Kenntnisnahme - E 26/0025/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 16.11.2020 stellte die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim den in der Anlage beigefügten Antrag.

 

Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten. Bisherige Erfolge und Misserfolge sollten analysiert, die strategischen Schritte zur Beschleunigung der CO2-Emissionsreduktion definiert und erfolgversprechende Maßnahmen entwickelt werden.

 

Das IKSK knüpft an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in zwei Zeithorizonten, von 1990 bis 2020 um 40 % und von 1990 bis 2030 um insgesamt 50 %, an. Der parallel zur Konzepterarbeitung am 22.01.2020 gefasste Beschluss zur Einhaltung des anteilig in der Stadt Aachen noch emittierbaren Restbudgets an CO2 - bei Einhaltung der Ziele von Paris (unter 2 Grad globale Erwärmung bleiben) - wird im Sinne eines Etappenziels im IKSK berücksichtigt. Eine CO2-Menge von 768.500 Tonnen muss demnach bis 2030 eingespart werden, dies entspricht rund 76.850 jährlich. 

 

Ziel des IKSK ist es einerseits, die Bereiche mit den höchsten Reduktionspotenzialen darzustellen und andererseits die hierfür erfolgversprechendsten Maßnahmen - bei gleichzeitiger Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses - aufzuzeigen.

Zu den strategisch wichtigsten Bereichen, um das Klimaschutzziel in der Stadt Aachen zu erreichen, gehören:

  •  eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien (EE),
  • die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle,
  • der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien und
  • der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik.

 

Der Klimanotstand bzw. die im Integrierten Klimaschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen sind als gesamtstätische Aufgabe und somit bezirksübergreifend zu betrachten.

 

Ein gesamtstädtischer Schwerpunkt soll künftig verstärkt auf die Sanierung von Gebäudehüllen - somit von Fenstern, Fassaden und Dächern - gesetzt werden, um Wärmeverluste zu reduzieren und somit auch den erforderlichen Wärmeenergieeinsatz zu minimieren.

 

Moderne Heizungsanlagen werden bereits eingesetzt, die je nach Versorgungsmöglichkeit auf  Gasbrennwertanlagen, Fernwärme/Nahwärme oder Wärmepumpen beschränkt sind.

Kombiniert werden diese Heizungsanlagen mit einer übergeordneten Gebäudeleittechnik und, sofern entsprechende Grundlastbedarfe vorhanden sind, werden zusätzlich Blockheizkraftwerke mit Speichersystemen eingebunden.

 

Die Erfahrungen aus dem Betreiben zweier Holzheizungsanlagen führten dazu, dass die Verwaltung diese Versorgung aufgrund von Reparatur- und Störanfälligkeit nicht weiter ausdehnt.

 

Im Neubaubereich werden gemäß Aachener Standard überwiegend Wärmepumpen zur Beheizung eingesetzt.

Am Beispiel der neu errichteten Kindertageseinrichtungen Im Kollenbruch und Stettinerstraße, kann die vor Ort erzeugte Strommenge der PV-Anlage, bilanziell betrachtet die erforderliche benötigte elektrische Wärmeenergie abdecken.

 

Alle Maßnahmen im Rahmen des IKSK sollen auch weiterhin gesamtstädtisch und somit bezirksübergreifend und zielgerichtet in den Bereichen und bei den Gebäuden mit den höchsten Reduktionspotenzialen, bei gleichzeitiger Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, der Finanzierbarkeit und etwaiger Förderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.

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Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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