Entscheidungsvorlage - FB 36/0034/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Maßnahme 6.3, KlimaRegion- regionale Energieeffizienzgenossenschaft, Ratsantrag "Bürgerfonds" der SPD Fraktion (Nr. 067/18)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Frau Dr. Vankann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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20.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz nimmt den Zwischenstand zur Bildung einer Genossenschaft KlimaRegion zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vereinbarungen zwischen Genossenschaft, Stadt und Städteregion zu entwerfen und diese zur erneuten Beratung vorzulegen. Der Ratsantrag 067/18 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- KlimaRegion
Die Stadt Aachen hat im Rahmen ihrer Klimaschutztätigkeiten in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die sich insbesondere an die Zielgruppe Gewerbe richteten. Im Energieeffizienzkonzept (2006-2010) waren zum Beispiel spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote enthalten, wie Energieanalysen, Energieeffizienzfachbetriebe, Energieeffizienzcoach und die Förderung von Beleuchtungssanierung. Auch das Projekt Ökoprofit ist ein seit 2002 bestehendes Angebot für Unternehmen.
Wie die Potenzialanalyse im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) gezeigt hat, blieb die praktische Erschließung vorhandener Energie- und CO2-Einsparpotenziale in den letzten 10 Jahren weit hinter den Möglichkeiten zurück, die die verfügbare Technik und wirtschaftliche Betrachtungen zulassen. So liegen beispielsweise im Bereich der Querschnittstechnologien erhebliche Einsparpotenziale. Im Beleuchtungssektor können diese bis zu 70% betragen, bei Druckluftsystemen bis zu 50%, in der Wärmeversorgung sowie bei Kälteanlagen 30% und bei raumlufttechnischen Anlagen 25%. Es handelt sich hierbei um etablierte technische Systeme, die in fast allen Bereichen von Unternehmen vorkommen. Eine Untersuchung der Energieagentur NRW ergab ein durchschnittliches Einsparpotenzial bei den Querschnittstechnologien von 50% für den gewerblichen Sektor (inklusive Handel und Dienstleistungen). Als Gründe für die schleppende Nutzung dieser Potenziale wurden vor allem Wissens- und Motivationsdefizite benannt, gefolgt von mangelnder Personalbereitstellung für betriebliches Energiemanagement sowie Kapitalmangel und hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit (Amortisationszeit). Die Energieagentur NRW verweist im Umkehrschluss auf einen großen Markt für Energieeffizienz, zum Beispiel in Form von Energieberatung, - management, -Fonds oder Verpflichtungsmodellen.
Vor diesem Hintergrund beteiligte sich die Verwaltung in den Jahren 2014 und 2015 an dem bundesgeförderten Projekt der B.A.U.M. GmbH „Regionale Energieeffizienzgenossenschaften“ (REEG), um die Möglichkeiten der Unterstützung vornehmlich von Unternehmen zur Erschließung der Einsparpotenziale im Energieeffizienzsektor zu sondieren. Das Modell einer Genossenschaft wurde hierbei favorisiert, und entsprechende Rahmenbedingungen wurden sondiert. Eine ganze Reihe von potenziellen Mitstreitern bzw. Akteuren wurde involviert, woraus sich ein Kreis von Institutionen herauskristallisierte, die Interesse an der Gründung einer Energieeffizienzgenossenschaft signalisierten. Dazu zählten u.a. die Kreishandwerkerschaft und einige Handwerksinnungen, die Vereinigten Unternehmerverbände, Aachener Stiftung Kathy Beys, der Evangelische Kirchenkreis und das Solarinstitut Jülich. Seitens Stadt und Städteregion wurden im Febr./März 2015 jeweils Beschlüsse für eine Beteiligung gefasst. Einigkeit herrschte bei allen Akteuren in dem Punkt, dass der regionale Ansatz für das Thema zielführend sei.
