördersatz von 80 % ffK).

Die Verwaltung hat im ersten Quartal 2021 damit begonnen, die Inhalte der weiteren zu beantragenden Maßnahmen in engem Austausch mit den Bezirkspolitikern zu schärfen. Die Ergebnisse der Workshops, die auf Grund der Coronapandemie digital durchgeführt wurden, werden in die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes einfließen.

 

Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren

 

 

4. Aachen-Nord (Soziale Stadt)

 

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 22.8.2019 wurde die 9. und letzte Förderstufe des Förderprogramms Soziale Stadt Aachen-Nord und eine Zuwendung in der Höhe von 1.719.468 € bewilligt (Fördersatz von 80 % ffK). Folgende Projekte waren Bestandteil des Förderantrages:

 

-          Spiel-Sport-Schule, Bereich „Zum Kirschbäumchen“

-          Spielplatz Sigmundstraße

-          Jülicher Straße: Verbesserung der Aufenthaltsqualität, des Images und der Sicherheit

-          Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße

-          Premiumweg – Bereich Dennewartstraße

-          Fortführung Quartiersentwicklung / Stadtteilmanagement

 

Die Umgestaltung des Spielplatzes Sigmundstraße konnte im Sommer 2020 abgeschlossen werden und wurde Anfang September von der Bezirksbürgermeisterin Marianne Conradt gemeinsam mit der Kindertagesstätte Schikita eröffnet.

 

Zur Entwurfsplanung des Projekts Spiel-Sport-Schule – Zum Kirschbäumchen wurde im November 2020 eine ergänzende Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt. Die zahlreichen Anregungen sollen noch in der Entwurfsplanung ihre Berücksichtigung finden. In 2021 wird die Ausführungsplanung erarbeitet, die notwendigen Beschlüsse und die Vergabe vorbereitet. 2022 soll dann die Umsetzung erfolgen.

 

Für den Bereich Tal- und Scheibenstraße liegt der Planungsbeschluss bereits vor. Derzeit werden die Möglichkeiten der Umsetzung von Mobilitätsangeboten im Bereich des DEPOTs noch geprüft. In 2021 soll auch für dieses Projekt das Vergabeverfahren vorbereitet werden, sodass in 2022 die Umsetzung der Planung erfolgen kann.

 

Der Premiumfußweg – Bereich Dennewartstraße wird in die Gesamtplanung „Premiumfußweg zur Wurm“ aufgenommen und zusammen mit der durch gleiche Straßen laufenden Radvorrangroute geplant.

 

Die Umgestaltung des Schulhofes Aretzstraße ist ebenfalls abgeschlossen. Eine offizielle Einweihung im Rahmen eines gemeinsamen Schulfestes soll im Zusammenhang mit dem geplanten Abschlussevent zum Gesamtprojekt Soziale Stadt Aachen-Nord Anfang September 2021 erfolgen. Das Projekt wurde mit der 8. Förderstufe im Herbst 2018 bewilligt.

 

Für die Umgestaltung der Jülicher Straße liegt seit 2019 ein Bewilligungsbescheid i.R. der 9. Förderstufe über knapp 470.000 € Fördermittel vor. Ziel war eine Umgestaltung der Jülicher Straße in Teilabschnitten zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, des Images und der Sicherheit im Gesamtbereich der Jülicher Straße. Mittlerweile haben sich im gesamten Stadtraum Jülicher Straße / Blücherplatz Rahmenbedingungen verändert bzw. konnten diese konkretisiert werden:

 

  • Die Regiotram soll das nördliche Aachener Umland mit der Aachener Innenstadt verbinden. Derzeit läuft die Machbarkeitsstudie für dieses Projekt, in dem die grundsätzliche Machbarkeit einer schienengebundenen Infrastruktur bis in die Aachener Innenstadt überprüft wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Verbindung bis zum Bushof geschaffen werden soll. Diese soll über die Peterstraße und die Jülicher Straße Richtung Würselen geführt werden.
  • Auch die Regionetz als regionaler Leitungsträger hat festgestellt, dass in der Jülicher Straße einige Leitungen (Fernwärme, Kanal, Strom, Gas) erneuert werden müssen.
  • Die Ziele des 2019 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Radentscheids sehen für Hauptverkehrsstraßen Standards für die Radverkehrsanlagen vor, die für die Jülicher Straße umfangreiche Änderungen der Verkehrsflächenaufteilung bedeuten würden.

