Kenntnisnahme - E 26/0024/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 16.11.2020 stellte die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim den in der Anlage beigefügten Antrag.

 

Photovoltaik-Anlagen werden bereits heute im Rahmen von Neubauvorhaben städtischer Gebäude sowie bei größeren Sanierungen installiert, z.B. aktuell vorgesehen im Rahmen der energetischen Sanierung des Inda-Gymnasiums. Diese Anlagen werden nach der Sommerstromlast ausgelegt, was zu einer maximalen Anlagengröße von 10 kWp führen würde.

 

Als eine wesentliche Maßnahme des sog. Integrierten Klimaschutzkonzeptes wurde durch das städtische Gebäudemanagement die Möglichkeit untersucht, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen PV-Anlagen zu installieren.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung im Überblick:

Würden alle dafür geeigneten Dachflächen kommunaler Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet, könnte eine Strommenge von 12,5 GWh erzeugt werden, was 52 % des kommunalen Gesamtstromverbrauches von 24 GWh darstellen würde.

Auf das Inda-Gymnasium bezogen, kann eine PV-Leistung von 500 kW installiert werden. 

 

Die Stromverteilung der regenerativ und lokal erzeugten Strommenge könnte über:

- Eigenverbrauch direkt am Gebäude

- Einspeisung ins öffentliche Netz mit Vergütung nach dem EEG

- Verteilung auf alle kommunalen Gebäude durch die sogenannte Regionale-Direkt-

             Vermarktung (RDV)

erfolgen.

 

Der jährliche Strombezug beträgt 24.000.000 kWh. 12.455.000 kWhp könnten auf kommunalen Dachflächen produziert werden, somit 52 % des kommunalen Gesamtverbrauches. 156 PV-Anlagen würden in dem Zusammenhang neu errichtet und führten zu einer Gesamtleistung von 13.839 kWp, einschließlich bereits vorhandener Anlagen. Die jährliche CO2-Einsparung würde 6.600 t betragen.

 

Bei Investitionskosten in Höhe von rd. 18,7 Mio. € führt eine 100-prozentige Umsetzung zu einer erheblichen jährlichen Entlastung der Strombezugskosten.

 

Die Umsetzung ist - auch unter Berücksichtigung von Personal-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie Bilanzierungskosten - aus Sicht der Fachverwaltung wirtschaftlich darstellbar.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 und Folgejahre wird über die erforderlichen Investitions- und Personalkosten für dieses Gesamtvorhaben beraten.

 

Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung zeitnah mit der Umsetzung beginnen. Derzeit wird von einer Realisierungsphase von insgesamt rd. 5 Jahren ausgegangen.

 

Die konkrete Umsetzungsreihenfolge wird mit Blick auf den gesamtstädtischen Gebäudebestand erfolgen. Sie ist letztlich von verschiedenen Faktoren abhängig (u.a. Eignung und Zustand der Dächer, sinnvolle Umsetzung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, wie beispielsweise anstehenden Hüllsanierungen) und somit nicht mit Bezirksbezug möglich bzw. sinnvoll.

 

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Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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