Entscheidungsvorlage - FB 36/0043/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion der Grünen hatte unter Bezug auf den Lärmaktionsplan am 09. Juni 2020 beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, wie die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der L260 Adenauerallee zwischen Erzberger Allee und Lintertstraße erreicht werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der maßgebliche Abschnitt der L 260 (Adenauerallee) liegt nicht außerhalb, sondern innerhalb einer geschlossenen Ortslage. Damit entfällt die noch aus dem letzten Jahrhundert stammende Ermächtigungsgrundlage für die ehemals vorgeschriebene höhere Geschwindigkeit (Tempo 70). Auf Grund der Einordnung als innerörtliche Straße konnte die Höchstgeschwindigkeit im beschriebenen Abschnitt zwischen Erzberger Allee und Lintertstraße jetzt unkompliziert von vormals Höchstgeschwindigkeit 70 km/h auf nun 50 km/h herabgesetzt werden; die Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung wurden am 27.10.2020 aufgestellt.

r den Abschnitt der Adenauerallee zwischen Erzbergerallee und Linterstr. waren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Lärmaktionsplan einige Lärmbeschwerden von Anwohner*innen vorgebracht worden; auch von diesen Bürger*innen wurde vorrangig die Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h gefordert.

Im Nachgang zur Einführung von Tempo 50 liegen keine weiteren Bürgerbeschwerden zum Thema Lärm vor. Die Verwaltung geht daher davon aus,  dass durch Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit eine spürbare Entlastungswirkung in der Größenordnung von 2 dB (A) auf diesem Abschnitt tatsächlich erreicht worden ist.

Fazit: Mit der Einführung von Tempo 50 auf der Adenauerallee ist ein weiterer Baustein des Lärmaktionsplans umgesetzt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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