 

Vor dem Hintergrund dieser ungeklärten Planungserfordernisse ist derzeit ein Umbau der Jülicher Straße - auch in Teilabschnitten - nicht denkbar, da zunächst die o.a. Planungen durchgeführt und miteinander in Einklang gebracht werden müssen, um kostspielige Doppelumbauten und doppelte Bauzeiten zu verhindern. Die Stadt Aachen möchte daher den Fokus auf den Bereich Europaplatz legen und hat hierzu in Vorabstimmung mit den zuständigen Stellen bei der Bezirksregierung Köln einen Änderungsantrag zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, vorbereitet. Am 24.3.2021 hat der Rat der Stadt Aachen, in den die Vorlage aus dem Hauptausschuss verwiesen wurde, dem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt. Ziel des Änderungsantrages ist, die bereits bewilligten Fördermittel zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität rund um den Europaplatz durch Aufwertung des Grünraumes und Verbesserung der Rad- und Fußwegeführung verwenden zu können.

 

Mit der Zustimmung der Bezirksregierung zur Verlängerung der Programmlaufzeit um 2 Jahre bis 2021 wurde auch die Fortführung des Quartiersmanagements mit dem Zuwendungsbescheid zur 9. Förderstufe bis Ende 2021 bewilligt. Zur Verstetigung des erfolgreichen Quartiersmanagements in Aachen-Nord über den Bewilligungszeitraum bis Ende 2021 hinaus hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 5.12.2019 die Verwaltung mit der Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beauftragt. Der Verwaltungsvorstand hat die Einrichtung dieser Stelle ebenfalls im August 2020 befürwortet, sodass zu Beginn des nächsten Jahres die entsprechenden politischen Beschlüsse gefasst werden sollen, um die Kontinuität der Quartiersentwicklung in Aachen-Nord nach Auslauf des Förderprogramms über 2021 hinaus zu gewährleisten.

 

„All eyes on“: 12 Jahre Soziale Stadt Aachen-Nord wird auch für das letzte Jahr ein wesentlicher Schwerpunkt sein. Verschiedene Aktionen und Veranstaltungen sollen unter Einbindung der Akteur*innen im Stadtteil in 2021 einen Rück- und Ausblick auf das gemeinsam Geleistete und Erreichte im Rahmen dieses Förderprogramms ermöglichen. Am 04. September 2021 sollen diese Einzelaktionen in einem Event ihren Abschluss finden.

 

Das Förderprogramm Soziale Stadt Aachen-Nord wird aktuell gemäß der Vorgaben des Fördergebers unter Beteiligung der Institutionen und Akteur*innen in Aachen-Nord evaluiert. Neben der Gesamtevaluation des Förderprogramms wird auch als ein Teilbaustein dieser Gesamtevaluation das Depot Talstraße betrachtet. Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2021 vorliegen.

 

Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord. Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter www.facebook.com/aachennord

 

 

5. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Die Rahmenplanung Brand mit vier bewilligten Förderstufen gilt fördertechnisch als „ausbewilligt“. Es werden im Kontext der Rahmenplanung Brand und der Städtebauförderung keine weiteren Maßnahmen in Förderstufen angemeldet.

 

Das Impulsprojekt „Marktplatz Brand“ und flankierende Maßnahmen wie der Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und das Stadtbezirksmarketing Brand wurden bereits bis 2017 erfolgreich umgesetzt und am Tag der Städtebauförderung am 10.5.2017 präsentiert und mit den Bürger*innen gefeiert.

 

Bewilligt, aber noch nicht abgeschlossen sind folgende Maßnahmen:

-          Denkmalgerechter Umbau der alten Turnhalle zur Aula (in Umsetzung)

-          Pocketpark Brander Feld mit Teilen der Vennbahntrasse.

 

Sobald diese Projekte umgesetzt sind, wird das Fördergebiet Brand voraussichtlich in 2022 abgeschlossen sein.

 

Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand

 

 

C. Zusammenfassung und Ausblick

 

Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen weiterhin eine große Dynamik auf, da sich zur Zeit fünf Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung befinden. Dies erfordert einen hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Politik, bei den Akteur*innen und in der Verwaltung. Die Stadtverwaltung schafft dabei insbesondere bei komplexen Projekten (derzeit vor allem in der Innenstadt – vgl. Altstadtquartier Büchel, Theaterplatz, Kurstandort Burtscheid) geeignete Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investierenden und der Stadtgesellschaft. Die Städtebauförderung ist auch weiterhin die einzige Möglichkeit, umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren.