Nach dem förderbedingten Auslaufen der konzeptionellen Aufbauarbeit durch die B.A.U.M. GmbH konnte diese städtischerseits mangels personeller Kapazität nicht fortgesetzt werden. Erst eine Förderkulisse des Landes NRW, die aktiv landesseitig an die Stadt herangetragen wurde, eröffnete die Weiterarbeit an der Entwicklung der Genossenschaftsidee. Im Klimaschutzwettbewerb „EnergieeffizienzRegion NRW“ erhielt ein Konsortium aus Stadt, Handwerksorganisationen, Aachener Stiftung Kathy Beys und Fachhochschule Aachen im Jahr 2017 die Förderung zur Entwicklung eines Konzeptes. Weil Kommunen in diesem Wettbewerb nicht antragsberechtigt waren, nahm die Wertsicht GmbH die Rolle des Konsortialführers ein. Das Land sieht in hier entwickelten Genossenschaftsmodell, dass gegenüber weit verbreiteten Energiegenossenschaften den Fokus auf Energieeffizienz legt und ein Kompensationsmodell integriert, die Möglichkeit einer Blaupause für andere NRW-Kommunen und unterstützt die „Umsetzung einer Klimaregion zur Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Aachen - KLIMAREGION AACHEN" wiederum seit Oktober 2019. Diese Förderung, die Ende Juni diesen Jahres ausläuft, wird in Fortführung der Förderung aus der Kulisse „EnergieeffizienzRegion NRW“ auch an die Wertsicht GmbH gezahlt. In Abstimmungsgesprächen vor Förderzusage zwischen der über die Förderung entscheidenden Stelle beim Wirtschaftsministerium NRW (Bereich Klimaschutz) und Vertreter*innen von Stadt und Städteregion hat sich der Ministeriumsvertreter des Interesses und der Unterstützung seitens Stadt und Städteregion versichert und die Bedeutung des regionalen Ansatzes des Projektes betont.
Mit dem Modell „KlimaRegion Aachen“ liegt nunmehr ein umsetzungsreifes Paket zur Forcierung von Klimaschutzmaßnahmen in der Region vor. Die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Genossenschaft mit Satzungsentwurf, Geschäftsordnung bis zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Finanzierungsmodell sind ausgearbeitet. Die KlimaRegion beinhaltet zwei Säulen.
1.1. Säule 1 – klassische Genossenschaft
Die Vermeidung lokaler Treibhausgasemissionen durch die Realisierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung, -effizienz und Nutzung erneuerbarer Energien ist primäres Ziel der KlimaRegion. Über den ursprünglichen Fokus auf Energieeffizienz in Unternehmen hinaus will die Genossenschaft allen Teilen der Gesellschaft zugänglich sein und auch Projekte im Bereich erneuerbare Energien (EE) umsetzen. Das Geschäftsfeld würde also die Bereiche EE-Energieversorgung und technische Anlagen aus dem Bereich Querschnittstechnologien betreffen. Die Beteiligung an der Genossenschaft soll sowohl einem Unternehmen eine Beleuchtungssanierung ermöglichen als auch einem Sportverein, seine Halle mit Photovoltaik-Modulen eindecken zu lassen. Die Maßnahmen würden in einem Contracting-Verfahren von der Genossenschaft vorfinanziert, über die Energieeinsparung refinanziert und danach in das Eigentum des Unternehmens/des Vereins u.a. übergehen. Die Projekte, ihr Umsetzungsstatus und die erzielten CO2-Reduktionen sollen auf der Webseite der KlimaRegion öffentlich sichtbar dargestellt werden.
Wenn es gelingt, das oben genannte Geschäftsfeld zu etablieren, ließe das übergeordnete Ziel der Treibhausgasminderung in der Region mittelfristig auch eine Öffnung in Richtung anderer klimarelevanter Geschäftsfelder wie Mobilitätsmaßnahmen oder Energiespeicherung zu.
Das Finanzierungsmodell für die Maßnahmenumsetzung beinhaltet Mittel wie Kreditaufnahme, Mitgliedsbeiträge und Nachrangdarlehen sowie das nachfolgend geschilderte Kompensationsmodell.
1.2. Säule 2 – Kompensationsmodell
Die öffentliche Wahrnehmung des Klimawandels und der Bedeutung des Klimaschutzes haben spätestens seit der Fridays-for-future-Bewegung einen großen Schub erfahren. Bürger*innen stellen einerseits Forderungen an Politik und Verwaltung, zum Beispiel durch den Radentscheid oder den Klimanotstand, und suchen andererseits nach Unterstützung für eigene Aktivitäten. Hier liegt die große Chance der KlimaRegion, das Engagement der Bürgerschaft zu nutzen. Die Genossenschaft bietet dazu ein Kompensationsmodell an, an dem sich alle Interessierten beteiligen könnten. So kann zum Beispiel ein Unternehmen einen Kompensationsbeitrag für die gefahrenen Kilometer seines Fuhrparks leisten oder Privatpersonen für ihre Flugreise. Das Ziel der Stadt Aachen, bis 2030 klimaneutral zu werden, könnte so um eine weitere Facette bereichert werden.
