Entscheidungsvorlage - FB 61/0091/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung für eine Ertüchtigung der Straße Lufter Weg zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg für den Radverkehr.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 28.12.2020 ging bei der Fachverwaltung der Antrag der CDU-BF vom 21.11.2020 “Ertüchtigung der Straße Lufter Weg zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg” ein. Dazu wird nachfolgend Stellung bezogen.

 

Der Lufter Weg hat keine übergeordnete Bedeutung im Radverkehrsnetz, stellt aber sehr wohl für die Wohngebiete in Kornelimünster rund um die Oberforstbacher Straße die direkte Verbindung zum vielbefahrenen Vennbahnradweg dar.

Die Verwaltung hat den Zustand des „Lufter Weges“ zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg hinsichtlich einer Ertüchtigung für den Radverkehr überprüft. Der betrachtete Abschnitt ist rund 496 m lang. Von der Münsterstraße bis Höhe Lufter Hof weist die Asphaltoberfläche vermehrt Unebenheiten, Schlaglöcher und Flickstellen auf. Im weiteren Verlauf vom Lufter Hof bis zum Vennbahnweg ist keine ebene Asphaltoberfläche vorzufinden.

 

Variante 1: Teil- und Vollausbau

Eine bauliche Verbesserung könnte im ersten Teilabschnitt Münsterstraße bis Höhe Lufter Hof durch einen Teilausbau erfolgen. Hierfür werden die Kosten auf ca. 87.500 Euro geschätzt. Der Abschnitt Lufter Hof bis Vennbahnweg wäre auf Grund seines Zustandes im Vollausbau auszubauen. Die geschätzten Kosten belaufen sich für diesen Abschnitt auf ca. 137.500 Euro.

 

Variante 2: Vollausbau

Die Kosten für eine bauliche Ertüchtigung mittels Vollausbau des gesamten 496 m langen Weges werden auf rund 275.000 Euro geschätzt.

 

Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung um eine Entscheidung, ob die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Lufter Weg beauftragt werden soll. Anhand weiterer Untersuchungen könnte dann festgelegt werden, welche der Varianten die wirtschaftlichste Ausbauvariante wäre. Anschließend wären auf Basis eines politischen Beschlusses Haushaltsmittel einzustellen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

X

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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