Kenntnisnahme - E 26/0023/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
LED-Leuchtmittel in allen öffentlichen Gebäuden im Bezirk - Antrag der Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 16.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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14.04.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 16.11.2020 stellte die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim den der Anlage beigefügten Antrag.
Die Verwaltung befindet sich bereits bezirksübergreifend in der Umsetzung des Antrages.
Bei allen Beleuchtungssanierungen und auch bei Neubauvorhaben werden seit mehr als 5 Jahren ausschließlich LED-Leuchtmittel eingesetzt. So sind bislang bereits einige Turnhallen und Schulbereiche vollständig auf LED-Beleuchtung umgestellt worden. Die Beleuchtungssanierung erfolgt primär dort, wo aufgrund der Leuchte Mängel vorliegen oder keine Ersatzteilbeschaffung mehr möglich ist. Jede Sanierung wird auf die Möglichkeit einer Förderung geprüft, da die Umstellung auf LED-Beleuchtung mit 45 % gefördert wird.
Der Vorteil von LED-Leuchtmitteln besteht neben der sehr guten Energieeffizienz auch in der Langlebigkeit des Leuchtmittels, was insbesondere bei der Turnhallenbeleuchtung eine wichtige Rolle spielt, da der sehr aufwändige Leuchtmitteltausch in 6 m bis 8 m Höhe für die nächsten 20 Jahren entfällt.
Der Umstieg auf LED-Leuchtmittel wird durch europäisches Recht flankiert, da das Inverkehrbringen der nachfolgend aufgeführter Lichtquellen absehbar nicht mehr zulässig sein wird (SLR – Single Lighting Regulation):
- ab dem 01.09.2021 werden u.a. Halogenlampen, T2 und T5 (80W) Leuchtmittel, vom Markt genommen
- ab dem 01.09.2023 werden weitere Leuchtmittel und ebenfalls die T8 Leuchtstoffröhre vom Markt genommen
Somit ist ein Bezug von herkömmlichen Leuchtmitteln spätestens ab dem 01.09.2023 nicht mehr möglich und die vorhandenen Beleuchtungssysteme müssen ausschließlich auf LED-Leuchtmittel umgestellt werden.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit Strategien, wie die gesamtstädtische Umstellung auf LED-Leuchten - nach Möglichkeit auch unter Nutzung etwaiger Förderprogramme - erfolgen kann.
Auswirkungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| X |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | X |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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