Die KlimaRegion ermittelt auf Wunsch die CO2-Emissionen, die der/die an der Kompensation Interessierte erzeugt hat und ausgleichen möchte. Instrumente zur Ermittlung des eigenen CO2-Fußabdruckes sollen auch auf der Webseite angeboten werden. Zu einem festen Preis für die Tonne CO2 erhält die KlimaRegion die Mittel für die Kompensation von Unternehmen, Privatpersonen usw. Für den Beitrag in regionale Projekte bescheinigt die KlimaRegion den Kompensierenden ihren Einspareffekt mittels einer Urkunde. Die Kompensierenden werden, ihr Einverständnis vorausgesetzt, im Internet dargestellt, zumindest aber sollen die Beiträge anonymisiert und verortet präsentiert werden. Auf Wunsch bietet die KlimaRegion an, offiziell zugelassene globale Emissionszertifikate für die angestrebte Kompensation einzukaufen. Der Nachteil derartiger Emissionszertifikate ist jedoch, dass sie nicht zur Umsetzung von Projekten in der Region Aachen beitragen.
Motivation für eine Beteiligung an diesem Modell ist das Angebot, durch die eigene Kompensation die Umsetzung von energiesparenden und treibhausgasmindernden Maßnahmen in der Aachener Region zu ermöglichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die angestrebte Transparenz der so unterstützten regionalen Projekte, die durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wie Internetpräsenz gesichert werden soll. Auch die Kompensationsleistung der Bevölkerung soll in eingesparten Tonnen CO2 auf der Webseite – bei regelmäßiger Aktualisierung – dargestellt werden.
1.3. Fazit
Die KlimaRegion bietet für alle Teile der Gesellschaft ein neues ergänzendes Angebot, einen Beitrag für den lokalen Klimaschutz zu leisten. Es kann einerseits die Unterstützung der Genossenschaft zum Bau von EE-Anlagen oder zur Ertüchtigung von Anlagen, deren Energieeffizienz optimiert werden kann, in Anspruch genommen werden. Andererseits kann jede/jeder seine CO2-Emissionen bei der KlimaRegion kompensieren und seinen Beitrag zur klimaneutralen Region leisten. Ungeachtet der verbleibenden Unsicherheiten, ob das Konzept die erhofften Klimabeiträge erzielen und sich dauerhaft etablieren wird, sieht die Stadtverwaltung in dem Projekt große Chancen und empfiehlt, es zu unterstützen.
1.4. Schritte zur Umsetzung
1.4.1. Die Stadt Aachen beteiligt sich an der - dem oben beschriebenen Modell entsprechenden - Genossenschaft in Form einer Mitgliedschaft mit einem Mitgliedsbeitrag von 500 Euro, entsprechend dem bereits am 11.2.2015 im Rat erfolgten Beschluss.
1.4.2. Die Energieeffizienzgenossenschaft KlimaRegion schließt sich an die bestehende EWV-Bürgerenergie eG an.
Bereits im Jahr 2016 haben sich die an der Energieeffizienzgenossenschaft interessierten Institutionen, dafür ausgesprochen, sich an die bestehende Bürger-Energiegenossenschaft anzudocken, die aus dem Projekt GoGreen hervorging und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umsetzt. Seitens der EWV-Bürgerenergie eG wird eine Zusammenführung bzw. Erweiterung befürwortet. Auf diesem Wege ließen sich bereits etablierte Strukturen nutzen, Gründungskosten vermeiden und eine schnelle Arbeitsfähigkeit herstellen. Die Satzung kann um die Belange der KlimaRegion ergänzt werden, und die Aufnahme von Kommunalvertreter*innen in Vorstand und Aufsichtsrat ist möglich. Auch die Möglichkeit der Änderung des Namens der Genossenschaft wurde mit der EWV-Bürgerenergie eG abgestimmt. Es wird angestrebt, auch die übrigen Energieversorger in der Städteregion Aachen in die „KlimaRegion“ einzubinden.
1.4.3. In der wichtigen Aufbau- und Anlaufphase der KlimaRegion entsteht für die Geschäftsführung ein Aufwand, der weit über das übliche Maß von ehrenamtlichen geschäftsführenden Tätigkeiten in Energiegenossenschaften hinausgeht. Dazu zählen vor allem die Bewerbung der KlimaRegion, die Gewinnung von Projekten und der Aufbau eines Netzwerkes von (Technik-)Partnern wie Handwerksbetrieben zur Maßnahmenumsetzung. Für diese Aufgaben sind – über die bestehende Geschäftsführung der EWV-Bürgergenossenschaft – bei Gründung der KlimaRegion Ressourcen erforderlich.