 

Die Stadt Aachen hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen sehr verlässlichen Partner, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie möglich gewährt und gute Lösungen für die komplexen Förderthemen ermöglicht. Frühzeitig wurden daher im Jahr 2020 Gespräche mit dem MHKBG und der Bezirksregierung geführt, um den Weg für erforderliche neue Schwerpunktsetzungen zu bereiten.

 

Die Landesregierung hat mit dem aktuellen Förderaufruf zu den Städtebauförderungsprogrammen 2021 deutlich gemacht, dass neu angemeldete Städtebaufördergebiete künftig die Laufzeit von acht Jahren nicht überschreiten dürfen. Zum Vergleich seien hier exemplarisch die Programmlaufzeiten einiger bisheriger Aachener Städtebaufördergebiete genannt: Aachen-Ost: 13 Jahre | Aachen-Brand 10 Jahre | Aachen-Nord: 13 Jahre. Aus dieser neuen Vorgabe des Landes resultiert umso mehr das Erfordernis, den Zeitpunkt der Erstantragsstellung vorausschauend zu planen und sich hinsichtlich des Ressourceneinsatzes noch stärker auf die neu in Angriff genommenen Gebiete zu fokussieren. Gebiete wie Aachen-Nord, Beverau, Brand und Haaren sollen zügig zu einem Abschluss geführt werden, um mittelfristig durch Konzentration auf weniger Gebiete eine größere Wirkung erzielen zu können. Die Stadt strebt an, Brand in 2022, Aachen-Nord in 2023 ausfinanziert und abgeschlossen zu haben sowie Haaren im Jahr 2025 abzuschließen.

 

Verwaltungsintern wurde intensiv darüber diskutiert, in welchen Bereichen der Stadt sich aufgrund der demografischen Struktur, der Sozialraumdaten, städtebaulicher oder sonstiger Kriterien zukünftig ein besonderer Bedarf abzeichnet, der den Einsatz von Städtebaufördermitteln erforderlich machen könnte. Dabei wurden sowohl die Handlungsbedarfe aus den unterschiedlichen fachlichen Perspektiven als auch die Veränderungschancen betrachtet.

 

In der Gesamtschau zeigt sich, dass

  • die östliche Innenstadt sowie
  • Driescher Hof / Forst / Schönforst

einen besonders hohen Handlungsbedarf aufweisen. Insoweit bestätigt sich die Einschätzung im Masterplan AACHEN*2030, in dem der Bereich Driescher Hof / Forst  in der Karte „Wohnen“ deutlich mit den Aspekten „Handlungsbedarf im Wohnungsbestand“ und „Quartiersentwicklung“ hervorgehoben wird. (s. Anlage 4)

 

Der Ratsantrag Nr. 525/17 der Grünen vom 02.09.2019 („Folgeprojekt im Rahmen des Programms Soziale Stadt: Integriertes Handlungskonzept für Aachen-Forst, Schönforst und Driescher Hof“; s. Anlage 8) kann damit insofern beantwortet werden, als die Verwaltung einen entsprechenden Prozess mit Bürgerbeteiligung zur Entwicklung eines ISEK für das Jahr 2022 vorbereitet.

 

Ein erstes interdisziplinäres Gespräch zum Driescher Hof / Forst / Schönforst (unter Beteiligung von Dez. VI, FB 56, Dez. IV, FB 45, Dez. III, FB 61 - sowie der gewoge) hat ergeben, dass folgende Themen fokussiert werden könnten: Wohn- und Freiraumqualitäten, Fragen des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Infrastruktur, die Rolle des öffentlichen Raums und der Nahversorgung, Alleinstellungsmerkmal der urbanen Durchgrünung sowie die behutsame Erneuerung des Gebäudebestands.

Die Entwicklung einer positiven Perspektive für den bzw. die Stadtteile und die Menschen, die dort wohnen und arbeiten, sollte ein Ziel sein und damit die Einbindung möglichst vieler Menschen, v.a. auch von Kindern und Jugendlichen, vor Ort. Zentrales Handlungsprinzip wird daher sein, gemeinsam mit den Menschen im Quartier ins Handeln zu kommen und Partner im Wohnungsbau zu finden, um gemeinsam eine nachhaltige Quartierserneuerung zu initiieren.

Die Mobilitätswende sollte genutzt werden, um Freiräume oder Nachverdichtungspotentiale zu gewinnen

und die Nahmobilität soll gestärkt werden, um lebenswertere Räume zu schaffen, soziale Kontaktmöglichkeiten und Identifikation mit dem Stadtteil zu verbessern.

Weitere Themen könnten die Klimafolgenanpassung im Bestand und die Magistrale „Trierer Straße“ als Gesicht nach außen sein.

Der Stadtteil soll nicht „umgekrempelt“ werden, sondern in seinen Stärken erkannt und hierin gestärkt werden. Die genaue Abgrenzung und Fokussierung auf einzelne Schwerpunkte im Gebiet wird im weiteren Planungs- und Beteiligungsprozess thematisiert.

 

Konkrete nächste Schritte im Bereich Driescher Hof / Forst im Laufe des Jahres 2021 werden sein:

  • Schlüsselakteur*innen identifizieren und deren Perspektive(n) kennenlernen
  • Struktur für eine erste Phase des Austauschs von internen und externen Akteur*innen schaffen
  • Lageerkennung konkretisieren und soweit sinnvoll und möglich verräumlichen
  • Rahmen (inhaltlich und räumlich) für eine mögliche externe Beauftragung eines ISEKs stecken.

 

In der Innenstadt sollte der Fokus auf die östliche Innenstadt gelegt werden. Dort ist – neben den Nachhaltigkeitsfragen, die sich in hoch verdichteten Stadträumen ohnehin verstärkt stellen – die aktuelle Krise des Einzelhandels besonders spürbar, da dieser Bereich in den letzten Jahrzehnten am deutlichsten von dieser Leitnutzung überformt wurde. Die wichtigsten Stichworte sind dort wegbrechender Einzelhandel, städtebaulich herausfordernde Großstrukturen mit Leerstand ohne derzeitige Nachnutzungsperspektive sowie die Anforderungen der Mobilitätswende und der Klimafolgenanpassung. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt in diesem Prozess zu sichern, soll geprüft werden, ob weitere, über das bestehende „einfache“ Sanierungsgebiet hinausgehende Instrumente des besonderen Städtebaurechts sinnvoll eingesetzt werden können.

 

Der anstehende Strukturwandel in diesem Bereich erfordert eine Auseinandersetzung mit einem neuen Fokusbereich und einer Konzentration von Maßnahmen. Zu diesem Zweck wird angestrebt, das Innenstadtkonzept 2022 in den Jahren 2025 bis 2027 abzuschließen und in ein neues Konzept zu überführen, das auf die östliche Innenstadt fokussiert. Bis dahin wird die Gesamtmaßnahme Innenstadt weitergeführt. Diese Vorgehensweise wurde bereits in den Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Landesministerium besprochen. Das MHBKG unterstützt diesen Ansatz.

 

Die jüngst eingebrachten Ratsanträge

-          Nr. 42/18 „Aachens Innenstadt neu denken und zukunftsfest weiterentwickeln“ der Grüne-Fraktion (Anlage 9),

-          Nr. 74/18 „Rahmenplan Innenstadt entwickeln“ der SPD-Fraktion (Anlage 10) und

-          Nr. 78/18 „Die Innenstadt als Quartier denken! Rahmenplan Mitte“ der SPD-Fraktion (Anlage 11)

zeigen aktuelle Problemlagen und Aufgabenstellungen auf, die im nun anstehenden Prozess der Neuausrichtung des Innenstadtkonzepts Berücksichtigung finden werden.

 

Konkrete nächste Schritte im Bereich Innenstadt im Laufe des Jahres 2021 werden sein:

  • Überschlägige multiperspektivische Bestandsaufnahme (Städtebau, Soziales, Wohnen, Gewerbe, Öffentlicher Raum, Klima etc.) in Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes 2022
  • Analyse der Akteurslandschaft hinsichtlich der Mitwirkungspotentiale mit aktiver Ansprache
  • Entwurf einer Projektstruktur, eines Prozessdesigns mit Ressourcenplanung
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Citymanagement
  • Rahmen (inhaltlich und räumlich) für eine mögliche externe Beauftragung eines ISEKs bzw. eine Vorbereitende Untersuchung nach §141 BauGB stecken.

 

Fazit

Mit den nun neu zu erarbeitenden zwei „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ und den gleichzeitig zum Abschluss zu führenden fünf Fördergebieten ist zwar eine große Kraftanstrengung verbunden, es wird aber ein Grundstein für dringend erforderliche Prozesse der Stadterneuerung gelegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, sich wie in der Vorlage beschrieben, auf den Weg zu begeben und die Ressourcen entsprechend einzusetzen.


 

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