Der Aufwand für die Geschäftsführung und die Erkenntnis, dass diese zumindest in der Anfangszeit nicht auf ehrenamtlicher Basis leistbar sein werden, waren bereits in der Phase des REEG-Projektes ein Knackpunkt. Eine Selbstfinanzierung der Genossenschaft wird - gemäß Einschätzung durch Wertsicht - nach einer Aufbauphase von maximal drei Jahren möglich sein. Die Verwaltung hat daher verschiedene Optionen zur Unterstützung der Aufbauarbeit bzw. –phase geprüft.
Die Option, dass die o.g. notwendigen geschäftsführenden Aufbautätigkeiten verwaltungsseitig übernommen werden, ist nicht realistisch: Mit den bestehenden personellen Ressourcen ist dies nicht leistbar. Eine neue Stelle einzurichten, wird nicht als zielführend angesehen. Denn die bereits auf Basis der Landesförderung durch Wertsicht geleistete Aufbauarbeit und das dort entwickelte Know-How sollten unbedingt der Genossenschaft KlimaRegion zu Gute kommen. Für eine Unterstützung von kommunaler Seite wird daher aus Sicht der Verwaltung eine Mittelbereitstellung an die Genossenschaft KlimaRegion mit der Zweckbindung der Mitarbeit von Wertsicht in der KlimaRegion favorisiert.
1.4.3.1. In Teilen ist eine aufgabenspezifische Unterstützung der KlimaRegion möglich. Eine partnerschaftliche Unterstützung ist verwaltungsseitig denkbar bei der Kommunikation/Bekanntmachung des Angebotes der KlimaRegion, z.B. über Klimaschutzmanagement und Wirtschaftsförderung, zwecks Findung von Umsetzungsprojekten, Genossen sowie von an einer Kompensation interessierten Bürger*innen und Unternehmen. Auch die Einbindung der Genossenschaft in die Netzwerke der Verwaltung mit Institutionen und Unternehmen wäre hilfreich.
1.4.3.2. Die Besetzung der Gremien durch Kommunalvertreter*innen ließe einerseits eine Mitsprache zu und wäre andererseits ein Signal für die Chance und Bedeutung, die Stadt und Städteregion in der KlimaRegion sehen.
1.4.3.3. Außerdem schlägt die Verwaltung eine finanzielle Unterstützung mit einem jährlichen Beitrag von je 25.000 Euro für die Jahre 2021/22/23 vor, der bestenfalls in gleicher Höhe auch von der Städteregion Aachen bereitgestellt werden sollte, damit die bisher von Wertsicht GmbH geleistete Entwicklungsarbeit für den Start der KlimaRegion genutzt und Wertsicht entsprechend beauftragt werden kann.
Um diese Umsetzungsschritte auf den Weg zu bringen, ist noch eine verbindliche Beteiligung der Städteregion zu klären, und es ist eine konkrete Ausgestaltung einer Vereinbarung aller Beteiligten, also zwischen der Genossenschaft, der Stadt Aachen sowie der Städteregion, erforderlich.
- Ratsantrag Nr. 067/18 Bürgerfonds Klimaschutz
Das Genossenschaftsmodell der KlimaRegion deckt den im Ratsantrag beschriebenen Aspekt, Einwohner*innen der Stadt Aachen eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an der Klima- und Mobilitätswende zu bieten, idealtypisch ab und ebenso den Aspekt einer Mitmach-Plattform. Die KlimaRegion ist für die gesamte Städteregion Aachen konzipiert, um den regionalen Ansatz im Klimaschutz zu stärken und um das Einzugsgebiet für umzusetzende Maßnahmen, zum Beispiel in Unternehmen, zu vergrößern.
Darüber hinaus wendet die Stadt Aachen bereits ein breites Spektrum von Instrumenten an, um die Stadtgesellschaft zu eigenem Handeln pro Klimaschutz zu bewegen. Dazu zählen beispielweise Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Information zu allen Handlungsbereichen, von Gebäudesanierung bis zu Mobilitätsmanagement. Beratungsangebote, Broschüren und sogar Förderprogramme gehören auch dazu. Diese Angebote sind vergleichbar mit der Klimawette der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen, auf die im Ratsantrag hingewiesen wird und die darauf abzielt,
für persönliches Engagement zu werben, also eigene Aktivitäten umzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
2021, PSP 4-140101-943-4, 52910000, Beratung CO2-Reduktion
2022, 2023 PSP 4-140101-932-1, 52910000, Klimaschutz
| JA | NEIN |
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| x |
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Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich im Erläuterungstext.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 25.000 | 0 | 25.0000 | 25.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
| x |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß | x |
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Die angestrebte CO2-Reduktion beträgt (laut Ermittlung durch Wertsicht, siehe Erläuterungen) nach drei Jahren rund 3.300 Tonnen CO2, also gemittelt 1.100 Tonnen CO2 pro Jahr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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